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Zusammenfassung: Die Landesregierung hat am 24. November 2020 den zweiten Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 gebilligt und die Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens hierzu beschlossen. Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens erhalten die Öffentlichkeit und die Beteiligten gemäß § 5 Absatz 5 LaplaG erneut Gelegenheit zur Stellungnahme.
Sachverhalt: Die Landesregierung hat im Jahr 2018 das Verfahren zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 eingeleitet. Der Landesentwicklungsplan beinhaltet als landesweiter Raumordnungsplan Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, die für das ganze Land Schleswig-Holstein einschließlich des Küstenmeeres oder für die räumliche Beziehung der Landesteile untereinander von Bedeutung sind.
In der Zeit vom 18.12.2018 bis 31.05. 2019 erfolgte das förmliche Beteiligungsverfahren zum ersten Entwurf der Fortschreibung. Mit Beschluss des Kreistages vom 14.3.2019 (DrS/2019/032) hatte der Kreis Segeberg hierzu Stellung genommen. Nach Auswertung des Beteiligungsverfahrens wurde ein zweiter Entwurf erstellt. Dieser berücksichtigt die Anregung des Kreistages vom 14.3.2019 zu Kap. 4.3.2 bislang nicht.
Den zweiten Entwurf hat die Landesregierung am 24. November 2020 gebilligt und die Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens hierzu beschlossen. Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens erhalten die Öffentlichkeit und die Beteiligten gemäß § 5 Absatz 5 LaplaG erneut Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Entwurfsunterlagen sind im Internet einsehbar unter der Adresse
https://www.bolapla-sh.de/verfahren/bf4796a7-f729-11ea-a85e-0050569710bc/public/detail
Das Beteiligungsverfahren zum zweiten Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 beginnt für die Beteiligten und die Öffentlichkeit am 08. Dezember 2020 und endet mit Ablauf des 22. Februars 2021. Nach § 23 Satz 1 Nr. 4 KrO ist die Beteiligung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen eine dem Kreistag vorbehaltene Entscheidung. Die Landesplanungsbehörde hat auf Anfrage mitgeteilt, dass eine Verlängerung der Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans nicht möglich ist und somit der Kreis Segeberg bis spätestens 22. Februar 2021 von seiner Äußerungsmöglichkeit Gebrauch machen muss. Mit E-Mail v. 7.12.2020 des FDL 61.00 wurden die Mitglieder des WRI und des UNK bereits darauf hingewiesen, dass eine fristgerechte Befassung des KT nicht möglich sein wird. Daher ist es in diesem Fall erforderlich, dass die Stellungnahme der Verwaltung bereits nach Befassung im WRI-Ausschuss am 17.2. 2021 vorzeitig versendet wird und nachträglich in der Sitzung des KT am 18.3.2021 bestätigt wird.
Das Beteiligungsverfahren zum zweiten Entwurf beschränkt sich gemäß § 9 Absatz 3 Raumordnungsgesetz (ROG) auf die gegenüber dem ersten Entwurf geänderten Teile der Planunterlagen.
Der zweite Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans enthält im Vergleich zum ersten Entwurf folgende wesentliche Änderungen:
- Es wurde ein Textabschnitt „Flächennutzung nachhaltig gestalten – Flächeninanspruchnahme reduzieren“ ergänzt mit konkreten Maßnahmen, um das Flächensparziel zu erreichen.
- Im Kapitel 3.6.1 Absatz 3 wurde der wohnbauliche Entwicklungsrahmen dahingehend geändert, dass Baufertigstellungen von Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen, in Wohnheimen und durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden nur zu zwei Drittel angerechnet werden. - Im Kapitel 3.10 Einzelhandel sind Klarstellungen und (redaktionelle) Anpassungen erfolgt. Wesentliche Änderungen sind beim Kongruenzgebot (Absatz 5) und beim Integrationsgebot (Absatz 6) vorgenommen worden. - Im Kapitel 4.5.2 Solarenergie führen die Änderungen zu einer stärkeren räumlichen Steuerung der Solarenergienutzung.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken zu den vorgenommenen Änderungen. Die Stellungnahme der Verwaltung (siehe Anlage „LEP Stellungnahme Kreisverwaltung SE, Jan. 2020“) enthält aber einige Hinweise zur besseren Umsetzbarkeit in der fachlichen Praxis.
Auch die Arbeitsgemeinschaft Hamburg-Rand wird wieder eine mit den Kreisen abgestimmte Stellungnahme aus Regionssicht abgeben. Diese lag zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung jedoch noch nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Der 2. Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans wird zur Kenntnis genommen.
Es wird erneut angeregt, in die Liste der auszubauenden Schienenverbindungen unter Ziff. 4.3.2 Abs. 5 auch die Bahnstrecke Bad Oldesloe-Neumünster aufzunehmen mit dem Ziel, die baulichen Voraussetzungen für einen Halbstundentakt zu schaffen.
Die Aufnahme eines gesonderten Kapitels 4.3.6 zum Rad- und Fußverkehr wird begrüßt.
Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung und die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Hamburg-Rand verwiesen. Darüber hinaus werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n:
LEP Stellungnahme Kreisverwaltung SE, Jan. 2020
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