Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Zum 01.01.2005 ist das
Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz
(TAG, Anlage 1) geändert worden. Die neuen Vorgaben des Gesetzes zur Betreuung
von Kindern in Tagespflege machen eine Änderung der Förderungsrichtlinien des
Kreises Segeberg erforderlich. Die maßgeblichen Änderungen im Einzelnen:
Beschlussvorschlag: Der Kreistag möge
beschließen: Die Richtlinien des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in
Tagespflege treten in der anl. Fassung rückwirkend zum 01.01.2005 in Kraft. Finanzielle
Auswirkungen:
Anlage/n: ·
Richtlinien
des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege ·
Tagesbetreuungsausbaugesetz
(TAG) ·
Richtlinien
über die Grundqualifikation von Tagespflegepersonen
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