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Vorlage - DrS/2021/158  

 
 
Betreff: Entscheidung über die Förderung von Vorhaben gemäß der Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg
hier: Projekt "Kultur trifft Leerstand"
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Klimpel, Angela
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Klimpel, Angela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Entscheidung
17.08.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
21.09.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
23.09.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Antrag vom 16.06.2021  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Die Kreisfachberaterin für Kulturelle Bildung im Kreis Segeberg beabsichtigt ge­meinsam mit der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft WKS GmbH (Tourismus­managerin / Gewerbeflächen- u. Immobilienservice) und den beteiligten Städten Bad Segeberg Kaltenkirchen, Norderstedt, Wahlstedt und der Gemeinde Henstedt-Ulzburg unter Beteiligung von Schulen und Kulturschaffenden eine das Projekt „Kultur trifft Leerstand“, parallel zu den SE-Kulturtagen in der Zeit vom 24.-26. September 2021, durchzuführen. Hierfür wird eine Förderung beantragt. Einzelheiten werden nachfolgend erläutert und sind dem Antrag zu entnehmen.

 

Sachverhalt:

 

1. Antragsberechtigung / Dispens

 

Laut den Grundsätzen für die Kulturförderung können gemeinnützige juristische Personen, Gebietskörperschaften und natürliche Personen Zuwendungsempfän­ger*innen sein. In der allgemeinen Richtlinie heißt es unter 1.1 nur: „Zuwendun­gen im Sinne dieser Richtlinien sind einmalige oder laufende Geldleistungen an außerhalb der Kreisverwaltung stehende Stellen oder Personen zur Erfüllung be­stimmter Zwecke.“ Wer Anträge stellen kann, ist hier nicht genau definiert.

 

In Verbindung mit dem Antrag „Landkunststück macht Schule“ (siehe DrS/2021/001) wurde unter Beteiligung anderer Fachdienste innerhalb der Ver­waltung geprüft, ob die Fachberaterin für Kulturelle im Kreis Segeberg antrags­berechtigt ist. Da sie nicht eigenständig, sondern im Auftrag einer Schule o.a. arbeitet, wurde diese nicht bestätigt. Nach der Allgemeinen Richtlinie ist die Frage, ob eine Einzelperson einen Antrag stellen kann, mit Nein zu beantworten.

 

Mit einem Einzelbeschluss kann von den Maßgaben der Richtlinie abgewichen werden. Bei vorgenanntem Antrag war letztendlich das beteiligte Kulturwerk SH Antragssteller und Bescheidempfänger.

 

Seit August 2019 gibt es in allen Kreisen und kreisfreien Städten Fachbera­ter*innen für Kulturelle Bildung. Sie sollen den Austausch zwischen Kulturschaf­fenden, Kulturinstitutionen und Schulen fördern. Es handelt sich bei den Perso­nen um Lehrkräfte, die für diese Aufgaben vom Land eingesetzt werden. Sie verfügen nicht über eigene Haushaltsmittel.

 

Insofern sollte nach Ansicht der Verwaltung für diesen Antrag und zugleich für mögliche zukünftige Anträge der Kreisfachberaterin für Kulturelle Bildung im Kreis Segeberg ein Ausnahmebeschluss zur Abweichung von den Festsetzungen der Allgemeinen Richtlinie für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg getroffen werden. Eine Förderung der von ihr initiierten Pro­jekte soll grundsätzlich voraussetzen, dass sie die Gesamtfinanzierung sicher­stellt, auch wenn sie keinen Eigenanteil einbringen kann.

 

Vorrang soll weiterhin die Förderung über einen am Projekt beteiligten Verein / Verband aus dem Kreisgebiet haben.

In vorliegenden Fall ist die WKS GmbH der Partner und als solcher nicht antragsberechtigt. Einzelanträge der beteiligten Kommunen wären möglich, aber nicht sinnvoll.

 

2. Das Projekt „Kultur trifft Leerstand“

 

Ziel des im beigefügten Antrag näher beschriebenen Projektes ist es, leerste­hende Verkaufsflächen als erfahrbare und gestaltbare Kulturorte neu zu beleben, indem sie als kreative Orte für Schüler*innen und Kulturschaffende genutzt wer­den. Es können z.B. Lesungen, Ausstellungen, Bandproben, Performances oder Videoinstallationen stattfinden.

 

Den Kulturschaffenden fehlte es pandemiebedingt an Ausstellungs- und Auf­trittsmöglichkeiten. Schulen können sich mit dem Projekt nach außen öffnen, in den Dialog mit den Menschen vor Ort treten und damit ein integrativerer Teil des gesellschaftlichen Lebens in der Region werden.

 

An der bisherigen Organisation sind Vertreter*innen der Kultur-, Tourismus-, Ju­gend- und Wirtschaftsbüros der verschiedenen Gemeinden und Städte des Krei­ses Segeberg sowie Vertreter*innen der KulturAkademie des VJKA beteiligt. Es sollen durchschnittlich fünf Kulturaktionen pro Gemeinde durchgeführt werden.

 

3. Finanzierung / Fördermöglichkeit

 

Die Gesamtkosten für Energiekosten für die Nutzung der Leerstände, Reinigung, Aufwandsentschädigungen für die Kulturschaffenden und Öffentlichkeitsarbeit wurden mit 8.750 EUR kalkuliert.

 

Die fünf Kommunen beteiligten sich mit jeweils 875 EUR an dem Projekt, so dass noch die Hälfte der Kosten in Höhe von 4.375 EUR zu finanzieren ist und beim Kreis beantragt wird.

 

Aufgrund der Sonderregelung für das Jahr 2021 kann das o.g. Projekt unter An­wendung des Dispenses bzgl. Antragsstellung und Eigenanteil mit 50% der Kos­ten, d.h. 4.375 EUR gefördert werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Antragsberechtigung

 

Aufgrund Ihrer besonderen Aufgaben und Stellung wird der Fachberaterin für Kulturelle Bildung im Kreis Segeberg eine grundsätzliche Antragsberechtigung nach der Allgemeinen Richtlinie für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg i.V.m. den jeweils geltenden Grundsätze für die För­derung von Kunst und Kultur zugesprochen.

Vorrang soll weiterhin die Förderung über ein am Projekt beteiligten Verein / Verband aus dem Kreisgebiet haben.

 

2. Projektförderung

 

Das von der Fachberaterin für Kulturelle Bildung im Kreis Segeberg initiierte Projekt „Kultur trifft Leerstand“ wird im Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von maximal 4.375 EUR (~50% der Kosten) gefördert.

 

Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den kon­kreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des eingereichten Finanzierungsplanes. Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rück­forderung.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

4.375 EUR wie beantragt

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 2521200 Kunst- und Kulturförderung

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 531840 Zuw. f. ku.Zw.

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 6: Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges Kultur-, Sport- und Freizeitwesen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage:

Anlage 1: Antrag vom 16.06.2021

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: Antrag vom 16.06.2021 (300 KB)