Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: s. Anlage
Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss möge empfehlen, der Kreistag möge beschließen:
Der Kreis Segeberg beauftragt den Verein für Jugend- und Kulturarbeit (VJKA) mit der Konzeptionierung und Umsetzung (Bewilligungsstelle und fachliche Begleitung) eines Stipendienprogramms für Kulturschaffende (Arbeitstitel „SE-KulturStipendium“) für das Jahr 2021 zur Unterstützung von Kulturschaffenden.
Die Förderung soll maximal 5.000 Euro pro Person betragen. Stipendiat*innen müssen ihren Wohnsitz im Kreis Segeberg haben, mehr als 50 Prozent ihres Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit (Soloselbstständigkeit, freiberufliche Tätigkeit, unständige Beschäftigung) als Kulturschaffende erwirtschaften und durch die Corona-Pandemie in finanzielle Notlage geraten sind. Entsprechende Nachweise sind beizubringen.
Eine Verbindung des Stipendiums mit dem Programm der SE-KulturTage soll angestrebt werden.
Für das SE-KulturStipendium werden einmalig 500.000 Euro in 2021 bereitgestellt. Erforderliche Mittel für Personal und weitere Ressourcen beim VJKA sind im Mittelansatz inbegriffen, dürfen aber einen Anteil von 10 Prozent des Ansatzes (max. 50.000 Euro) nicht überschreiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Änderungsantrag Kulturstipendium
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