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Vorlage - DrS/2021/290  

 
 
Betreff: Stellenmehrbedarf FD 12.30 - Zensus für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Lenz, Thorben
Federführend:Zensus Beteiligt:Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
Bearbeiter/-in: Lenz, Thorben   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
25.11.2021 
Sitzung des Hauptausschusses (HAUSHALT) ACHTUNG NEUER SITZUNGSORT ENTGEGEN DER EINLADUNG ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Für die Durchführung des Zensus im Jahr 2022 werden weitere 8,5 Stellen eingeworben. Der Zensus 2021 wurde auf Grund der Corona-Pandemie um 1 Jahr verschoben.

 

 

Sachverhalt:

FB Landrat – 12.30 Erhebungsstelle Zensus

Teilplan 1111 - Kreisorgane

FD 12.30­ - Erhebungsstelle Zensus 2022

Stellen-plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten p.a.

Refinan-zierung

Befristung

0.11110.0015.1

Leitung Erhebungsstelle

1,0 VZS

EG11

140.900 €

Ja

ja, bis 31.12.2022

nein

0.11110.0016.1

Stellvertretende Leitung

1,0 VZS

A 9

Ja

ja, bis 31.12.2022

nein

0.11110.0017.1.

-

0.11110.0025.1

Anleitende Sachbearbeitung

2,0 VZS

EG8

457.000 €

Ja

ja, bis 31.12.2022

nein

Sachbearbeitung

2,0 VZS

EG6

Ja

ja, bis 31.12.2022

nein

Zusätzliche Sachbearbeitung

4,5 VZS

EG6

Ja

ja, bis 30.11.2022

nein

 

Erläuterungen:

Der nächste Zensus wurde aufgrund der Corona-Pandemie in das Jahr 2022 verschoben. Ursprünglich sollte der Zensus im Jahr 2021 durchgeführt werden. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus steht als neuer Stichtag der 15. Mai 2022 fest. Die Verschiebung erfolgte aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, die auch die Vorbereitungen des Zensus in der öffentlichen Verwaltung betrafen bzw. betreffen.

Aufgrund der zeitlichen Verschiebung des Zensus auf 2022, der eigentlich bis zum 31.12.2021 hätte durchgeführt und abgeschlossen werden sollen, müssen zum einen die bereits im Rahmen der DrS/2019/352 befristet eingeworbenen beiden Stellen der Erhebungsstellenleitung und ihrer Stellvertretung um ein Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert werden. Zum anderen müssen nun die übrigen Stellen zur Durchführung des Zensus 2022 befristet eingerichtet werden. Die Kosten werden durch das Land erstattet.

Die Arbeits- und Zeitplanung zur Einrichtung der Erhebungsstelle wird als Folge der pandemiebedingten Verschiebung angepasst:

-         seit 01.07.2021 übernimmt die Erhebungsstellenleitung die vorbereitenden Arbeiten,

-         ab 01.10.2021 kommt die stellvertretende Erhebungsstellenleitung hinzu,

-         ab 01.01.2022 sollen dann die benötigten Mitarbeiter*innen für Verwaltung, Auswahl und Schulung von Erhebungsbeauftragten hinzukommen,

-         für die Hauptphase der Erhebung erhöht sich deren Anzahl im Zeitraum von April bis November 2022 nochmals.

Die Anzahl der Sachbearbeiter*innen ist abhängig vom geschätzten Stichprobenumfang. Die Fallzahlen der Haushaltsstichprobe, die den Berechnungen des Aufwandes zugrunde liegen, ergeben sich im Wesentlichen sowohl für das Land Schleswig-Holstein insgesamt als auch für die einzelnen Kreise aus der statistisch errechneten Stichprobengröße. Für den Kreis Segeberg sind danach die landesweit ermittelten Fallzahlen auf den Anteil des Kreises heruntergebrochen worden.

Für den Betrieb der Erhebungsstelle des Kreises Segeberg wird daher durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord) folgende Personalstärke empfohlen:

Zeitraum

Beschreibung

EG

(empfohlen)

Anzahl  (VZS)

Summe VZS in EHST

Juli 2021 bis Dezember 2022

Leitung Erhebungsstelle

EG11

1

1

Oktober 2021 bis Dezember 2022

Stellvertretende Leitung

EG9a

1

2

Januar 2022 bis Dezember 2022

Anleitende Sachbearbeitung

EG8

2

4

Sachbearbeitung

EG6

2

6

April 2022 bis November 2022

Zusätzliche Sachbearbeitung

EG6

4,5

10,5

 

Die geplante Besetzung der Sachbearbeiter*innen-Stellen ist zeitlich aufgeteilt:

-         4,0 VZS vom Beginn ab 01.01.2022 bis zum Ende der Erhebungsstellenarbeit am 31.12.2022, da auch zusätzliches Personal zur Abrechnung der Interviewer*innen benötigt wird und

-         4,5 VZS zusätzlich für die Haupterhebungsphase vom 01.04.2022 bis zum 30.11.2022.

Am 01.10.2021 kam es zur Hauptstichprobenziehung. Als Ergebnis ergibt sich eine erhöhte Anzahl von Erhebungsbeauftragte*n auf nunmehr mindestens 390 Erhebungsbeauftragte für den Kreis Segeberg. Der Schulungsaufwand für die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragte*n wird derzeit mit einer Zeitspanne von 3-6 Stunden exklusive der notwendigen Verpflichtung und Materialübergabe angegeben. Unter dem Hintergrund der noch andauernden Pandemie, müssen diese Schulungen mit Kleingruppen geplant werden.

Es wurde daher mit dem Landrat abgestimmt, dass eine Stelle Sachbearbeitung aus dem Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 auf anleitende Sachbearbeitung gehoben wird.

 

Nach Abschluss des Zensus 2022 werden zum Ende des kommenden Jahres alle insgesamt 10,5 Stellen der Erhebungsstelle zum Stellenplan 2023 wieder aufgelöst.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag die Verlängerung der Stellen 0.11110.0015.1 und 0.11110.0016.1 sowie die Aufnahme der Stellen 0.11110.0017.1 bis 0.11110.0025.1 in den Stellenplan 2022 befristet bis zum 31.12.2022.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

X

Nein


 

 

Ja

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: