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Zusammenfassung: Gemäß Beratung und Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport soll zur Durchführung und Abwicklung eines Nothilfefonds für Kulturschaffende aus dem Kreis Segeberg mit dem Landeskulturverband SH e.V. (LKV) der Abschluss eines Kooperationsvertrags angestrebt werden. In diesem Fall könnte der Kreis auf Erlass einer eigenen Richtlinie für den entsprechenden Nothilfefonds verzichten. Die Verwaltung legt den Entwurf eines Kooperationsvertrags zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Sachverhalt: Auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen vom 16.02. bzw. 25.02.2021 (DrS/2021/049) soll aus Kreismitteln ein Nothilfefonds für Kulturschaffende während der Corona-Pandemie bereitgestellt werden.
Nach einer ersten Beratung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 09.03.2021, zwischenzeitlichen Änderungsanträgen der Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen vom 15.03.2021 (DrS/2021/049-1) sowie der SPD-Fraktion vom 08.04.2021 (DrS/2021/049-2), der gleichzeitigen Ausarbeitung eines Richtlinienentwurfs durch die Verwaltung (Drs/2021/049-3) und einem wiederum darauf gerichteten Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen vom 25.04.2021 (DrS/2021/049-4) hat der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport in seiner Sitzung am 27.04.2021 dann einstimmig die Verwaltung mit der Alternative beauftragt, den Entwurf einer Kooperations-vereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und dem Landeskulturverband SH e.V. über die Durchführung und Abwicklung des Segeberger Nothilfefonds für Kulturschaffende bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 04.05.2021 vorzulegen.
Die Verwaltung erkennt in diesem Verfahren eine einfache und rechtskonforme Alternative zum Erlass und zur aufwendigen Abwicklung einer eigenen Richtlinie des Kreises, was auch dem Ursprungsgedanken der Antragsteller*innen entspricht. Die Verwaltung hat sich dabei angelehnt an einen vergleichbaren Vertrag und Förderungszweck, der sich zeitgleich zwischen der Landeshauptstadt Kiel und dem LKV in Vorbereitung befindet.
Demnach ist die Bereitstellung eines kommunalen Budgets für die Aufstockung des ohnehin vom LKV aus Landesmitteln vergebenen Kulturhilfe SH – Stipendiums vorgesehen. Bei der Vergabe der Kommunalmittel sollen dieselben (online-) Antragsverfahren und Kriterien wie für die Kulturhilfe SH durch den LKV zur Anwendung gebracht werden, welche sich bei der Bearbeitung von landesweit bereits rund 1.800 Anträgen bewährt haben. Ergänzt werden zum LKV-Verfahren nur drei Sonderkriterien für die Gewährung des Aufstockungsbetrags vom Kreis Segeberg:
Nach Auskunft der LKV-Geschäftsstelle lagen in der vergangenen Woche etwa 45 Anträge aus dem Kreis Segeberg für die Gewährung des Kulturhilfe SH-Stipendiums vor, welches dort in Höhe von 2.000 Euro pro betroffener Einzelperson bis zum 15.05.2021 beantragt werden kann. Damit würden bisher (45 x 5.000=) 225.000 Euro an Aufstockungsbeträgen aus dem Kreishaushalt benötigt. Um auch Nachzüglern die Kreisförderung zu ermöglichen und dem LKV eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 2 % erstatten zu können, empfiehlt die Verwaltung, den Fonds finanziell mit insgesamt 300.000 Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2021 auszustatten.
Hinweis: Der vorgelegte Entwurf eines Kooperationsvertrags ist mit dem LKV zwar ausgetauscht, aber noch nicht ausverhandelt worden. Ggfs. erfolgen dazu noch mündliche Erläuterungen in der Sitzung des Hauptausschusses.
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und dem Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. zur Förderung von Kulturschaffenden aus dem Kreis Segeberg während der Corona-Pandemie (SE-Aufstockungsbetrag Kulturhilfe-SH) auf der Basis des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfs.
Dafür werden einmalig 300.000 Euro im Nachtragshaushalt des Kreises für das Jahr 2021 bereitgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n:
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