Bürgerinformationssystem
Zusammenfassung:
Sachverhalt: Aufgrund des Stellenzuwachses der letzten Jahre sowie mit Rücksicht auf die Entwicklung der Personalaufwendungen in den kommenden Jahren wird nur der absolut notwendige und unabweisbare Stellenmehrbedarf für den Haushalt 2022 angemeldet.
Der vorgelegte Stellenplan inkl. Stellenmehrbedarf weist mit Stand vom 08.11.2021 einen Ist-Personalmehrbedarf von insgesamt 32,87 VZÄ aus.
Weiterhin sollen 13,00 Stellen entfristet und für 2,0 Stellen die Befristung verlängert werden. Stellenstreichungen erfolgen im Umfang von 6,35 Stellen.
In der Anlage 1 „Erläuterungen und Stellenplan“ werden die wesentlichen Änderungen zum Stellenplan ausführlicher und transparenter dargestellt. Ebenso ist hier der Stellenplanentwurf mit abgebildet.
Die Änderungen im Stellenplan werden in der tabellarischen Übersicht (Anlage 2) im Detail unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlagen in der Anlage zu dieser Vorlage erläutert.
Damit hat sich zum Stand 08.11.2021 die Gesamtstellenzahl von 781,45 Stellen in 2021 auf 810,97 Stellen erhöht. Inklusive des nachrichtlichen Teils ist ein Anstieg von 1.032,35 Stellen in 2021 auf 1.058,87 Stellen in 2022 zu verzeichnen.
Für den Stellenplanentwurf wurden Personalkosten in Höhe von insgesamt 61.815.500 € eingeworben. Es wurde bisher kein Personalkostendeckel eingerechnet. Der Betrag für die Stellen auf der Änderungsliste in Höhe von 113.500 € kommt noch hinzu. Somit haben wir eine Steigerung der Personalkosten von insgesamt 2.871.400 € zu 2021. Insgesamt ist es weiterhin so, dass die Konsolidierung der Personalkosten nicht nur für den Kreis Segeberg eine Daueraufgabe ist. Hierbei sind wir auch an Rahmenbedingungen der Tarifverhandlungen von +1,8 % und der Besoldungserhöhung von +1,5 % gebunden sowie die Ergebnisse der Tarifvereinbarungen zur Zulagengestaltung bei Ärzten im Humanbereich sowie der Einmalzahlungen für im Infektionsschutz Tätige in Höhe von 59.200 € zu berücksichtigen. Einer der wesentlichen Hintergründe neben den neuen Stellen für 2022 sind auch die notwendigen Personalkosten für die Stellenmehrbedarfe des vorangegangenen Stellenplans. Diese wurden für das Jahr 2021 zum Teil nur anteilig geplant. Für das Jahr 2022 sind diese Stellen zu 100% in der Personalkostenplanung zu berücksichtigen.
Hintergründe zu den Stellenmehrbedarfen
Wie bereits erwähnt werden nur unabweisliche Stellenanmeldungen vorgenommen. Diese haben folgende Ursachen:
neue gesetzliche Aufgaben und EU-rechtliche Vorgaben
Auf die einzelnen Fachbereiche entfallen folgende Stellenmehrbedarfsanmeldungen:
Die Stellenmehrbedarfe werden in gesonderten Beschlussvorlagen umfassend erläutert (siehe Anlagen 3 bis 21). Alle Vorlagen sind in den jeweiligen Fachausschüssen beraten worden.
Der Stellenanmeldungsprozess läuft nach hausintern fest definierten Prozessschritten ab. Der Grundsatz „Ohne Orga – Keine Stelle“ gilt weiterhin als strenger interner Maßstab für Anmeldungen von Stellen. Folglich wird lediglich der unabweisbare Personalmehrbedarf im Stellenplan ausgewiesen.
Weiterhin sind den Erläuterungen zum Stellenplan 2022 (Anlage 1) das Organisationshandbuch, die internen Standards und Prozesse der Organisationsarbeit beigefügt. Im Hauptausschuss im Mai 2019 (DrS/2019/090) haben wir im Rahmen des Personal- und Organisationsberichtes über diese Arbeit informiert.
Strategische Einbettung Durch den Beschluss der personalstrategischen Ausrichtung des HA am 27.06.17 (DrS 2017/069-1) und KT am 29.06.2017 gilt es, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung nicht nur sicherzustellen und weiterzuentwickeln, sondern auch die Konsolidierung des Haushalts als wichtigen Fokus im Blick zu haben. Für alle Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung ist es dabei keine leichte Aufgabe, in diesem schwierigen Spannungsfeld von sich ständig verändernden Rahmenbedingungen, dem Fachkräftemangel, dem demografischen Wandel und dem Streben nach Optimierungen, die Verwaltung zukunftsfähig und modern aufzustellen, gleichzeitig eine ambitionierte Personalpolitik weiterzuentwickeln sowie wichtige Zukunftsaufgaben auf den Weg zu bringen.
Dies dürfte sich auf den relevanten Zusammenhang von Stellenplanaktivitäten, Bezahlung, Gesunderhaltung, Motivation und Leistungsfähigkeit, aber auch auf Entwicklungen wie die des demografischen Wandels und der daraus folgenden Perspektiven auch durch altersbedingte Fluktuation sowie der zunehmenden Digitalisierung von Prozessen beziehen. Dies lässt sich ganz praktisch daran erkennen, dass es uns weiterhin schwerfällt, für bestimmte Funktionen und Aufgaben geeignetes Personal zu finden. Der Wettbewerb um qualifiziertes Personal z. B. in der Sachbearbeitung im Verwaltungsbereich, der Sozialhilfeleistungen, der Sozialpädagogik, Bauingenieur*innen und –techniker*innen oder besonders qualifizierter Verwaltungsfunktionen hat unglaublich zugenommen. Hier scheint es uns in der Kreisverwaltung gelungen zu sein, uns als attraktiven Arbeitgeber am Markt platziert zu haben. Zwar ist es auch im Jahr 2021 zu mehrfachen Ausschreibungen von Stellen gekommen, jedoch ist bislang eine Besetzung im spätestens dritten Anlauf gelungen. Anderen Kreisen scheint es hier schlechter zu gehen. Unsere Karriereseite sowie das schnelle und rechtssichere Bewerbungsverfahren wird seitens der Bewerber*innen ausdrücklich gelobt. Auch die Verstärkung im Bereich der eigenen Ausbildung auch außerhalb des Verwaltungsbereiches und hier eine stärkere Zusammenarbeit mit den Fachhochschulen bzw. Hochschulen wird weiter forciert, um geeigneten Nachwuchs zu bekommen.
Perspektivisch müssen sich sowohl aus der demografischen Entwicklung als auch mit zunehmender Digitalisierung der Prozesse in der Kreisverwaltung mögliche Kompensationsmöglichkeiten ergeben, die in den folgenden Haushalten zukünftig immer abgebildet werden sollen. Die Digitalisierung ist dabei der Motor, Prozesse zu beleuchten und zu optimieren. Befeuert wird dies durch die gesetzliche Verpflichtung, Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital für die Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) werden alle Verwaltungsleistungen beleuchtet werden müssen. Hier ist die Selbstverpflichtung der Kreisverwaltung, immer im Sinne der Geschäftsprozessoptimierung auch im inneren Verwaltungsablauf zu handeln. Die Digitalisierung wird zu einer Veränderung von Stelleninhalten führen, weniger zum Stellenabbau, jedoch dazu, das steigende und ändernde Aufgabenportfolio überhaupt bewältigen sowie Abläufe - digital unterstützt und vielleicht zukünftig unter vermehrtem Einsatz von künstlicher Intelligenz - effektiver gestalten zu können. Hier gilt es, unsere Mitarbeitende auf dem Weg der digitalen Transformation mitzunehmen und sie zu befähigen, diesen Wandel in jedem einzelnen Arbeitsschritt und -vorgang aktiv zu gestalten und so die Kreisverwaltung Stück für Stück von innen heraus weiterzuentwickeln und die Rolle des modernen Dienstleisters für alle Bürger*innen des Kreises wahrzunehmen.
Fazit: Die digitale Transformation in unserer Kreisverwaltung ist eine enorme Herausforderung, die wir nur gemeinsam mit gutem, ausreichendem und qualifiziertem Personal stemmen können und werden. Mit dieser Zielrichtung sollte dem Zwang zur Stabilisierung der Personalkosten Folge geleistet werden, ohne dass dies dazu führt, andere strategische Ziele und Vorstellungen von Politik und Verwaltung und auch der Einwohnerinnen und Einwohner aus den Augen zu verlieren. Denn auf der anderen Seite der Einsparung von Personal stehen Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger und eben auch der ehrenamtlichen Selbstverwaltung selbst, die transparente Strukturen und eine berechenbare und durchschaubare Organisation der Kreisverwaltung Segeberg brauchen und schätzen. Entsprechend der strategischen Ausrichtung des Kreistages gilt es, den Kreis als modernen öffentlichen Dienstleister gemeinsam für die Menschen, Kommunen und allen Partnerinnen und Partnern zukunftsorientiert zu gestalten. Diese Zielrichtung dürfte nach wie vor ohne eine leistungsfähige und stabile Belegschaft schwer erreichbar sein. Daher ist eine gezielte und konsequente Personalbewirtschaftung mit allen Facetten der Personalentwicklung, Personalbindung und Personalgewinnung zwingend notwendig.
Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplan 2022 inklusive der in der Anlage 2 angefügten tabellarischen Übersicht enthaltenen Stellenmehrbedarfe 2022 zu beschließen. Darüber hinaus wird die aktuelle Veränderungsliste für das Haushaltsjahr 2022 als Teil B des Stellenplans beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Personaleinzel- und Personalentwicklungsmaßnahmen im Rahmen des vom Kreistag zur Verfügung gestellten Personalkostenansatzes in Höhe von 61.815.500 € ohne die Berücksichtigung eines Personalkostendeckels zuzüglich der aus der Änderungsliste zum Stellenplanentwurf entstehenden Personalkosten (vgl. Teil C der Anlage 2) umzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen:
61.815.500 € Personalkosten aus Stellenplanentwurf + Betrag aus Änderungsliste in Höhe von 113.500 €.
Steuerliche Relevanz
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Anlage 01_Erläuterungen zum Stellenplan 2022 Anlage 01a_Stellenplanentwurf 2022, Stand 16.09.2021 Anlage 1b_Organisationshandbuch Anlage 02_Übersicht Stellenmehrbedarf 2022, Stand 08.11.2021 Anlage 03_DrS-2021-290 Zensus Anlage 04_DrS-2021-262 SGB VIII-Reform Anlage 05_Drs-2021-138-1 Erwachsenen-Sozialdienst Anlage 06_Drs-2021-302 FD 20.00 Anlage 07_DrS-2021-234 FD 39.30 Anlage 08_DrS-2021-236 FD 39.10 Anlage 09_DrS-2021-233 FD 39.20 Anlage 10_DrS-2021-243 FB II Controlling Anlage 11_DrS-2021-259 FD 63.00 Anlage 12_DrS-2021-270 FD 32.30 AwSV und Grundwasser Anlage 13_DrS-2021-272 FD 32.30 Boden Anlage 14_DrS-2021-288 FD 67.00 Anlage 15_DrS-2021-269 FD 51.30 Unterhaltsvorschuss Anlage 16_DrS-2019-153 FD 51.10 Umwandlung päd. Hilfskräfte Anlage 17_DrS-2021-285 FD 51.10 Kulturförderung Anlage 18_DrS-2021-167-1 FD 61.00 Nachhaltiges Flächenmanagement Anlage 19_DrS-2021-296 E-Government Anlage 20_DrS-2021-017 Bildungsmanagement und -monitoring Anlage 21_Drs-2021-298 FD 11.80 Anlage 22_DrS-2021-247 FD 33.00 Rückkehrmanagement
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