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Vorlage - DrS/2021/120  

 
 
Betreff: Entscheidung über die Förderung von Vorhaben gemäß der Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg
hier: Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines (Kulturellen) Zentrum(s) für Bildung, Kultur und Tourismus im Kreis Segeberg durch den Förderverein Kreis- und Stadtmuseum Segeberg e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Klimpel, Angela
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Klimpel, Angela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
15.06.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Antrag inkl. Finanzierungsplan vom 04.05.2021  
Anlage 2: Angebot der ews group GmbH, Lübeck, vom 07.04.2021  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Das Projekt wurde erstmals in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 04.09.2018 (TOP 3.1, ohne Vorlage) vorgestellt und zuletzt mit den Vorlagen DrS/2020/254 bis 254-3 beraten. Als Standort wird inzwischen das kreiseigene Grundstück Hamburger Straße 25, Bad Segeberg, unter Einbezug seiner Nebengebäude sowie von Teilen des dazugehörigen Grundstücks für et­waige Anbauten vorgeschlagen.

 

Nach den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg und den Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg erfolgt eine Einzelfallentscheidung über jeden Antrag durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport. Da dieser erst wieder im August tagt und ein Förderantrag bei der AktivRegion Holsteins Herz in diesem Quartal von der Entscheidung des Kreises abhängt, wird die Angelegenheit ausnahmsweise dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

 

Sachverhalt:

 

1. Sachstand Beratungen

 

Nach den o.g. Vorberatungen hat der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport in seiner Sitzung am 09.03.2021 das Konzept des Fördervereins Kreis- und Stadt­museum Segeberg e. V. zum Projekt „(Kulturhistorisches) Zentrum für Bildung, Kultur und Tourismus im Kreis Segeberg“ als relevanten Vorschlag zur Entwick­lung der Kulturlandschaft im Kreis und der Stadt Segeberg begrüßt und die Be­auftragung einer Machbarkeitsstudie befürwortet.

 

Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie sollte die Förderung mit Mitteln der drei im Kreis vorhandenen AktivRegionen, der Stiftung der Sparkasse Südholstein, sowie durch das Land Schleswig-Holstein geprüft werden. Der Ausschuss hat die Bezuschussung der Machbarkeitsstudie im Rahmen der bestehenden Förderrichtlinie, mit den vorgenannten Eckpunkten, grundsätzlich befürwortet. Die Stadt Bad Segeberg sollte bei der weiteren Konzipierung und Finanzierung der Studie mit einbezogen werden.

 

2. Zeitlicher Aspekt

 

Der Förderverein hat mit Mail vom 14.04.2021 mitgeteilt, dass eine Entscheidung des Kreises für den Fortschritt des Projektes und eine zügige Auftragserteilung aufgrund der Antrags- und Entscheidungsfristen bei der AktivRegion Holsteins Herz dringend (Entscheidung erbeten bis 28.04.2021) sei. Nur so bestünde eine Chance auf eine hohe Förderung.

 

Auch aus einigen Fraktionen wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass diese Angele­genheit als dringend angesehen wird, aufgrund der o.g. Fördermitteloption, aber auch aufgrund der Planungen für den Um- und Ausbau der Kreisverwaltung sowie des neuen Antrages zur Aufstellung eines Kulturentwicklungsplanes bzw. einer Kreiskultur-Strategie.

 

3. Einzelfallentscheidung

 

Nach den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg und den Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg erfolgt eine Einzelfallentscheidung über jeden Antrag durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKS).

Der BKS hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 bereits grundsätzlich die Bezu­schussung der Machbarkeitsstudie im Rahmen der bestehenden Förderrichtlinie befürwortet. Ein von der Verwaltung geprüfter Antrag lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Insofern konnte keine Einzelfallentscheidung gem. der o.g. Richtlinie und Grundsätze getroffen werden.

 

Da allen Fraktionen daran gelegen ist, dass der Förderverein den Auftrag für die Durchführung der Machbarkeitsstudie schnellstmöglich erteilen kann, soll aus­nahmsweise auf die nach den Grundsätzen erforderliche Einzelfallentscheidung im Fachausschuss verzichtet und stattdessen in der heutigen Hauptausschusssit­zung entschieden werden.

 

4. Antrag

 

Zwischen dem 26.04. – 03.05.2021 wurden diverse Unterlagen vom Förderverein eingereicht. Am 10.05.2021 ging das endgültige Antragsschreiben samt Finan­zierungsplan vom 04.05.2021 (siehe Anlage 1) in der Verwaltung ein. Somit waren die Unterlagen vollständig und prüffähig.

 

5. Prüfung möglicher anderer Zuwendungen

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vom 09.03.2021 war der Förderverein aufgefordert, die Förderung mit Mitteln der drei im Kreis vorhandenen AktivRegionen, der Stiftung der Sparkasse Südholstein sowie durch das Land Schleswig-Holstein und die Stadt Bad Segeberg zu prüfen.

 

5.1 AktivRegionen

 

Der Förderverein hat in seinem Konzept die überregionale Bedeutung des Pro­jektes für den gesamten Kreis Segeberg herausgestellt. Deshalb war zu klären, ob bei allen drei AktivRegionen, die das Kreisgebiet abdecken (Holsteins Herz, Alsterland und Holsteiner Auenland), Anträge gestellt werden können.

 

Die Prüfung ergab, dass nur eine AktivRegion den Antrag fördern würde. Der Antrag sollte bei Holsteins Herz eingereicht werden und liegt dort prüffähig vor. Es steht eine Zuwendung in Höhe von rd. 25.100 EUR in Aussicht, über die in einer Vorstandssitzung am 14.06.2021 entschieden wird.

 

5.2 Sparkassenstiftung

Ein Förderantrag bei der Sparkassenstiftung wurde am 21.04.2021 gestellt, je­doch leider am 22./23.04.2021 abschlägig entschieden. In der Begründung wird u.a. darauf verwiesen, dass in diesem bereits rd. 60% der Fördermittel in den Kreis Segeberg fließen, die Mittel aber möglichst paritätisch auf Antragsstellende aus den Kreisen Segeberg und Pinneberg sowie Neumünster aufgeteilt werden sollen.

 

5.2 Land Schleswig-Holstein

 

Beim Land Schleswig-Holstein wurde am 23.04.2021 mit dem Landtagspräsi­denten, Klaus Schlie, und der Abteilungsleiterin für Museen im Bildungsministe­rium Kontakt aufgenommen.

 

Am 07.05.2021 wurde mitgeteilt, dass das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur keine Möglichkeiten zur Mitfinanzierung der Machbarkeitsstudie sieht.

 

5.3 Stadt Bad Segeberg

 

Der Förderverein hat am 12.04.2021 bei der Stadt einen Förderantrag in Höhe von 8.700 EUR gestellt. Es handelt sich dabei um den Betrag, der bei der Aktiv­Region Holsteins Herz nicht förderfähig ist.

 

Die Stadt hat am 10.05.2021 eine Förderzusage in dieser Höhe gegeben.

 

6. Entscheidung über die Zuwendung

 

Nach Ziff. 2.1 der Richtlinie muss die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ein­schließlich der Folgekosten gesichert sein. Liegt der zu fördernde Zweck auch im Interesse von Dritten, sollen diese sich angemessen an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.

 

Zuwendungen sollen nur für Maßnahmen bewilligt werden, an denen der Zuwen-dungsempfänger sich selbst finanziell angemessen beteiligt. Nach Ziff. 2.6 kön­nen nachweisbare unbare Leistungen als Eigenbeteiligung ehrenamtlicher Ak­teure anerkannt werden.

 

Der Auftrag soll an die ews Group GmbH, Lübeck, gemäß Angebot vom 07.04.2021 (siehe Anlage 2) erteilt werden. Demnach ergeben sich folgende Kosten

 

35.938 EUR davon 5.738 EUR Mwst. ews group GmbH

19.040 EUR davon 3.040 EUR Mwst. Konermann Siegmund Architekten BDA

54.978 EUR davon 8.778 EUR Mwst. Gesamtprojekt

 

Die Gesamtfinanzierung ist wie folgt vorgesehen:

04.682 EUR Eigenmittel (bereits vorhandene Spenden) Förderverein

25.096 EUR Zuschuss der AktivRegion Holsteins Herz

08.700 EUR Förderzusage Stadt Bad Segeberg

38.478 EUR vorhandene / zugesagte Mittel

16.500 EUR beantragter Zuschuss

 

Der beantragte Zuschuss entspricht 30,01 % der kalkulierten Gesamtkosten in Höhe von 54.978 EUR. Da sowohl ein Eigenanteil eingebracht wird, zusätzlich ehrenamtliche Stunden nachgewiesen wurden und die Gesamtfinanzierung mit weiteren Mitteln von Holsteins Herz und der Stadt Bad Segeberg gesichert ist, kann der beantragte Zuschuss gewährt werden.

 

In den Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur wurde die Mittelbe­reitstellung für das Jahr 2021 von 20.000 EUR auf insgesamt 100.000 EUR er­höht. Außerdem wurde die maximale Förderquote von sonst 20% für dieses Jahr auf 50% erhöht. Entsprechende Mittel sind noch im Haushalt verfügbar.

 

Die endgültige Förderhöhe wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Sollte der Vorstand der AktivRegion Holsteins Herz in seiner Sitzung am 14.06.2021 einen geringen Förderbetrag als bisher angenommen, festsetzen, so könnte die Ver­waltung den Zuwendungsbetrag des Kreises anpassen, jedoch bis maximal 27.489 EUR.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Förderverein Kreis- und Stadtmuseum Segeberg e.V. wird bei der Firma ews group GmbH aus Lübeck (gem. Angebot vom 07.04.2021) die Durchführung ei­ner Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines (Kulturellen) Zentrum(s) für Bildung, Kultur und Tourismus im Kreis Segeberg in Auftrag geben. Ein Teil dieses Auftra­ges, d.h. der anerkannten, förderfähigen Kosten wird im Jahr 2021 wie beantragt mit 16.500 EUR gefördert.

 

Der genannte Betrag entspricht dem beantragten Förderbetrag. Maßgeblich für den konkreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des eingereichten Finanzie­rungsplanes. Die Verwaltung nimmt eine endgültige Abstimmung mit der Aktiv­Region Holsteins Herz vor.

 

Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rück­forderung der Zuwendung nach den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg. Die Festsetzung des Zuwendungsbetra­ges im Bescheid des Kreises kann aufgrund der Beschlusslage zur Kunst- und Kulturförderung für das Jahr 2021 (Förderquote max. 50%) höchstens 27.489 EUR betragen. Eine evt. notwendige Anpassung des beantragten Förderbetrages bis zu diesem Höchstbetrag obliegt der Verwaltung.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

16.500 EUR wie beantragt (max. 50% = 27.489 EUR)

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 252

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 6: Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und

ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges Kultur-,

Sport- und Freizeitwesen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen:

Anlage 1: Antrag und Finanzierungsplan vom 04.05.2021

Anlage 2: Angebot der ews group GmbH, Lübeck, vom 07.04.2021

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: Antrag inkl. Finanzierungsplan vom 04.05.2021 (1186 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2: Angebot der ews group GmbH, Lübeck, vom 07.04.2021 (1728 KB)