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Sachverhalt: Die Taxenunternehmen Funktaxen Möller,
Norderstedt und Taxenbetrieb Hans-Werner Süfke, Kaltenkirchen haben am 18.05.2008
beantragt, die Kreisverordnung in folgenden Punkten zu ändern: 1.
Im § 2 (1) sollen die Beförderungsentgelte der Tarifstufen 1 und 2
dahingehend geändert werden, dass das Grundentgelt für die Inanspruchnahme
einer Taxe 2,80 Euro beträgt. In diesem Entgelt soll eine Beförderungsleistung
von 0,10 Euro eingeschlossen sein; zurzeit sind 2,40 Euro zu entrichten. 2.
In der Tarifstufe 1 für die Beförderung von 1 bis 4 Fahrgästen soll für
je 62,50 m Fahrstrecke 0,10 Euro berechnet werden; zurzeit sind für je 70,00 m
Fahrstrecke 0,10 Euro zu entrichten. In der Tarifstufe 2 für die
Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen soll für je 47,50 m Fahrstrecke 0,10 Euro
berechnet werden; zurzeit sind für 50,90 m Fahrstrecke 0,10 Euro zu entrichten. 3.
Die Wartezeit soll in den Tarifstufen 1 und 2 mit jeweils 0,10 Euro für 12,5
Sekunden, entsprechend 28,80 Euro pro Stunde berechnet werden; zurzeit werden
0,10 Euro für 15 Sekunden, entsprechend 24,00 Euro pro Stunde berechnet. Aufgrund der §§ 47 und 51 des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21.03.1961, zuletzt geändert durch
Artikel 28 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28.06.1990 in der Fassung der
Bekanntmachung vom 08.08.1990 in Verbindung mit der Verordnung über die
Bestimmung der zuständigen Behörde nach dem PBefG vom 15.03.1966, sind Kreise
verpflichtet, Kreisverordnungen über Beförderungsentgelte für den
Gelegenheitsverkehr mit Taxen zu erlassen. Die Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den
Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Segeberg ist seit dem 04.01.1973 in
Kraft. Zuletzt geändert wurde diese durch die 10. Verordnung vom 15.07.2006. Ursächlich für den Antrag sind gemäß Begründung einzelner
Taxenunternehmer die eingetretenen Kostensteigerungen (insbesondere Diesel- und
Werkstattkosten sowie Versicherungsbeiträge) seit Juli 2006, die durch den
aktuellen Taxitarif nicht mehr gedeckt werden. Für das Verfahren sind zwischenzeitlich die
Anhörungen abgeschlossen. Hier wurden die 49 Taxenunternehmen des Kreises
Segeberg beteiligt. Lediglich zwei Taxiunternehmer sprachen sich gegen eine
Erhöhung aus. Als Begründung wurde ausgeführt, dass eine Erhöhung von der
Kundschaft nicht akzeptiert werden könnte und somit einen nachhaltigen
gegenteiligen Effekt auslöst. Die im Anhörverfahren beteiligten Städte und
Gemeinden des Kreises Segeberg, die Gewerkschaft ÖTV, die Industrie- und
Handelskammer sowie das Eichamt Lübeck haben gegen die Änderung der
Kreisverordnung keine Bedenken geäußert. Es ist verwaltungsseitig beabsichtigt, die hier
beantragten Änderungen durch die 11. Verordnung zur Änderung der
Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen
im Kreise Segeberg am 01.11.2008 in Kraft treten zu lassen. Gleichzeitig tritt die 10. Verordnung zur Änderung
der Kreisverordnung am 01.11.2008 außer Kraft. Beschlussvorschlag: Die
vorlegte Verordnung zur Änderung der Kreisverordnung über Beförderungsentgelte
für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Segeberg wird befürwortet. Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Anlage/n:
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