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Vorlage - DrS/2021/193  

 
 
Betreff: Fortschreibung des 4. Regionalen Nahverkehrsplans Kreis Segeberg 2020 - 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Claudius Mozer
Federführend:Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz Bearbeiter/-in: Maßow, Julia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
08.09.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt-Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
21.09.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
23.09.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
20210908 CM UNK Beschluss RNVP-Fortschreibung 2021 - Anlage 1  
20210908 CM UNK Beschluss RNVP-Fortschreibung 2021 - Anlage 2  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Gemäß ÖPNV-gesetzlicher Vorgaben ist zum Erhalt der vollständigen ÖPNV-Landesmittel ein rechtskonformer Regionaler Nahverkehrsplan (RNVP) erforderlich. Insbesondere wegen der durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Verzögerungen ist ein KT-Beschluss des neuen 5. RNVP erst Anfang 2022 realistisch, weshalb eine Fortschreibung des bestehenden 4. RNVPs bis 2021 notwendig ist.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 5 (1) des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) können Kreise und kreisfreie Städte (ÖPNV-Aufgabenträger) einen RNVP als Rahmen für die ÖPNV-Entwicklung aufstellen oder fortschreiben. Die RNVP-Laufzeit beträgt nach § 5 (3) Nr. 6 ÖPNVG fünf Jahre. Gemäß § 4 (1) Nr. 1 der Landesverordnung über die ÖPNV-Finanzierung ist die vollständige Auszahlung der ÖPNV-Landesmittel u.a. an die Voraussetzung eines vorliegenden RNVPs gebunden; sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, werden nur 55% der ÖPNV-Landesmittel ausgezahlt.

 

Auf Grund der zahlreichen strukturellen Zusammenhänge und Gemeinsamkeiten, welche die HVV-Kreise PI, SE, OD und RZ aufweisen, wurde die Idee entwickelt, den 5. RNVP als gemeinsames, synergetisch-übergreifendes Werk dieser vier Kreise zu erstellen. Die Federführung dafür hat die SVG übernommen.

Der Zeitplan sah vor, den neuen gemeinsamen 5. RNVP für den Zeitraum 2020 – 2024 aufzustellen, womit ein nahtloser Anschluss an den 4. RNVP SE 2014 – 2018/Fortschreibung 2019 (vgl. DrS/2019/031) gegeben und die entsprechende ÖPNVG-Voraussetzung erfüllt gewesen wäre. Unter dem Einfluss der Corona-Pandemie mit all ihren außerordentlichen, vielfach anhaltenden Zusatzbelastungen (u.a. ÖPNV-Rettungsschirme, Verstärkerbuskonzepte) ab 03/2020 sowie der vollständigen Zerstörung des SVG-Büros durch einen schwerwiegenden Wasserschaden 12/2020 (Wiederbezug vsl. 10/2021) war der Zeitplan nicht zu halten und zu überarbeiten.

 

Vor diesem Hintergrund sind KT-Beschlüsse des neuen gemeinsamen 4 Kreise-RNVPs erst Anfang 2022 realistisch. Blieben wir bei der bisher vorgesehen Laufzeit 2020 – 2024, wäre diese schon zum Beschlusszeitpunkt zu fast 50% verstrichen und wir könnten quasi direkt mit den Vorbereitungen des folgenden RNVPs beginnen. Es liegt auf der Hand, dass das arbeitsökonomisch und auch in der Sache nicht sinnvoll wäre. Mit dem Verkehrsministerium wurde deshalb pragmatisch verabredet (Anlage 1),

 

• für den neuen gemeinsamen 5. RNVP PI/SE/OD/RZ eine Laufzeit von 2022 – 2026 festzulegen,

• den 4. RNVP Kreis SE 2014 – 2018/Fortschreibung 2019 zur Vermeidung einer Gültigkeitslücke bis 2021 fortzuschreiben (betrifft PI und RZ analog),

• die Fortschreibung auf die Aktualisierung des Finanzierungsrahmens (Kap. 7.3; Anlage 2) zu beschränken und

• auf eine TÖB-Beteiligung zu verzichten (mangels inhaltlicher Änderungen).

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der 4. Regionale Nahverkehrsplan (RNVP) Kreis Segeberg 2014 - 2018/Fortschreibung 2019 wird inklusive der Aktualisierung des Kapitels 7.3 Finanzierungsrahmen für die Jahre 2020 – 2021 fortgeschrieben.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 5 – Wir stärken die Teilhabe, die Selbstbestimmung und das Zusammenleben aller Menschen – hier: barrierefreier Zugang zur Kreisverwaltung und allen ihren Dienstleistungen schaffen

 

Ziel 7 – Wir entwickeln den Natur-, Landschafts- und Klimaschutz konsequent qualitativ weiter – hier: ÖPNV fördern und verbessern

 

 

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja       Barrierefreiheit ist als Ziel definiert.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

1. RNVP-Fortschreibung 2021 – Zustimmung MWVATT

2. RNVP-Fortschreibung 2021 – Aktualisierung Kap. 7.3 Finanzierungsrahmen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20210908 CM UNK Beschluss RNVP-Fortschreibung 2021 - Anlage 1 (69 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 20210908 CM UNK Beschluss RNVP-Fortschreibung 2021 - Anlage 2 (112 KB)