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Zusammenfassung: Der gemeinnützige Verein Die Oase – Musik und Kultur in Segeberg e.V. plant ein zweitägiges Charity - Musikfestival, um Spenden für die Ukraine-Hilfe der jüdischen Gemeinde in Bad Segeberg zu sammeln. Für die Ausrichtung dieses Festivals am 12./13. August wird eine Kulturförderung beantragt.
Sachverhalt: Mit Schreiben vom 15.03.2022 wird ein Antrag auf kulturelle Förderung für das Charity-Musikfestival „Ukraine – music for peace“ gestellt.
1. Antragsstellung: Anträge können gemäß den Grundsätzen für die Förderung der Kunst und Kultur von gemeinnützige juristische Personen sowie natürliche Personen gestellt werden. Der Antrag wurde von Ralf Schaffner, 1. Vorsitzender des Vereins Die Oase – Musik und Kultur in Segeberg e.V. eingereicht. Der Verein ist antragsberechtigt.
2. Antragsinhalt / Fördermöglichkeit Für das geplante Festival über zwei Tage am 12./13. August, welches mit bis zu 500 Besucher*innen in der Kalkberg Oase, Hamburger Straße 64, 23795 Bad Segeberg, stattfinden soll, wird eine Förderung beantragt. Es sollen 6-8 Kulturschaffende auftreten. Angedacht sind bisher nur folgende Künstler*innen: Noa Lone, AnneTheke, Loredda Jaque Band und Leo Grande. Für die musikalische Gestaltung ist zudem eine Zusammenarbeit mit dem VJKA geplant.
Das Festival soll als Spendenveranstaltung für die Notsituation in der Ukraine stattfinden. Durch freiwillige Spenden, die in aufgestellte Spendenboxen oder in den „herumgehenden Hut“ geworfen werden können, soll die Ukraine Hilfe der jüdischen Gemeinde in Bad Segeberg unterstützt werden.
3. Finanzierungsplan und Förderfähigkeit
Es wurden Gesamtkosten für Gagen und Technik, Werbe- und Übernachtungskosten sowie Verpflegung mit 5.000 EUR kalkuliert. Gemäß den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 01.01.2017 i.V.m. den Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur vom 01.01.2018 müssen sich Antragstellende grundsätzlich an den Kosten für das Projekt beteiligen. Der Verein kann die Eigenleistung von 2.500 EUR selbst übernehmen. Weitere Finanzierungsbeteiligte sind nicht benannt.
Das Projekt selbst erfüllt aus Sicht der Verwaltung die Grundsätze für die Förderung der Kunst und Kultur. Die angekündigten musikalischen Beiträge tragen dazu bei, das kulturelle Leben im Kreis Segeberg zu beleben und erfüllen darüber hinaus einen gemeinnützigen Zweck. Die Veranstaltung bietet die Möglichkeit für bis zu 500 Besucher*innen ein kostenloses Kulturfestival zu erleben und in eigenem Ermessen eine Spende für die Ukraine-Hilfe zu tätigen.
Trotzdem haben sich bei der Prüfung einige Fragen und Bedenken ergeben. So war zunächst nicht ersichtlich, ob der Kreis durch seine Förderung ggf. als Spendengeber auftritt. In Abstimmung mit der Finanzabteilung wurde dies als nicht zutreffend geklärt.
Fraglich ist auch, ob der Zweck der Veranstaltung erreicht werden kann, da mit den bisher geplanten Künstler*innen voraussichtlich überwiegend Jugendliche angesprochen werden, deren Spendenmöglichkeit ggf. eingeschränkt ist. Außerdem ist bei den bisher genannten Gruppen kein Bezug zur Ukraine erkennbar, was vielleicht für eine Spendenaktion noch förderlich wäre. Trotz dieser Bedenken ist das Projekt förderfähig.
Die Planung und somit auch die Finanzierung sind noch nicht sehr konkret. Bei den bislang kalkulierten Kosten in Höhe von 5.000 EUR entspricht die beantragte Summe in Höhe von 2.500 EUR der höchstmöglichen Fördersumme (50%). Weitere Planungsschritte können laut Mitteilung des Vereins erst nach Förderzusage unternommen werden. Insofern ist eine Entscheidung über die Förderung durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKS) zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich. Verwaltung und Verein stehen weiter in Kontakt, so dass bis zur Sitzung ggf. weitere Informationen vorliegen.
Da bisher nur wenige Anträge gestellt wurden (weitere Pressemitteilung und Homepage-Aktualisierungen in Arbeit), ist dies ein weiteres Argument, bereits jetzt eine Förderung zu ermöglichen.
4. Fördergrundlagen Förderanträge sind zu prüfen nach den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 01.01.2017 i.V.m. den Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur vom 01.01.2018 und in jedem Einzelfall vom Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zu entscheiden.
Aufgrund der Sonderregelung durch die Beeinträchtigung des Kultursektors und der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie wurden die Grundsätze für das Jahr 2022 angepasst. Für die konsumtive Förderung stehen insgesamt 50.000 EUR (statt seit 2018 jährlich 20.000 EUR) bereit, wobei die Förderung für ein Projekt mit max. 50% (sonst 20%) der förderfähigen Kosten bewilligt werden kann.
Die gewünschte Förderung in Höhe von maximal 2.500 EUR ist möglich.
Beschlussvorschlag: Das Charity – Musikfestival „Ukraine – music for peace“, welches vom Verein Die Oase – Musik und Kultur in Segeberg e.V. initiiert wird, wird im Jahr 2022 mit einem Betrag in Höhe von max. 2.500 EUR (~50% der Kosten) gefördert.
Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den konkreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des eingereichten Finanzierungsplanes. Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evtl. Rückforderung.
Finanzielle Auswirkungen:
Steuerliche Relevanz
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Anlage 1: Antrag Die Oase – Musik und Kultur in Segeberg e.V. 15.03.2022 Anlage 2: Nachtrag 08.04.2022
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