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Vorlage - DrS/2021/288  

 
 
Betreff: Stellenmehrbedarf FD 67.00 Naturschutz und Landschaftspflege für die Haushaltsjahre 2022 ff.
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Federführend:FB Umwelt, Planen, Bauen Beteiligt:Gremien, Kommunikation, Controlling
Bearbeiter/-in: Schrenk, Hendrik  FB Zentrale Steuerung
   Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
   Finanzen und Finanzcontrolling
   Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
24.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt-Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Im Fachdienst 67.00 Naturschutz und Landschaftspflege hat eine Organisationsuntersuchung stattgefunden. Der Stellenbedarf im Zuge der Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen wurde ebenfalls überprüft. Der hieraus insgesamt resultierende Stellenmehrbedarf von 2,21 Stellen soll mit dieser Drucksache begründet und eingeworben werden.

 

Sachverhalt:

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

Befristung

0.55400.0013

Ingenieur*in
SG 1

1,0 VZS

E 11

77.300 €

 

ja, bis      

nein

0.55400.0011

Ingenieur*in
SG 2

0,5 VZS

E 11

38.700 €

 

ja, bis      

nein

0.55400.0012

Ingenieur*in SG 2

0,71

E 11

54.800 €

 

ja, bis      

nein

 

Im Fachdienst 67.00 Naturschutz und Landschaftspflege, Teilplan 554, hat im Zeitraum I. bis III. Quartal 2020 eine Organisationsuntersuchung stattgefunden. Gegenstand der Organisationsuntersuchung waren die organisatorische Betrachtung sämtlicher Arbeitsabläufe inklusive einer vorzunehmenden Prozessaufnahme, -analyse und -optimierung. Die Analyse der Aufgaben und Aussagen zu den Stellen im Fachdienst sind auf Grundlage der im Jahr 2015 durchgeführten Organisationsuntersuchung plausibilisiert worden.
Im II. und III. Quartal 2021 wurde für die Aufgabe Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen eine Stellenbedarfsprüfung durchgeführt. Anlass gab dazu insbesondere die Rechtskraft der Regionalpläne Windenergie seit dem 31.12.2021 (DrS/2020/209-2). Aufgrund der geschaffenen Rechtssicherheit wird die Zahl der Verfahren für die Genehmigung von Windkraftanlagen deutlich aufwachsen.

Hinsichtlich des Stellenmehrbedarfes kommen die beiden Untersuchungen zu folgenden wesentlichen Ergebnissen.

Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen (+1,0 VZS Ingenieur*in im SG 1)

Der festgestellte Mehrbedarf von 1,0 Vollzeitstellen (VZS) basiert auf der Ermittlung und bestmöglichen Schätzung der Jahresfallzahlen und Zeitbedarfe.

 

Die Prognose aufgrund der vorhandenen planungsrechtlichen Grundlagen geht bis einschließlich 2025 von jährlich 15-20 neuen Verfahren aus. Ein Verfahren dauert im Durchschnitt gute 13 Monate. Die Mitarbeiter*innen werden im Rahmen des Verfahrens immer wieder eingebunden. Durchschnittlich macht dies einen Zeitaufwand von 110 Arbeitsstunden (6.600 Jahresarbeitsminuten) je Verfahren aus. Daraus ergibt sich für die Bearbeitung der naturschutzfachlichen Belange innerhalb der Genehmigungsverfahren bei konservativer Betrachtung ein jährlicher Personalbedarf von gerundet 1,2 VZS (1,0 VZS = 85.860 Nettoarbeitsminuten) allein für die neuen Verfahren.

 

Nach dem letzten Stand der Arbeitsplatzkarteien aus Anfang 2020 ist für die Aufga-benwahrnehmung auf beiden Stellen zusammen lediglich ein sehr geringer Stellenanteil von 0,18 VZS für die Bearbeitung dieser Aufgabe vorgesehen gewesen. Diese Stellenanteile spiegeln den Bedeutungszuwachs der Windkraftanlagen in den vergangenen zwei Jahren nicht wieder. Der tatsächliche Aufwand erfolgt zu Lasten anderer Aufgaben. Hiervon betroffen sind insbesondere naturschutzfachliche Stellungnahmen zu Bauleitplänen und Bauvorhaben, der Vollzug der Landschaftsschutzgebietsverordnungen, die Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen bei durch die Untere Naturschutzbehörde genehmigten Eingriffsvorhaben sowie Maßnahmen an Gehölzen und Knickschutz.

 

Die beiden Stelleninhaber*innen wenden gemeinsam tatsächlich ca. 0,5 VZS für die Aufgabe Windkraftanlagen auf. Diese Diskrepanz zwischen Soll und Ist wird bei der Feststellung des Gesamtbedarfes für die Aufgabe nunmehr berücksichtigt.

 

Neuzuweisung der Aufgabe Maßnahmen an Gehölzen und Bäumen sowie Knickschutz (+0,41 VZS Techniker*in im SG 2 )

 

Wie oben bereits dargestellt wurde, findet seit dem Bedeutungszuwachs der Aufgabe Windkraftanlagen eine Vernachlässigung pflichtiger Aufgaben statt. Die Personalunterdeckung wird durch weitere Effekte verstärkt.

Entlang der Entwicklungsachse der A 7 haben die Bauverfahren in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Auch der seit 2017 durch die Kreispolitik geförderte kommunale Radwegebau führt zu einem zusätzlichen Aufwand bei der Bearbeitung der Eingriffsregelung (z. B. bei Knickverschiebungen und Kompensationsmaßnahmen).

 

Mit der Einwerbung des Stellenmehrbedarfes für die Aufgabe Windkraftanlagen findet eine Korrektur der erforderlich gewesenen Fehlallokation von Personal statt. Sie ist aber nicht geeignet, Mehraufwände durch höhere Fallzahlen im Baubereich oder gar Spielräume für aufgeschobene Aufgabenstellungen zu schaffen.

 

Zu den aufgeschobenen Aufgabenstellungen gehört die Aktualisierung der Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Aus fachlicher wie auch aus rechtlicher Sicht wäre eine Überarbeitung der veralteten und damit in ihrer Vollziehbarkeit mit großen Schwächen versehenen Landschaftsschutzgebietsverordnungen geboten. Intern sind im Sachgebiet hierzu keine Kapazitäten frei. Die Aufgabe soll deshalb an eine*n Dritte*n vergeben werden. Für die externe Ausschreibung und Projektleitung wären aber anderweitig gebundene Personalkapazitäten im Sachgebiet frei zu machen.

 

Dies soll mit einer Verschiebung der Aufgaben Maßnahmen an Gehölzen und Bäumen sowie Knickschutz, welche drei Ingenieur*innen bislang mit wahrnehmen sollen, erreicht werden. Die genannten Aufgaben im Umfang von 0,41 VZS sollten aus organisatorischer Sicht nicht weiter durch die Ingenieur*innen wahrgenommen werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, diese Aufgabe den Techniker*innen zuzuweisen. Da diese Aufgabenverschiebung nicht stellenneutral erfolgen kann, würde hier ein Stellenmehrbedarf in entsprechender Höhe im Sachgebiet 2 „Gebiets-, Biotop- und Artenschutz“ entstehen.

 

Baumfachliche Begleitung von Baum-Naturdenkmalen und kreiseigenen Naturschutzflächen sowie Bodenabbaukontrollen (0,15 VZS Techniker*in im SG 2)

 

Die vorgenannte Aufgabenverschiebung ließe sich gut verbinden mit dem durch die Organisationsuntersuchung aufgedeckten und mit einem Defizit von 0,15 VZS bemessenen Schwachpunkt der baumfachlichen Begleitung von Baum-Naturdenkmälern und kreiseigenen Naturschutzflächen sowie der turnusmäßigen Bodenabbaukontrolle in den Kieskuhlen. Die beiden erstgenannten Aufgabestellungen gehören zur Verkehrssicherungspflicht des Kreises. Hierfür und zum Auffangen von Belastungsspitzen in der Gehölzzeit von Herbst bis in das Frühjahr werden aktuell zwei Ausschreibungen vorbereitet (siehe hierzu DrS/2021/XXX). Der einzuwerbende Stellenanteil dient aber der Steuerung der Auftragnehmer, verwaltungsrechtlicher Aufgabenstellungen, die nicht von Dritten übernommen werden dürfen sowie den Bodenabbaukontrollen, die nicht externalisiert werden sollen und können.

 

Turnusmäßige Kontrolle der Knicks (0,15 VZS Techniker*in im SG 2)

 

Zusätzliche 0,15 VZS werden seitens der Organisationsuntersuchung für die regelmäßige Kontrolle der Knicks als gesetzlich geschützte Biotope empfohlen.

 

Da zum 01.01.2021 im Bereich es Sachgebietes 2 eine der derzeit in Teilzeit besezten Ingenieur*innenstellen vakant wird, werden die Techniker*innenstellenanteile (0,71 VS) als Ingenieurstellen eingeworben, damit gegebenenfalls auch die Chance auf Nachbesetzung der Stelle als Vollzeitstelle genutzt werden kann.

 

Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten, Artenschutz, Tiergehege-Genehmigungen (0,5 VZS Ingenieur*in im SG 2)

 

Die Organisation von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) einschließlich der Überwachung der Schutz- und Erhaltungsziele macht mit 0,7 VZS einen Schwerpunkt im Sachgebiet 2 „Gebiets-, Biotop- und Artenschutz“ aus.

Nach der Fertigstellung der letzten Managementpläne für die Natura-2000-Gebiete durch das Land Anfang 2019 ist die Untere Naturschutzbehörde für die Umsetzung des Managements zuständig. Zur Sicherstellung des Schutzzwecks und der Erhaltungsziele in den Gebieten sind Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen auf Grundlage der Management- und Entwicklungspläne mit Landesmitteln vorzubereiten und umzusetzen. Diese Pläne enthalten explizite Maßnahmen zur Umsetzung des Schutzes und der Entwicklung der einzelnen Gebiete und wurden sukzessive in den vergangenen 20 Jahren aufgestellt und fortgeschrieben. Vor dem Hintergrund der Zunahme der einzelnen Maßnahmen hat auch die Bearbeitungszeit zugenommen.

 

Ferner stellt die Aufgabe des Artenschutzes sowohl hinsichtlich der Zeitanteile als auch hinsichtlich der Vertretung dieser Aufgabe und der Reaktionszeiten einen Schwachpunkt dar. Der Zeitanteil von 0,1 VZS für artenschutzrechtliche Grundsatzangelegenheiten und Einzelfälle – in Abgrenzung zu der regelhaften Prüfung des Artenschutzes im Zusammenhang mit Planungen und Bauvorhaben – ist nicht mehr aktuell, da Verbände und Privatpersonen heutzutage deutlich mehr Vergehen/Situationen melden als noch vor einigen Jahren, häufig verbunden mit intensiver Aufklärungs- und Pressearbeit.

 

Die Bearbeitung von Tiergehege-Genehmigungen und Kontrollen muss zwingend intensiviert werden. Ein Tätigwerden ist hier häufig nur nach Anzeige von Verstößen möglich.

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Schwächen soll eine zusätzliche halbe Stelle eingeworben werden.

 

Hierbei ist jedoch anzumerken, dass aufgrund einer personalwirtschaftlichen Maßnahme diese Stellenanteile bereits besetzt wurden. Nachdem die Fachdienstleitung 67.00 aus gesundheitlichen Gründen Anfang des Jahres ihre Leitungsfunktion und damit die Stelle der Fachdienstleitung zur Verfügung gestellt hat, wurde dem bisherigen Fachdienstleiter die Aufgabe des Artenschutzes im Sachgebiet 2 zugewiesen.

Grundsatzfragen und Einzelfälle im Aufgabenfeld Artenschutz fielen bislang auch schon bei der Fachdienstleitung an.

Auf diese Weise konnte dem gegen Ende des Jahres eintretenden Renteneintritt des bislang zuständigen Mitarbeiters rechtzeitig begegnet werden. Übergangsweise benötigte Stellenanteile konnten hierfür aus der laufenden Personalwirtschaft gedeckt werden. Die Stelle der Fachdienstleitung konnte umgehend ausgeschrieben und zum 01.10.2021 neu besetzt werden. Nichtsdestotrotz ist der erforderliche Stellenanteil von 0,5 VZS nachträglich einzuwerben und steht unter dem Vorbehalt der politischen Zustimmung.


Ergänzende Hinweise

 

In den Handlungsfeldern Windkraftanlagen und Maßnahmen an Gehölzen und Bäumen, für die mit dieser Vorlage Stellenanteile eingeworben werden, liegen Überlastungsanzeigen einzelner Mitarbeiter*innen vor. Im Bereich der Aufgabe Windkraftanlagen und Stellungnahmen für Bauvorhaben besteht ein hoher interner und externer Beschwerdedruck aufgrund nicht fristgerechter Aufgabenerledigung. Der gesamte Fachdienst weist eine stark erhöhte Fehlzeitenquote auf.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der UNK empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stellen 0.55400.0013, 0.55400.0011 und 0.55400.0012 in den Stellenplan 2022 ff.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 554

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: