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Vorlage - DrS/2022/139  

 
 
Betreff: Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Krüger, Tanja
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
28.06.2022 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
30.06.2022 
Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Die Kreise wurden seitens des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts aufgefordert, für die Wahlperiode 2022 – 2027 Ehrenamtliche Richter*innen zu benennen.

 

Sachverhalt:

Die Wahlperiode der ehrenamtlichen Richter*innen des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts läuft am 14.12.2022 ab. Für die anstehende Neuwahl ist gem. § 28 Abs. 1 VwGO eine Vorschlagsliste mit Wahlvorschlägen einzureichen.

 

Die Zahl der erforderlichen ehrenamtlichen Richter*innen des Oberverwaltungsgerichts wurde für die neue Wahlperiode gemäß § 27 VwGO auf 66 Personen bestimmt. Daher sind nach § 28 Satz 3 VwGO insgesamt 132 Wahlvorschläge einzuholen. Auf der Grundlage der aktuellen Bevölkerungszahlen hat der Wahlausschuss für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt die Anzahl der Personen bestimmt, die in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Für den Kreis Segeberg sind 13 Wahlvorschläge einzureichen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mind. 2/3 der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder erforderlich.

 

Die in die Vorschlagsliste aufgenommenen Personen müssen die Voraussetzungen für die Wahl zur ehrenamtlichen Richterin bzw. Richter erfüllen (§§20 bis 22 VwGO, Anlage) und bereit sein, ein solches Amt zu übernehmen. Für die diesjährige Vorschlagsliste wurden insgesamt 11 Vorschläge seitens der Fraktionen eingereicht.

 

Bei der letzten Wahl im Jahr 2017 wurden folgende Personen vorgeschlagen:

-         Annette Glage

-         Doris Grote

-         Sönke Siebke

-         Joachim Miermeister

-         Henning Wulf

-         Edda Lessing

-         Ursula Schwarz

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

In die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht für die Wahlperiode 2022 – 2027 werden die nachfolgend benannten Personen aufgenommen:

 

1. René Bülow

2. Annette Glage

3. Doris Grote

4. Angelika Hahn-Fricke

5. Alexander Storjohann

6. Michael Vollmer

7. Dr. Eberhard Krauß

8. Henning Wulf

9. Volker Knauth

10. Volker Gülck

11. Dr. Axel Holtz

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlage/n:

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