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Vorlage - DrS/2017/293-1  

 
 
Betreff: Ausbau von Gemeindeverbindungswegen I. Klasse im Kreis Segeberg - Fortschreibung der Förderrichtlinie

Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Blumhagen, MatthiasBezüglich:
DrS/2017/293
Federführend:Kreisstraßen, Radwege, Brücken Bearbeiter/-in: Blumhagen, Matthias
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur Vorberatung
01.09.2021 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
21.09.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
23.09.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Richtlinie 100%-Förderung GIK-Wege im Kreis Segeberg_Entwurfsfassung 09.08.2021  
Anlage 2 zur Fortschreibung Rili Förderung GIK Wege  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Der Kreistag hat mit der DrS/2017-293 die Förderrichtlinie mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2021 beschlossen. Die Richtlinie wird für eine weitere Laufzeit von 5 Jahren, beginnend ab dem 01.01.22, fortgeschrieben. Aufgrund des nachgewiesenen, höheren Mittelbedarfes bis Ende 2026, werden die Mittel auf 750.000 € angepasst. Weitere Sonderbedarfszuweisungen sind bis Vertragsende vorerst nicht zu erwarten. Durch diese Erhöhung wird langfristig zudem eine Senkung, mindestens aber eine Haltung des jetzigen Niveaus, bei den Unterhaltungskosten an den Banketten erwartet. Dies würde demnach den Haushalt der Gemeinden entlasten

 

Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 07.12.2017 eine jährliche Förderung in Höhe von 500.000 € für die Erhaltung und Verbesserung von Gemeindeverbindungswegen I. Klasse im Kreis Segeberg (GIK-Wege) beschlossen (DrS/2017-166-1). Die Verwaltung wurde in der gleichen Sitzung mit der Erstellung einer entsprechenden Richtlinie beauftragt. Die Richtlinie wurde mit der DrS/2017-293 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2021 beschlossen und ist nun fortzuschreiben. Die Laufzeit beträgt wiederum 5 Jahre.

Abweichend von der allgemeinen Förderrichtlinie des Kreises Segeberg zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur kann durch die in der Anlage beigefügte Förderrichtlinie zur investiven Sanierung bzw. dem investiven Ausbau von GIK-Wegen mit Wellen-, Rasengitter-, Muldenrinnen- oder gleichwertigen Steinformen auch weiterhin eine Förderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten erfolgen. Die Erläuterung der Maßnahmen gegenüber den Gemeinden erfolgt durch den WZV jeweils vor Baubeginn.

In den letzten Jahren hat der WZV regelmäßig einen erhöhten Bedarf an Mitteln angemeldet, welche im Rahmen von Sonderbedarfszuweisungen genehmigt worden sind (zuletzt beschlossen durch den Kreistag mit der DrS/2021-063). Gemäß der Anlage 2 hat der WZV auch bis zum Ende der neuen Laufzeit ein erhebliches Ausbau- und Sanierungspotential nachgewiesen. Für eine gezielte Umsetzung und aufgrund gestiegener Lohn- und Materialkosten, insbesondere für Steinformen die eine erhöhte Verkehrssicherheit darstellen, sowie für die Erreichung der strategischen Ziele 4 und 7 des Kreises Segeberg (gut ausgebaute und unterhaltene Infrastruktur / Radfahrerfreundliche Region), sind die Kosten sinngemäß anzupassen. Künftig wird daher eine Gesamtfördersumme von maximal 750.000 € beschlossen. Weitere Sonderbedarfszuweisungen sind bis zum Ende der Vertragslaufzeit vorerst nicht zu erwarten.

 

Wie in der Anlage 2 erkennbar, wurden von 2017 bis 08/2021 auf einer Länge von ca. 17,5 km Bankettsteine verlegt (= IST- Liste). Zum Zeitpunkt 2017/2018 wurde vom WZV ein Bedarf von ca. 60 km ermittelt. Dieser Bedarf ist noch aktuell. Demnach besteht weiterhin ein Bedarf von ca. 42,6 km (= SOLL- Liste). Die Erhöhung der Fördersumme ist daher, auch unter Beachtung der Steigerung von Lohn- und Materialkosten, angemessen. Des Weiteren wird erwartet, dass die Kosten für die Unterhaltung der Banketten langfristig sinken, mindestens aber auf dem heutigen Niveau bleiben werden. Dies würde demnach den Haushalt der Gemeinden entlasten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Fortschreibung der „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Gemeindeverbindungswegen I. Klasse im Kreis Segeberg “ in der Fassung vom 01.09.2021 gemäß Anlage 1. Aufgrund des nachgewiesenen, höheren Mittelbedarfes bis Ende 2026, werden die Mittel auf 750.000 € angepasst. 

 

.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 5411100 ab 2022

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

x

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 7813000000

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

x

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 4: Wir schaffen optimale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung, hier: Eine gut ausgebaute und unterhaltende Infrastruktur gestalten

Ziel 7: Den Kreis als rad- und fußgängerfreundliche Region entwickeln.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1 zu DrS 2017/293-1 – Förderrichtlinie Stand 01.09.2021

Anlage 2 zu DrS 2017/293-1 – Soll-Liste des WZV 22-26 / IST-Liste 18-21

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Richtlinie 100%-Förderung GIK-Wege im Kreis Segeberg_Entwurfsfassung 09.08.2021 (166 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 zur Fortschreibung Rili Förderung GIK Wege (5 KB)      
Stammbaum:
DrS/2017/293   Ausbau von Gemeindeverbindungswegen I. Klasse im Kreis Segeberg - Entwurf der Förderrichtlinie   Bau- und Umweltverwaltung, Kreisstraßen/Tiefbau   Drucksache
DrS/2017/293-1   Ausbau von Gemeindeverbindungswegen I. Klasse im Kreis Segeberg - Fortschreibung der Förderrichtlinie   Kreisstraßen, Radwege, Brücken   Drucksache