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Vorlage - DrS/2021/101  

 
 
Betreff: Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e. V. (VJKA) über die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg
- Informationen zur Vertragsanpassung ab 01.01.2022
- Bericht des Geschäftsführers
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Klimpel, Angela
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Klimpel, Angela
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
27.05.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Berichtsvorlage DrS/2016/175-2 vom 20.03.2019 inkl. Anlagen  
Anlage 2: Geschäftsbericht 2020 des VJKA  
Anlage 3: VJKA, Rentabilität 2020-2021  
Anlage 4: VJKA Cash-flow 2020  
Berichtsvorlage DrS/2016/175-2 vom 20.03.2019 inkl. Anlagen  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Im Juni 2019 wurde mit der Vorlage DrS/2016/175-2 (siehe Anlage 1) umfas­send über den seit 01.01.2017 unbefristet in Kraft getretenen Vertrag über die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Sege­berg zwischen dem Kreis Segeberg und dem Verein für Jugend- Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. berichtet.

 

Inzwischen wurden erste Gespräche mit dem VJKA zu Vertragsänderungen ab 01.01.2022 geführt, die nachfolgend näher beschrieben werden.

 

Außerdem wird der Geschäftsführer des VJKA, Herr Lück, in der Sitzung anwe­send sein, um über das durch die Sanierung der JugendAkademie und Corona-Pandemie besondere Geschäftsjahr 2020 zu berichten.

 

Sachverhalt:

 

1. Vertrag

 

a) Vertragsinhalte (Finanzen)

 

Der VJKA bekam seit 2017 zwischen 2.095.500 EUR und 2.173.250 EUR jährlich gemäß § 11 Abs. 2 des Vertrages. Von 2017-2019 war die Durchführung der SE-KulturTage im Vertrag enthalten, für die Jahre 2020 und 2021 wurde die Förde­rung dieses Projektes gesondert (Vorlage DrS/2019/082) beschlossen. Ab 01.01.2022 sind keine Beträge mehr festgelegt, so dass es einer Vertragsanpas­sung bedarf, die dann auch die SE-KulturTage beinhaltet.

 

Die Zuwendungen sind bisher unterteilt nach Personalkosten, Mieten / Pachten und Inhaltszuwendungen. Für die Personalkosten und die Inhaltszuwendungen sind Steigerungen um jeweils 2% jährlich ab 2018, für Miete und Pacht um 2% jährlich ab 2021 hinterlegt. Es handelt sich bei den festgelegten Beträgen um Höchstbeträge zum Ausgleich der aus anderen Einnahmen nicht gedeckten not­wendigen Ausgaben.

 

Schon im Februar 2020 wurde unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes und der Finanzabteilung die Vertrags- und Finanzsituation gemeinsam mit dem VJKA erörtert.

 

Es wird angestrebt, im Vertrag auf die bisherigen Unterteilungen zu verzichten und die Beträge so darzustellen, wie sie in den Teilplänen des Kreises für den jeweiligen Bereich bereitgestellt werden.

 

Der Finanzbedarf für die nächsten Jahre wird zzt. vom VJKA kalkuliert und dann im Juni/Juli 2021 von der Verwaltung zur Einarbeitung in den Vertragsentwurf geprüft.

 

b) Vertragsinhalte (Aufgaben)

 

Der unbefristete Vertrag, unterzeichnet am 12.12.2016, umfasst insgesamt 16 Seiten. Er dient der Fortsetzung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und dem Verein, die am 01.01.1998 mit der Ausgründung der zuvor kreiseigenen Einrichtungen „Kreismusikschule“, „Jugendbildungsstätte Mühle“ und „Jugendzeltplatz Wittenborn“ in die Trägerschaft des Vereins begon­nen hat.

 

Welche Aufgaben der Verein in den Bereichen Jugend, Musik und Kultur in den jeweiligen Teileinrichtungen

- JugendAkademie Segeberg und JugendZeltplatz Wittenborn

- KreisMusikschule Segeberg und

- KulturAkademie mit Kulturhaus REMISE sowie den SE-KulturTagen

erbringt, ist im Vertrag zzt. nicht an einer zentralen Stelle erfasst. Dieses ergibt sich aus den §§ 2-5 sowie den in § 6 festgelegten Zielen.

 

Es hat sich gezeigt, dass manchmal auf beiden Seiten das Aufgabenspektrum nicht eindeutig klar oder nicht allen bekannt ist. Hinzu kommen die aktuellen Entwicklungen und Projekte im Bereich Kultur, für die es weder beim VJKA noch in der Verwaltung personelle Ressourcen gibt.

 

Es laufen deshalb Abstimmungsgespräche, wie dieses zukünftig anders im Ver­trag (oder ggf. einer Anlage dazu) dargestellt werden kann.

 

 

 

 

 

c) Terminplanung Vertragsänderung / Gremienberatungen

 

Für die Beratung über den neuen Vertragsentwurf wurden intern vorgemerkt:

Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 17.08.2021 sowie Jugendhilfeaus­schuss am 26.08.2021. Der Vertragsentwurf und die Vorlage müssten verwal­tungsseitig bis 20.07.2021 erstellt sein.

 

Falls zwei Fachausschussberatungen notwendig sein sollten, kämen in Betracht: Jugendhilfeausschuss am 04.11.2021 sowie Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 16.11.2021. Abschließend könnte im Hauptausschuss am 30.11.2021 und dem Kreistag am 02.12.2021 beraten werden.

 

2. Bericht des Geschäftsführers

 

Der Vorlage beigefügt ist der Geschäftsbericht des VJKA für das Jahr 2020.

 

Der Geschäftsführer, Herr Lück, wird in der Sitzung einen gesonderten Rückblick über die Herausforderungen durch die Sanierung der JugendAkademie, den zwi­schenzeitlichen Umzug in den Levo-Park und die Corona-Pandemie geben und steht für Fragen zur Verfügung.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

Anlage 1: Berichtsvorlage DrS/2016/175-2 vom 20.03.2019 inkl. Anla­gen

Anlage 2: Geschäftsbericht 2020 des VJKA

Anlage 3: VJKA, Rentabilität 2020-2021

Anlage 4: VJKA, Cash-flow 2020

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: Berichtsvorlage DrS/2016/175-2 vom 20.03.2019 inkl. Anlagen (7735 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2: Geschäftsbericht 2020 des VJKA (3240 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3: VJKA, Rentabilität 2020-2021 (61 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4: VJKA Cash-flow 2020 (194 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Berichtsvorlage DrS/2016/175-2 vom 20.03.2019 inkl. Anlagen (7735 KB)      
Stammbaum:
DrS/2021/101   Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e. V. (VJKA) über die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg - Informationen zur Vertragsanpassung ab 01.01.2022 - Bericht des Geschäftsführers   Kita, Jugend, Schule, Kultur   Bericht der Verwaltung
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