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Zusammenfassung: Die Kreise wurden seitens des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts aufgefordert, für die Wahlperiode 2022 – 2027 Ehrenamtliche Richter*innen zu benennen.
Sachverhalt: Die Wahlperiode der ehrenamtlichen Richter*innen des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts läuft am 14.12.2022 ab. Für die anstehende Neuwahl ist gem. § 28 Abs. 1 VwGO eine Vorschlagsliste mit Wahlvorschlägen einzureichen.
Die Zahl der erforderlichen ehrenamtlichen Richter*innen des Oberverwaltungsgerichts wurde für die neue Wahlperiode gemäß § 27 VwGO auf 66 Personen bestimmt. Daher sind nach § 28 Satz 3 VwGO insgesamt 132 Wahlvorschläge einzuholen. Auf der Grundlage der aktuellen Bevölkerungszahlen hat der Wahlausschuss für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt die Anzahl der Personen bestimmt, die in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Für den Kreis Segeberg sind 13 Wahlvorschläge einzureichen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mind. 2/3 der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder erforderlich.
Die in die Vorschlagsliste aufgenommenen Personen müssen die Voraussetzungen für die Wahl zur ehrenamtlichen Richterin bzw. Richter erfüllen (§§20 bis 22 VwGO, Anlage) und bereit sein, ein solches Amt zu übernehmen. Für die diesjährige Vorschlagsliste wurden insgesamt 11 Vorschläge seitens der Fraktionen eingereicht.
Bei der letzten Wahl im Jahr 2017 wurden folgende Personen vorgeschlagen: - Annette Glage - Doris Grote - Sönke Siebke - Joachim Miermeister - Henning Wulf - Edda Lessing - Ursula Schwarz
Beschlussvorschlag: In die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht für die Wahlperiode 2022 – 2027 werden die nachfolgend benannten Personen aufgenommen:
1. René Bülow 2. Annette Glage 3. Doris Grote 4. Angelika Hahn-Fricke 5. Alexander Storjohann 6. Michael Vollmer 7. Dr. Eberhard Krauß 8. Henning Wulf 9. Volker Knauth 10. Volker Gülck 11. Dr. Axel Holtz
Finanzielle Auswirkungen:
Steuerliche Relevanz
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
Anlage/n: ./.
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