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Vorlage - DrS/2005/072  

 
 
Betreff: Richtlinien des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Petersen; Lars
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Petersen, Lars
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
26.10.2005 
17. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.11.2005 
39. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses als Rechnungsprüfungsausschuss zurückgestellt   
01.12.2005 
40. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
15.12.2005 
13. Öffentliche Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
TAG  
RichtlGQ  
Richtlinie  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Zum 01.01.2005 ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, Anlage 1) geändert worden. Die neuen Vorgaben des Gesetzes zur Betreuung von Kindern in Tagespflege machen eine Änderung der Förderungsrichtlinien des Kreises Segeberg erforderlich.

 

Die maßgeblichen Änderungen im Einzelnen:

 

  • Das TAG definiert die Voraussetzungen für die finanzielle Förderung des Jugendamtes neu. Der Richtlinienentwurf verweist unter Ziffer 2 im wesentlichen auf den Gesetzestext. Darüberhinaus wird neu ein Mindestalter der Tagespflegeperson von 21 Jahren gefordert. Diese Altersgrenze spiegelt die höheren gesetzlichen Anforderungen wieder, die ein Mindestmaß an Lebenserfahrung voraussetzen. Zudem erfolgt mit der Altersgrenze eine Abgrenzung zum Bereich der „Baby-Sitter“, die nichts mit dem Bereich der Kindertagesbetreuung zu tun haben. Zudem werden Bestandteile des Anerkennungsverfahrens als Voraussetzungen definiert (Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, Räumlichkeiten, Führungszeugnis, ärztl. Bestätigung).
  • Nach dem TAG ist die Eignung der Tagespflegeperson i.d.R. von der erfolgreichen Teilnahme an einem Grundqualifikationskurs abhängig. Die Richtlinien definieren, dass diese Anforderung als erfüllt anzusehen ist bei einer einschlägigen pädagogischen Berufsausbildung (ErzieherIn, sozialpäd. AssistentIn, Sozialpädagogik…) oder bei erfolgreicher Teilnahme an einem Grundqualifikationskurs, der den entsprechenden Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein vom 14.10.1994 (Anlage 2) entspricht. Diese werden vom Kreis Segeberg mit einem Betrag von einmalig 200 € pro TeilnehmerIn aus dem Kreisgebiet bezuschusst, um im Interesse eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes zu einem marktfähigen Teilnehmerbeitag beizutragen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kann das Kreisjugendamt in Ausnahmefällen auch feststellen, dass die Eignung in anderer Weise nachgewiesen wurde.
  • Hinsichtlich der Voraussetzungen der Finanzierung von Tagespflege durch das Jugendamt wird entsprechend der Gesetzessystematik des TAG der Begriff der Erforderlichkeit der Betreuung ersetzt durch den Begriff der Bedarfsgerechtigkeit nach § 24 SGB VIII.
  • Im Rahmen des Bezuschussungsverfahrens von Tagespflege durch das Jugendamt wird im Interesse der Verwaltungsvereinfachung der Tagespflegeperson eine bezahlte Fehlzeit von bis zu 24 Tagen p.a. (Urlaub, Krankheit u.a.) eingeräumt, bevor es zu Kürzungen des Tagespflegegeldes des Jugendamtes kommt.
  • Das TAG verpflichtet den Jugendhilfeträger erstmals, über das bisherige Tagespflegegeld hinaus Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung der Tagespflegeperson sowie die hälftigen Aufwendungen zu einer angemessenen Altersversorgung der Tagespflegeperson zu erstatten. Der Richtlinienentwurf trägt dem durch entsprechende Regelungen Rechnung, die im Interessen eines möglichst geringen zusätzlichen Verwaltungsaufwandes in Form von pauschalierten Zahlungen ausgestaltet sind.         
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

 

Die Richtlinien des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege treten in der anl. Fassung rückwirkend zum 01.01.2005 in Kraft.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Für die Nachqualifikation von ca. 100 bereits tätigen Tagespflegepersonen werden Zuschüsse des Kreises in Höhe von ca. 20.000 € erwartet, die voraussichtlich im Haushaltsjahr 2006 zusätzlich zu den bisherigen Werten der Finanzplanung kassenwirksam werden.

Bei zuletzt jährlich ca. 84 neuen Anerkennungen ergeben sich zudem Qualifizierungskosten für neu anzuerkennende Tagespflegepersonen von 84 x 200 € = 16.800 € p.a..

 

 

     Als hälftige Erstattung von Aufwendungen zu einer angemessenen Altersversorgung erhöht sich das Tagespflegegeld um 9,75 %. Bei einem bisherigen Volumen von ca. 343.700 € (Haushaltsansatz 4542.7600 2005 abzügl. anderer Leistungen) ergibt sich eine Mehrbelastung von ca. 33.500 € p.a..

 

Die jährliche Pauschale als Erstattung von Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung der Tagespflegeperson ergibt bei einem Bestand von 142 anerkannten Tagespflegepersonen zusätzliche Kosten in Höhe von 142 x 75 € = 10.650 € p.a..

 

Zusammenfassend ergeben sich folgende Mehrkosten:

 

HHJahr 2005

Altersversorgung    33.500 €

Unfallversicherung 10.650 €

Gesamt                  44.150 €

 

 

HHJahr 2006

Nachqualifikation                                        20.000 €

Qualifikation neuer Tagespflegepersonen 16.800 €

Altersversorgung                                        33.500 €

Unfallversicherung                                     10.650 €

Gesamt                                                      80.950 €

 

 

HHJahr 2007

Qualifikation neuer Tagespflegepersonen 16.800 €

Altersversorgung                                        33.500 €

Unfallversicherung                                     10.650 €

Gesamt                                                      60.950 €

 

 

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

im Verwaltungshaushalt 2006

Haushaltsstelle: 4542.7600

 

Im Vermögenshaushalt 2005

Haushaltsstelle:

 

 

Der Beschluss führt zu einer überplanmäßigen Ausgabe

 

in Höhe von

44.150

Euro im Haushaltsjahr 2005

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderausgaben bei Haushaltsstelle:

Die Überschreitung ist durch die gesetzlichen Vorgaben des TAG unabweisbar.

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle:

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

·         Richtlinien des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege

·         Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)

·         Richtlinien über die Grundqualifikation von Tagespflegepersonen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TAG (107 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich RichtlGQ (42 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Richtlinie (23 KB)