Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Nachfolge der zweiten Stellvertretung des Kreispräsidenten ist neu zu wählen.
Es liegt der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, Herrn Gilbert Sieckmann-Joucken für dieses Amt zu wählen.
Gemäß § 28 Abs. 1 der Kreisordnung (KrO) für Schleswig-Holstein wählt der Kreistag aus seiner Mitte seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertretende. Die Wahl der/des Stellvertreters leitet der Vorsitzende.
Es sind folgende Wahlverfahren möglich:
Meiststimmenwahl Wird von keiner Fraktion verlangt, dass die Kreispräsidentin oder der Kreispräsident und deren oder dessen Stellvertretende auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Fraktionen gewählt werden, so ist die Wahl als Meiststimmenwahl durchzuführen.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält, ohne Rücksicht darauf, welchen Anteil die erreichte Stimmenzahl zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen hat.
Wahl nach fraktionsgebundenem Vorschlagsrecht Gemäß § 28 Abs. 2 KrO kann jede Fraktion verlangen, dass die oder der Vorsitzende des Kreistags und deren oder dessen Stellvertretende auf Vorschlag der nach Satz 2 vorschlagsberechtigten Fraktionen gewählt werden. In diesem Fall steht den Fraktionen das Vorschlagsrecht für die Wahl der oder des Vorsitzenden, der oder des ersten, zweiten usw. Stellvertretenden in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5 – 1,5 – 2,5 usw. ergeben. Für die Wahl gilt § 34 Abs. 1 entsprechend.
Für Wahlen, bei denen über Wahlvorschläge ein Beschluss zu fassen ist, gilt § 34 Abs. 1 KrO. Danach werden Beschlüsse des Kreistages, soweit nicht das Gesetz etwas anderes bestimmt, mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit zählen nur die Ja- und Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Nach § 35 Abs. 2 KrO wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen gewählt, sonst durch Stimmzettel.
Beschlussvorschlag: Der Kreistag des Kreises Segeberg wählt zur 2. stellvertretenden Kreispräsidentin/zum 2. stellvertretenden Kreispräsidenten:
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||