Bürgerinformationssystem
Zusammenfassung: Gemäß Vorgabe des SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe „die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.“
Sachverhalt: Mit diesem Auftrag ist neben dem öffentlichen Träger weiteren Trägern im Kreis die Möglichkeit gegeben, sich zu verschiedenen Themenbereichen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe an Arbeitsgemeinschaften zu beteiligen und auf diese Weise in die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gestaltend mit einbezogen zu werden. Das Kreisjugendamt schlägt zunächst vier Arbeitsgemeinschaften zu den Themenkomplexen - Hilfen zur Erziehung (HzE) ambulant, - Hilfen zur Erziehung (HzE) stationär, - Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), - Kita, Tagespflege, OGS, - Eingliederungshilfe (EGH) vor. Teilnehmende sind jeweils Vertreter*innen der im Kreis Segeberg verorteten freien Träger sowie der Träger geförderter Maßnahmen. Eine entsprechende (vorläufige) Auflistung ist in Arbeit. Ein exemplarischer Vorschlag zu den jeweiligen Geschäftsordnungen befindet sich im Anhang. Die Geschäftsordnung wird jeweils in den Sitzungen gemeinsam beschlossen. Dadurch werden jeweils Vorsitz, Vertretung und Geschäftsführung festgelegt. Inhaltlich stehen die Ermittlung struktureller Versorgungsdefizite sowie die Abstimmung von Angeboten und Leistungen, Maßnahmen und Vorhaben unter dem Aspekt der sich ergänzenden Hilfen im Vordergrund. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und freien Trägern erhält dadurch eine neue Qualität, die geeignet ist, einen entscheidenden Beitrag dafür zu leisten, Ergebnisse eines konstruktiven fachlichen Austausches als Empfehlung in Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse einzubringen.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Steuerliche Relevanz
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Anlage 1 – Entwurf Geschäftsordnung AG § 78 Ambulante Hilfen zur Erziehung
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