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Zusammenfassung:
Die Kreisarbeitsgemeinschaft der Volkhochschulen hat mit Antrag vom 08.02.2021 (DrS/2016/204-1) die Anpassung der Strukturförderung mit einer 5 % Dynamisierung beantragt. Leider waren in der Tabelle die IST-Beträge und nicht die beantragte Erhöhung aufgeführt. Es wird daher die notwendige Korrektur der Strukturförderung rückwirkend ab 01.01.2022 beantragt.
Sachverhalt:
In dem Antrag zur Förderung der Volkshochschularbeit im Kreis Segeberg für die Jahre 2022-2026 (DrS 2016/204-1) ist es seinerzeit beim Erstellen der Vorlage zu einem Übertragungsfehler bei den Fördersummen zur Strukturförderung gekommen. Eigentlich sollte die Strukturförderung bereits ab 2022 die einmalige Dynamisierung von 5 % beinhalten (Spalte 4 Tab. unten), stattdessen kam es zu einer Kürzung der Fördersumme (Spalte 3 Tab. unten).
In der nachstehenden Tabelle sind nunmehr die korrekten, erhöhten Förderbeträge aufgeführt:
Entsprechend der in der Tabelle aufgeführten Einzelbeträge ergibt sich für die gewünschte Strukturförderung (Kreisförderung 2017-2021 zzgl. einmaliger 5 % Dynamisierung, gerundet) für die Jahre 2022-2026 ein erforderlicher Gesamtbetrag in Höhe von 88.340 EUR. Die Verwaltung hält die gewünschte Korrektur der Strukturfördersumme von derzeit 80.130 EUR auf 88.340 EUR für nachvollziehbar und begründet. Der Differenzbetrag in Höhe von 8.210 EUR sollte rückwirkend ab 01.01.2022 für das laufende Jahr 2022 gezahlt und für die Jahre 2023-2026 bei den Haushaltsansätzen ab 2023 entsprechend berücksichtigt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Aufstockung für 2022 in Höhe von 8.210 EUR durch Minderaufwendungen in anderen Bereichen im Fachbereich gedeckt werden kann.
Die gemäß DrS/2016/204-1 beschlossenen Beträge für die Fortsetzung der Integrationsarbeit (hauptamtliche Volkshochschulen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt als BAMF Schulungsort erhalten eine Summe in Höhe von jeweils 10.000 EUR/jährlich) sowie für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie (hauptamtliche Volkshochschulen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt erhalten eine Summe in Höhe von jeweils 10.000 EUR/jährlich) bleiben von diesem Beschluss unberührt.
Der Haushaltsansatz 2023-2026 setzt sich somit wie folgt zusammen: 040.000 EUR Fortsetzung Integrationsarbeit (4 VHS) 040.000 EUR Umsetzung Digitalisierungsstrategie (4 VHS) 088.400 EUR Strukturförderung (13 VHS) 168.400 EUR statt bisher 160.200 EUR
Beschlussvorschlag: Die Gesamtsumme für die Strukturförderung der Volkshochschulen wird rückwirkend ab 01.01.2022 von derzeit 80.130,00 EUR auf 88.340,00 EUR angehoben. Die Steigerung i.H.v. 8.210,00 EUR für das laufende Jahr 2022 steht durch Minderausgaben in anderen Bereichen zur Verfügung und ist bei der Haushaltsplanung für die Jahre 2023-2026 entsprechend zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird beauftragt die bestehenden Verträge hinsichtlich der Erhöhung der Strukturfördersummen demgemäß anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Steuerliche Relevanz
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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