Home
 
Kreistag
Ausschüsse
Fraktionen
 
Kalender
Übersicht
 
Übersicht
 
Textrecherche


Bürgerinformationssystem

Vorlage - DrS/2022/134  

 
 
Betreff: Einführung von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Frau Terschüren
Federführend:FB Jugend und Bildung Beteiligt:Gleichstellungsbeauftragte
Bearbeiter/-in: David, Henny  FB Zentrale Steuerung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
23.06.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
25.07.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
20220601_Entwurf GO AG § 78 HzE  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Gemäß Vorgabe des SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe „die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.“

 

Sachverhalt:

Mit diesem Auftrag ist neben dem öffentlichen Träger weiteren Trägern im Kreis die Möglichkeit gegeben, sich zu verschiedenen Themenbereichen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe an Arbeitsgemeinschaften zu beteiligen und auf diese Weise in die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gestaltend mit einbezogen zu werden. 

Das Kreisjugendamt schlägt zunächst vier Arbeitsgemeinschaften zu den Themenkomplexen 

-                                            Hilfen zur Erziehung (HzE) ambulant,

-                                            Hilfen zur Erziehung (HzE) stationär,

-                                            Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA),

-                                            Kita, Tagespflege, OGS,

-                                            Eingliederungshilfe (EGH)

vor.

Teilnehmende sind jeweils Vertreter*innen der im Kreis Segeberg verorteten freien Träger sowie der Träger geförderter Maßnahmen. Eine entsprechende (vorläufige) Auflistung ist in Arbeit.

Ein exemplarischer Vorschlag zu den jeweiligen Geschäftsordnungen befindet sich im Anhang.

Die Geschäftsordnung wird jeweils in den Sitzungen gemeinsam beschlossen. Dadurch werden jeweils Vorsitz, Vertretung und Geschäftsführung festgelegt. 

Inhaltlich stehen die Ermittlung struktureller Versorgungsdefizite sowie die Abstimmung von Angeboten und Leistungen, Maßnahmen und Vorhaben unter dem Aspekt der sich ergänzenden Hilfen im Vordergrund.
Fachlicher Diskurs, Vernetzung und Kooperation sind weitere entscheidende Merkmale. 

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und freien Trägern erhält dadurch eine neue Qualität, die geeignet ist, einen entscheidenden Beitrag dafür zu leisten, Ergebnisse eines konstruktiven fachlichen Austausches als Empfehlung in Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse einzubringen.  

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII einzuführen und zu verstetigen.  
  • Die AGn 78 fungieren gemäß der gesetzlichen Rahmenvorgabe als Zusammenschluss des öffentlichen Trägers mit freien Trägern der Jugendhilfe und geförderten Maßnahmen und geben sich eine Geschäftsordnung.
  • Mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe werden Ergebnisse aus fachlichen Diskussionen, Anregungen und Forderungen bezogen auf bestimmte Themenfelder aus den entsprechenden Gremien dem Jugendhilfeausschuss zur weiteren Befassung angetragen.  

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage 1 – Entwurf Geschäftsordnung AG § 78 Ambulante Hilfen zur Erziehung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20220601_Entwurf GO AG § 78 HzE (250 KB)