Bürgerinformationssystem
Zusammenfassung: In der Unteren Naturschutzbehörde stellt die Bearbeitung von Baum-, Gehölz- und Knickangelegenheiten ein bearbeitungsintensives Aufgabenfeld mit hohen Fallzahlen über das ganze Jahr dar. Zum Auffangen von Belastungsspitzen ist die Vergabe von Aufgaben an eine*n externe*n Auftragnehmer*in geplant.
Sachverhalt: In der Unteren Naturschutzbehörde stellt die Bearbeitung von Baum-, Gehölz- und Knickangelegenheiten ein bearbeitungsintensives Aufgabenfeld mit hohen Fallzahlen über das ganze Jahr dar. Aufgrund der gesetzlichen Fällverbotsfrist vom 01. März bis 30. September jeden Jahres kommt es im Herbst und im zeitigen Frühjahr regelmäßig zu besonders hohen Fallzahlspitzen, teils mit langem zeitlichem Nachlauf. Die in diesem Zusammenhang anfallenden ordnungsrechtlichen Verfahren erstrecken sich zum Teil über mehrere Monate, so dass permanent Fachdienstpersonal in der erforderlichen Stärke verfügbar sein muss, um die bestehenden Aufgaben erfüllen und fachlich begleiten zu können. Dies führt immer wieder dazu, dass andere Pflichten der Unteren Naturschutzbehörde nicht oder nicht im erforderlichen Maß wahrgenommen werden können. Insbesondere die Knickkontrollen und die Bearbeitung angezeigter Verstöße gegen gesetzliche Schutzvorschriften erlauben jedoch keinen Aufschub, da anderenfalls Verstöße nicht ausreichend dokumentiert und in der Folge lediglich unzureichend oder gar nicht geahndet werden können.
Aus den angeführten Gründen plant die Untere Naturschutzbehörde für einen Zeitraum von fünf Monaten die Vergabe von Aufgaben aus dem Bereich des Gehölz-, Baum- und Knickschutzes an eine*n externe*n Auftragnehmer*in. Für das Jahr 2022 werden bei Vergabe der Leistungen und einem Stundensatz von € 75,- für einen Baumkontrolleur Kosten in Höhe von rund € 40.000,- anfallen.
Die Aufgabenstellung beinhaltet:
Die Leistung umfasst nicht:
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt:
Für die Durchführung von Aufgaben aus dem Bereich des Gehölz-, Baum- und Knickschutzes durch eine*n Dienstleister*in werden 40.000 € im Budget 2022 bereitgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel werden über die Änderungsliste aufgenommen.
Steuerliche Relevanz
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
Anlage/n:
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