Bürgerinformationssystem
Zusammenfassung:
Sachverhalt: s. Antrag
Beschlussvorschlag: Den im Kreis Segeberg ansässigen Tafeln wird ein Betrag in Höhe von zunächst bis zu 40.000 € (für die Tafeln in Norderstedt, Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Bad Segeberg) zur Verfügung gestellt. Die Summe wird prozentual, entsprechend der dem Kreis gemeldeten Kundenzahl, den Tafeln als Budget zur Verfügung gestellt. Die Tafeln können vom Kreis Segeberg eine Kostenübernahmeerklärung erhalten. Mit dieser Erklärung können Sie dann bei einem örtlichen Händler oder bei einem Großhändler (wenn Sie z. B. gemeinsam dort einkaufen) vorlegen und Lebensmittel kaufen. Die Rechnung bezahlt dann direkt der Kreis Segeberg. Alternativ können die Beträge sind von den Tafeln für die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen an die registrierten Bedürftige verwendet werden oder für direkte Aufwendungen innerbetrieblich notwendiger und nicht durch Spendenmitteln finanzierten Ausgaben zu verwenden. In beiden Fällen sind die Zuwendungen für Kunden bestimmt, welche im Kreisgebiet wohnhaft sind.
Des Weiteren wird ein zweites Budget, in Höhe von 10.000 € (bis zu je 2.500 € für die Tafeln in Norderstedt, Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Bad Segeberg) bereitgestellt. Über dieses können die Tafeln eine Erstattung für Energiekosten (Strom, Heizkosten, Treibstoff), die im laufenden Kalenderjahr angefallen sind beantragen. Der Verwaltung ist die Verwendung der Mittel im Verwendungsnachweis zu belegen.
Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Sozialausschusses im September einen Bericht über die Inanspruchnahme des Betrages der Beträge durch die einzelnen Tafeln zu halten, damit der Ausschuss prüfen kann, ob das für Lebensmittel bereit gestellte Budget auskömmlich ist. Der Ausschuss entscheidet dann über eine mögliche weitere finanzielle Förderung.
Finanzielle Auswirkungen:
Steuerliche Relevanz
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Änderungsantrag zur DrS/2022/130
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