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Vorlage - DrS/2016/204-1  

 
 
Betreff: Finanzielle Förderung der Volkshochschulen im Kreis Segeberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Schleicher,SusanneBezüglich:
DrS/2016/204
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Schleicher, Susanne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
09.03.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
16.03.2021 
ACHTUNG VIDEOSITZUNG Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt     
22.04.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
18.03.2021 
ABGESAGT Sitzung des Kreistages      
06.05.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag VHS Kreisförderung  
Mustervertrag für BKS 2021 (5)  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Gemäß der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 02.12.2014, Artikel 13, ist es die Aufgabe des Kreises Segeberg, die Volkshochschulen in seinem Gebiet zu fördern.

Die Kreisarbeitsgemeinschaft der Volkshochschulen im Kreis Segeberg hat die Fortführung der Förderung über das Jahr 2021 hinaus beantragt. Näheres dazu im Sachverhalt.

 

 

Sachverhalt:

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Volkshochschulen des Kreises Segeberg, vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Michael Kölln, hat mit Antrag vom 08.02.2021 ( Anlage 1) für die Volkhochschulen im Kreis Segeberg die Fortführung der finanzielle Förderung für die kommenden 5 Jahre durch den Kreis Segeberg beantragt. Im Antrag stellt die Arbeitsgemeinschaft die derzeitige Situation der Volkshochschulen dar und berichtet auch über die Förderungen von anderen Stellen.

Die bisherigen Förderverträge des Kreises mit den 13 Volkshochschulen aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport , DrS 2016/204  aus dem Jahr 2016 laufen zum 31.12.2021 aus. Aufgrund der Auflösung der Volkshochschule in Kisdorf werden es zukünftig nur noch 12  zu fördernde Volkshochschulen sein.

 

Förderinhalte:

 

Gemäß der Vereinbarung über die finanzielle Förderung der Volkshochschulen im Kreis Segeberg (VHS-Vertrag) wurden bislang folgende Bereiche der Volkshochschularbeit im Kreis Segeberg gefördert:

 

1. Angebote für ältere Menschen

2. Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund

3. Angebote zu Gesundheit und Ernährung

4. Aufbau eines regionalen Netzwerkes

5. Integrationsangebote . Die Volkshochschulen des Kreises Segeberg leisten mit ihren vielfältigen Sprachkursen für Flüchtlinge einen wertvollen Beitrag zu deren Integration in unsere Gesellschaft.

 

Die genannten Bereiche der Strukturförderung ( 1-4 ) sowie der Bereich der Integrationsarbeit ( 5) sollen auch weiterhin gefördert werden. Die Fördersummen für die einzelnen Volkshochschulen entsprechen gemäß Antrag in der Höhe den Fördersummen der Vorjahre und können unverändert bleiben.

 

Für die Realisierung der Integrationsarbeit vor Ort benötigen die anerkannten BAMF-Schulungsorte (Volkshochschulen Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt) gemäß Antrag auch weiterhin eine Kreisförderung von jährlich jeweils 10.000,- Euro. ( Näheres dazu im anl. Antrag). Diese soll Bestandteil des Vertrages werden.

 

 

Die Arbeitsgemeinschaft beantragt die Förderung eines weiteren Bereiches und bittet, diesen in die Verträge aufzunehmen:

 

6. Digitalisierungsstrategie

 

Ab dem Jahr 2022 wäre für die hauptamtlichen Volkshochschulen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Norderstedt und Henstedt-Ulzburg gemäß Antrag eine Förderung in Höhe von jeweils 10.000,00 EURO  notwendig, um die Digitalisierungsstrategie umzusetzen.

 

 

Aufstellung über die beantragte  Förderung in den Jahren 2022-2026:

 

Strukturförderung Förderinhalte ( 1-4)

                 80.130,00 €

Aufteilung gemäß  Antrag an 13 Volkshochschulen

Integrationsangebote BAMF Schulungsorte ( 5)

                 40.000,00 €

je 10.000,00 € an die 4 BAMF-Standorte

 

 

 

Digitalisierung neu hinzu( 6)

                 40.000,00 €

Je 10.000,00 € an die 4 hauptamtlichen Volkshochschulen

Gesamt                                              160.130,00     je Jahr

 

Aufgrund eines Beschlusses über die zusätzliche Förderung der Digitalisierung würde sich die Förderung von der bisherigen Fördersumme in Höhe von 124.955,00€ auf 160.130,00 € jährlich erhöhen.

 

Die Verwaltung sieht die Fortsetzung der Förderung um weiter 5 Jahre als sinnvoll an. Die Integrationsarbeit sollte verstetigt werden und als festgeschriebener Förderbereich Bestand des Vertrages werden.

 

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Digitalisierung nahezu überall dringend umgesetzt werden sollte, insbesondere im Bildungsbereich wie auch bei den Volkshochschulen.

Der Kreis Segeberg benötigt die Volkshochschulen als Kooperationspartner in Digitalisierungsfragen und erwartet bei einer neu hinzugekommenen Förderung von Mitteln für die Digitalisierung die Hilfe der Volkshochschulen in der Umsetzung der Digitalisierungsstrategien des Kreises.

Daher sollten die Volkshochschulen aus Sicht der Verwaltung hier finanziell gefördert werden und der Förderbereich der Digitalisierungsstrategie mit in die Verträge aufgenommen werden.

 

Die Verwaltung würde entsprechende Förderverträge ( s. Anlage 2 ) vorbereiten und zum Jahr 2022 abschließen

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

1. Die Volkshochschulen im Kreis Segeberg werden in den Jahren 2022 ff. für die im Sachverhalt zur Vorlage DrS 2016/204-1

genannten Angebotsbereiche (1-4) mit jährlich 80.130,00 Euro bis zum Jahr 2026 gefördert ( Strukturförderung) .

 

2. Für die Fortsetzung der Integrationsarbeit erhalten die hauptamtlichen Volkshochschulen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt als BAMF Schulungsort jeweils eine Summe in Höhe von 10.000,00 Euro jährlich.

 

3. Für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie erhalten die hauptamtlichen Volkshochschulen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt ab dem Jahr 2022 jeweils eine Summe in Höhe von 10.000,00 Euro jährlich.

 

4. Die Verwaltung wird mit dem Abschluss entsprechender Förderverträge beauftragt.

 

6. Die Volkshochschulen verpflichten sich, jährlich im Ausschuss über ihre Arbeit zu berichten

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Ab 2022 ff : 160.130,00 € jährlich bis einschließlich 2026

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:271

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:5317701000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

x

Ja; Ziel 6, Förderung von Bildungseinrichtungen

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

x

Ja

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1: Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Volkshochschulen auf Förderung ab dem Jahr 2022

Anlage 2: Musterfördervertrag

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag VHS Kreisförderung (237 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Mustervertrag für BKS 2021 (5) (86 KB)      
Stammbaum:
DrS/2016/204   Verlängerung der Verträge mit den Volkshochschulen   Kita, Jugend, Schule, Kultur   Drucksache
DrS/2016/204-1   Finanzielle Förderung der Volkshochschulen im Kreis Segeberg   Kita, Jugend, Schule, Kultur   Drucksache
DrS/2016/204-02   Anpassung der Fördersummen für die Strukturförderung an den Volkshochschulen 2022-2026   Kita, Jugend, Schule, Kultur   Drucksache