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Vorlage - DrS/2022/127  

 
 
Betreff: Richtlinie "Aktionsprogramm familienunterstützende Maßnahmen für Geflüchtete"
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Frau Kristoffersen
Federführend:FB Jugend und Bildung Beteiligt:Finanzen und Finanzcontrolling
Bearbeiter/-in: David, Henny  FB Zentrale Steuerung
   Gleichstellungsbeauftragte
   Gremien, Kommunikation, Controlling
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
23.06.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
28.06.2022 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
30.06.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Richtlinie_Aktionsprogramm familienunterstützende Maßnahmen für Geflüchtete  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Das Land Schleswig Holstein hat eine neue Richtlinie „Aktionsprogramm Unterstützung für geflüchtete Familien“ rückwirkend zum 01.03.2022 bis 31.12.2023 veröffentlicht. Zielsetzung ist, die Kommunen finanziell zu unterstützen, dass sowohl bedarfsgerechte niedrigschwellige Betreuungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für ukrainische Familien und geflüchtete Menschen zur Verfügung stehen, als auch eine Betreuung dieser Kinder in Kindertageseinrichtungen bei Bedarf ermöglicht wird. Im Sachverhalt werden die Rahmbedingungen zur Umsetzung dargestellt.

 

 

Sachverhalt:

Förderzweck:

Mit dem Landesaktionsprogramm werden niedrigschwellige Maßnahmen für schutzsuchende Familien mit Kindern in den Kreisen und kreisfreien Städten ausgebaut.

Dafür stellt das Land insgesamt für 2022 und 2023 15 Millionen EUR bereit.

Bestehende sozialräumliche Strukturen sollen erheblich gestärkt werden, indem Einrichtungen, wie Familienzentren und Frühen Hilfen, Verbände, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und auch Vereine, örtliche Träger, Ämter und Gemeinden am Bedarf orientierte Unterstützungslandschaft aufbauen und weiterentwickeln können. Hierzu sind von der Verwaltung schon erste Bedarfsabfragen erfolgt.

Die geflüchteten Familien sollen mit niedrigschwelligen Betreuungs- und Unterstützungsangeboten, wie Eltern-Kind-Treffs, Sprachförderung für Kinder, Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche, Willkommens-Cafés oder Lotsendienste in den Sozialräumen bedarfsgerecht unterstützt werden.

Diese müssen von den Familien leicht erreichbar und zugänglich sein. Sie helfen den Familien nicht nur dabei, offene Fragen in ihrem völlig neuen Alltag zu klären, sondern bieten darüber hinaus soziale und emotionale Unterstützung durch gemeinsame Aktivitäten in Gruppenkontexten.

 

Art, Umfang und Höhe der Fördersumme

Für den Kreis Segeberg stehen im Jahr 2022 623.500 EUR zur Verfügung. Davon sind 200.000 EUR für Angebote in den Landesunterkünften vorbehalten. Für das Jahr 2023 wird noch mit den kommunalen Verbänden ein endgültiger Verteilerschlüssel abgestimmt. Erste Prognosen für das Jahr 2023 für die zur Verfügung stehenden Mittel liegen bei ca. 720.000 EUR.

Förderfähig sind Ausgaben in Ergänzung zu bereits bestehenden Förderungen von Bund, Land und Kommunen. Zusätzliche Maßnahmen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege können nur anerkannt werden, wenn keine Doppelförderung zu einer zusätzlichen SQKM-Förderung entsteht.

 

Das Land trägt bis zu 90% der Ausgaben für Personal- und Sachausgaben für die Angebote. Einen Eigenteil in Höhe 10 % trägt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser Eigenanteil beträgt bei voller Ausnutzung des Volumens bis zu 69.277 EUR in 2022. Für das Jahr 2023 stehen nach erster Prognose 88.000 EUR zur Verfügung.

Der Eigenanteil kann mit den außerplanmäßigen Aufwendungen für die Versorgung von geflüchteten Ukrainer*innen durch den Beschluss des Kreistages am 24.03.2022 (DrS/2022/066) gedeckt werden.

Die bereits laufenden Eltern-Kind-Treffs in einigen Familienzentren werden bereits über die außerplanmäßigen Ausgaben gefördert und können über diese Richtlinie mitfinanziert werden.

Für die Verteilung der weiteren Mittel schlägt die Verwaltung folgenden Verteilerschlüssel vor:

 

Verteilschlüssel zu "Aktionsprogramm Unterstützung für geflüchtete Familien"

Maßnahmen

Betrag

Prozent

Niederschwellige frühpädagogische Angebote

70.583,33 €

15

Angebote zur Sprachförderung

47.055,56 €

10

Angebote zur psychosozialen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen

70.583,33 €

15

Lotsenprojekte/Infoveranstaltung

235.277,78 €

50

Angebote der Begegnung (Willkommenscafés)

47.055,56 €

10

Teilaufwendungen

470.555,55 €

100

Angebote in Landesunterkünften

222.222,00 €

100

 

Die Maßnahmen können von den oben genannten Leistungsberechtigten bis zum 31.08.2022 bei der Verwaltung beantragt werden. Ein Antragsformular wird bereitgestellt. Die Verwaltung gewährleistet eine wirtschaftliche und wirksame Umsetzung der bereitgestellten Mittel. Hierzu finden fachdienstübergreifend Bedarfsabsprachen und Evaluationen statt.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss schlagen vor, der Kreistag beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Mittel aus der Richtlinie Aktionsprogramm Unterstützung geflüchteter Familien und deren Umsetzung zu beantragen und bedarfsorientiert einzusetzen.

Für das Jahr 2023 sollen 88.000 EUR im Haushalt bereitgestellt werden.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

70.000 EUR für 2022 abgedeckt (DrS 2022/066) nach Prognose für 2023 ca. 88.000 EUR

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 3632

x

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 3632500

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

x

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Richtlinie „Aktionsprogramm familienunterstützende Maßnahmen für Geflüchtete“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Richtlinie_Aktionsprogramm familienunterstützende Maßnahmen für Geflüchtete (386 KB)