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Sachverhalt: Die Diakonie Altholstein beantragte einen Zuschuss für das Sozialkaufhaus Bad Bramstedt zur Abdeckung corona-bedingter Ausfälle (s. DrS/2020/255). Der Antrag wurde zurückgestellt, bis der Bund über einen Zuschuss entschieden hat (s. DrS/2020/255-1).
Mit Schreiben vom 31.08.2020 hat die Diakonie Altholstein einen Antrag auf Bezuschussung in Höhe von 41.000 € zur Kompensation corona-bedingter Einnahmeausfälle im Sozialkaufhaus Bad Bramstedt gestellt (DrS/2020/255). Dieser Antrag wurde letztendlich zurückgestellt, da zwischenzeitlich der Bund eine Richtlinie erlassen hat, wonach Sozialkaufhäuser gefördert werden können. Die Entscheidung über diesen Zuschuss sollte abgewartet werden (DrS/2020/255-1).
Mit Schreiben vom 22.07.2021 teilt die Diakonie Altholstein mit, dass sich aus der Abrechnung des Sozialkaufhauses Bad Bramstedt ein Defizit in Höhe von 23.439,18 € ergeben würde. Von diesem Betrag würde der Bund vorrausichtlich 7.168,83 € tragen, so dass von Seiten des Kreises nunmehr ein Zuschuss in Höhe von 16.270 € beantragt wird (s. Anlage 1).
Aus der zugesandten Abrechnung ist ersichtlich, dass zum einen die „Umlage GBL“ von 36.400 € im Jahr 2019 auf 51.000 € gestiegen ist. Zum anderen sind die Kosten für „sonstigen Aufwand“ leicht gestiegen.
Mit Schreiben vom 20.08.2021 erläutert die Diakonie Altholstein diese Steigerungen (s. Anlage 2).
Der Diakonie Altholstein sollte die Zusage für einen Zuschuss in Höhe von max. 16.270 € gegeben werden. Dabei sollte die Auszahlung des Betrages erst dann erfolgen, wenn der Bescheid des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren über die Leistungen aus dem „Corona-Teilhabefond“ vorgelegt wird und die tatsächliche Höhe der Bundesleistung feststeht.
Vertreter*innen der Diakonie Altholstein sind während der Sitzung anwesend und können weitere Auskünfte geben bzw. stehen bei Fragen zur Verfügung.
Beschlussvorschlag: Der Diakonie Altholstein wird zur Deckung des Defizites 2020 des Sozialkaufhauses Bad Bramstedt ein Zuschuss in Höhe von max. 16.270 € gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Bescheides des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren über die Leistungen aus dem „Corona-Teilhabefond“ durch die Diakonie Altholstein.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Anlage 1 Antrag Diakonie Anlage 2 Antrag Diakonie
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