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Sachverhalt: Gemäß der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets in der vom Jugendhilfeausschuss am 01.11.2018 beschlossenen Fassung entscheidet der Jugendhilfeausschuss unter Vorlage einer Beschlussvorlage der Jugendamtsleitung, falls die beantragte jährliche Fördersumme 10.000,- EUR übersteigt. Dies gilt auch bei Verlängerungsanträgen. Im Jahr 2021 ist über folgende Projekte zu beschließen:
Alle Projekte wurden bereits in den Vorjahren, teilweise in geringer Intensität, durchgeführt. Die sonstigen Fördervoraussetzungen für die einzelnen Projekte sind erfüllt. Die jeweiligen Anträge inkl. einer Projektbeschreibung sind als Anlage angefügt. Auf eine persönliche Vorstellung der Projekte wird in diesem Jahr verzichtet, Vertreter*innen der freien Träger stehen aber für Rückfragen in der Ausschusssitzung zur Verfügung.
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, in Anwendung der Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets vom 01.11.2018, die Förderung folgender Projekte nach Ziffer 2.2.3 im Jahr 2021:
a) Intensivpädagogische Hausaufgabengruppe Henstedt- Ulzburg b) Hausaufgabengruppe Kaltenkirchen c) Kindergruppe Frühintervention Wahlstedt d) Eltern- Kind- Treff in Wahlstedt
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n:
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