Bürgerinformationssystem
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Zusammenfassung: Die Bildungsplanung wagt mit dem Schulentwicklungsplan (SEP) „Inklusion – Förderzentren und Förderlandschaft im Kreis Segeberg“, eine erste Bestandaufnahme zum Stand der Inklusion im schulischen Bildungsbereich. Der Fokus liegt, neben einem Überblick über die im Kreis vorhandenen Förderzentren, erstmals auch auf der Inklusion von Kindern- und Jugendlichen im Bildungssystem insgesamt. Auch wenn die hier dargestellten Zahlen, Daten, Fakten und Einschätzungen noch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit haben, so sind diese doch eine gute Grundlage für zukünftige Handlungsempfehlungen des Kreises und die politische Beratung des gesellschaftlich so wichtigen Themas Inklusion.
Sachverhalt:
Ein neuer Blick auf Inklusion in der Bildung
Die Umsetzung der Inklusion und der inklusiven Beschulung in Schleswig-Holstein sind seit vielen Jahren Bestandteil lebhafter Diskussionen. Der Kreis Segeberg, der in den Jahren zuvor bereits Schulentwicklungspläne zu den kreiseigenen Förderzentren vorgelegt hatte, strebt mit der Darstellung der Inklusion an Förderzentren und in der Förderlandschaft, eine neue Qualität in der fachlichen Diskussion und der zukünftigen Weiterentwicklung an. Der hier vorgelegte Schulentwicklungsplan kann keines Falles den Anspruch auf eine vollständige Übersicht über alle unter dem Begriff Inklusion subsummierten Tatbestände erheben. Dazu bietet der Begriff der Inklusion, auch außerhalb eines Schwerpunktes im Bildungssektor, viel zu viele einzelne thematisch wichtige Unterkategorien und Schwerpunkte.
Gleichwohl ist es der Bildungsplanung gelungen in Zusammenarbeit mit den Kreisfachberaterinnen für die verschiedenen Förderschwerpunkte, den Schulleitungen der kreiseigenen Förderzentren, dem Fachdienst 51.10 und weiteren beteiligten Fachdiensten des Fachbereiches V, Jugend und Bildung, dem Schulamt des Kreises Segeberg, den Mitarbeiter*innen des Reha-Teams der BA und vieler weiterer Träger im Kreis, zu verdanken die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Schulentwicklungsplanes „Inklusion – Förderzentren und Förderlandschaft“ neu zu gestalten. Hierfür dankt die Kreisverwaltung, in Person der Bildungsplanerin, allen Beteiligten sehr herzlich für ihr Engagement und die Unterstützung, ganz besonders bei dem Aufbau einer grundlegenden Datenmatrix.
Basis der Darstellung sind weiterhin die durch die Förderzentren zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Neben den kreiseigenen Förderzentren sind zur Darstellung der Zusammenhänge alle weiteren Förderzentren, die Informationen rund um die inklusiv beschulten Schüler*innen und weitere Förderdaten zur besseren Einordnung mit einbezogen worden.
Schulentwicklungsplan (SEP) Inklusion statt SEP für Förderzentren – ein neuer Weg der Berichterstattung
Die vorangegangenen Schulentwicklungspläne, die nur die Förderzenten des Kreises abbildeten, erfahren nun durch die Bildungsplanung zum einen eine umfangreiche Fortschreibung und Aktualisierung, aber auch eine inhaltliche Erweiterung durch Abbildung der Förderlandschaft des Kreises Segeberg für Schüler*innen mit Behinderungen und unterschiedlichsten Förderbedarfen. Anders ausgedrückt, mit dem SEP Inklusion im Kreis Segeberg wird die inklusive Beschulung an den Schulen erstmals umfassender betrachtet.
Dies geschieht, um den darstellbaren Veränderungen der inklusiven Beschulung in unserem Kreis Rechnung zu tragen. Daher bildet dieser Schulentwicklungsplan nicht nur die kreiseigenen Förderzentren Geistige Entwicklung und Sozial-Emotionale Entwicklung ab, sondern auch das Zusammenwirken mit den anderen Förderzentren und der Inklusion an den allgemeinbildenden Schulen. Darüber hinaus werden auch die mit der Förderung der Schüler*innen im Zusammenhang stehenden Maßnahmen für den Kreis vorgestellt.
Die Erarbeitung dieses Schulentwicklungsplanes gingen eine lange und nicht immer einfache Recherche und Datensammlung einher. Eine große Schwierigkeit in den Daten ist, dass die zu Grunde liegenden Definitionen sich je nach Sinnzusammenhang verändern können und dadurch eine systematische Datenerfassung deutlich erschwert wird. Daher stellt diese Darstellung eine Annäherung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Neu in dieser Darstellung ist:
Zudem zeigt der Schulentwicklungsplan Bereiche auf, die in Zukunft ein besonders genaues Hinsehen und eine gute Zusammenarbeit aller am Prozess Beteiligten erfordern. Der Schulentwicklungsplan gibt damit erstmalig die Möglichkeit, Zusammenhänge, Strukturen und Abhängigkeiten der Förderlandschaft bei der Inklusion nachzuvollziehen.
Dieser Schulentwicklungsplan des Kreises zeigt zudem die Möglichkeiten und Tendenzen der regionalen Schulentwicklung auf. Sie ist eine Planungshilfe für die Kommunen und den Schulträger, welche in eigener Verantwortung eine detaillierte Schulentwicklungsplanung zu erstellen haben (siehe § 48 SchulG). Der Kreis als Schulträger der Förderzentren für Geistige Entwicklung und des Förderzentrums für Sozial-Emotionale Entwicklung, hat die Aufgabe der Erstellung einer eigenen wiederkehrenden Schulentwicklungsplanung. Die gesetzliche Grundlage dafür ist der § 48 Schulgesetz SH.
Umfang der Aufgaben:
Die Schulträger haben die Aufgaben, unter Berücksichtigung der Planungen umliegender Schulträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben und sich an der Abstimmung eines Schulentwicklungsplanes auf Kreisebene zu beteiligen; dabei sind insbesondere zur Sicherung ausreichender Oberstufenkapazitäten die Beruflichen Gymnasien einzubeziehen, die Schulgebäude und -anlagen örtlich zu planen und bereitzustellen, das Verwaltungs- und Hilfspersonal zu stellen, den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
Aufgaben des Kreises im Rahmen der Schulentwicklungsplanung, gesetzliche Grundlage: § 51 SchulG - Schulentwicklungsplanung der Kreise: „Die Kreise sind verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots eine Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung und der Schulen in freier Trägerschaft aufzustellen und fortzuschreiben. Dabei sind insbesondere zur Sicherung ausreichender Oberstufenkapazitäten die Beruflichen Gymnasien einzubeziehen. Die Schulentwicklungsplanung ist mit den Schulträgern im Kreis und kreisübergreifend abzustimmen.“ (Quelle: Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein, Grundlage: Schulgesetz in der Fassung vom 09.02.2007; letzte Änderung vom 12.12.2018)
Die Schulentwicklungsplanung zeigt Möglichkeiten und Tendenzen auf und schafft eine Planungsgrundlage für die politischen Gremien sowie auch die Schulträgerschaften. Selbstverständlich kann die Schulentwicklungsplanung der Kreise nur ein erster Anhaltswert für Schulträger und die kommunale Politik sein, die lokale Schulentwicklungsplanung aber nicht ersetzen. Vielfältige Faktoren machen eine zutreffende Prognose zunehmend schwerer. Neben der Veränderung der Schullandschaft ist hier besonders die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf in den Regelschulbetrieb und die Zuzüge ins Kreisgebiet zu nennen. Ebenso ist die sich immer wieder verändernde Grundhaltung des Bildungsministeriums zu Art und Umfang der schulischen Inklusion ein fortwährender Unsicherheitsfaktor.
Auch die freie Schulwahl, bzw. der Elternwille zur Beschulung eines Kindes mit Förderbedarf in Bezug auf die Wahl der Form der Beschulung (am FÖZ oder inklusiv) und ganz besonders die Veränderungen der schulpolitischen Rahmenbedingungen bilden eine stete Veränderung, die mit den vorhandenen Instrumenten zurzeit nur in seinen Auswirkungen dargestellt werden können. Der Schulentwicklungsplan „Inklusion – Förderzentren und Förderlandschaft“ kann von interessierten Bürger*innen als Nachschlagewerk über das Angebot zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Förderbedarfen genutzt werden. Die kreisbezogenen Informationen zu den Angeboten können zur Orientierung innerhalb der vielfältigen Angebote der Förderlandschaft des Kreises Segeberg dienen.
Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes wurde den Kreisfachberater*innen zur fachlichen Durchsicht vorgelegt. Das Schulamt und die Fachdienstleitung 51.10 haben den SEP zur vorherigen Begutachtung ebenfalls erhalten. Die Schulleiter*innen der Förderzentren und das Schulamt des Kreises Segeberg haben aktiv durch Datenlieferungen zu ihren Schulen an dem Schulentwicklungsplan mitgewirkt. Viele wichtige Anregungen und Ergänzungen konnten dadurch berücksichtigt werden. Die Bildungsplanerin möchte sich für diese umfangreiche und wertschätzende Unterstützung, insbesondere in diesen unsteten Pandemiezeiten, bei allen Beteiligten herzlich bedanken.
Beschlussvorschlag:
Text des Schulentwicklungsplanes (SEP) Inklusion – Förderzentren und Förderlandschaft im Kreis Segeberg 2021 und bei Bedarf erläuternde Ergänzungen vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Steuerliche Relevanz
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Schulentwicklungsplan Inklusion Kreis Segeberg 2021
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