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Vorlage - DrS/2016/204-02  

 
 
Betreff: Anpassung der Fördersummen für die Strukturförderung an den Volkshochschulen 2022-2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Kesselboth, MiriamBezüglich:
DrS/2016/204
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Kesselboth, Miriam
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
22.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2022 
Sitzung des Hauptausschusses (Haushalt) ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
01.12.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Antrag VHS-Kreisförderung 2022ff vom 27.09.2022  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

 

Die Kreisarbeitsgemeinschaft der Volkhochschulen hat mit Antrag vom 08.02.2021 (DrS/2016/204-1) die Anpassung der Strukturförderung mit einer

5 % Dynamisierung beantragt. Leider waren in der Tabelle die IST-Beträge und nicht die beantragte Erhöhung aufgeführt. Es wird daher die notwendige Korrek­tur der Strukturförderung rückwirkend ab 01.01.2022 beantragt.

 

Sachverhalt:

 

In dem Antrag zur Förderung der Volkshochschularbeit im Kreis Segeberg für die Jahre 2022-2026 (DrS 2016/204-1) ist es seinerzeit beim Erstellen der Vorlage zu einem Übertragungsfehler bei den Fördersummen zur Strukturförderung ge­kommen. Eigentlich sollte die Strukturförderung bereits ab 2022 die einmalige Dynamisierung von 5 % beinhalten (Spalte 4 Tab. unten), stattdessen kam es zu einer Kürzung der Fördersumme (Spalte 3 Tab. unten).

 

In der nachstehenden Tabelle sind nunmehr die korrekten, erhöhten Förderbe­träge aufgeführt:

 

Volkshochschule

Struktur-förderung

2017-2021

aktuelle

Struktur-förderung

2022-2026

 

gemäß DrS/

2016/204-1

Gewünschte Strukturförderung ab 2022 (=Kreisförderung 2017-2021 zzgl. einmaliger 5 % Dynamisierung, gerundet)

Differenz-betrag

Alveslohe

3.449 EUR

3.285 EUR

3.621 EUR

336 EUR

Bad Bramstedt

5.476 EUR

5.215 EUR

5.750 EUR

535 EUR

Bad Segeberg

6.484 EUR

6.175 EUR

6.808 EUR

633 EUR

Boostedt

3.449 EUR

3.285 EUR

3.621 EUR

336 EUR

Ellerau

3.449 EUR

3.285 EUR

3.621 EUR

336 EUR

Henstedt-Ulzburg

8.846 EUR

8.425 EUR

9.288 EUR

863 EUR

Itzstedt

5.224 EUR

4.975 EUR

5.485 EUR

510 EUR

Kaltenkirchen

6.484 EUR

6.175 EUR

6.808 EUR

633 EUR

Kisdorf

(aufgelöst 2017)

5.066 EUR

 

 

 

Leezen

3.570 EUR

3.400 EUR

3.749 EUR

349 EUR

Norderstedt

23.809 EUR

22.675 EUR

24.999 EUR

2.324 EUR

Rickling

3.449 EUR

3.285 EUR

3.621 EUR

336 EUR

Trappenkamp /

Bornhöved

5.381 EUR

5.125 EUR

5.650 EUR

525 EUR

Wahlstedt

5.066 EUR

4.825 EUR

5.319 EUR

494 EUR

Gesamt

89.202 EUR

80.130 EUR

88.340 EUR

8.210 EUR

 

Entsprechend der in der Tabelle aufgeführten Einzelbeträge ergibt sich für die gewünschte Strukturförderung (Kreisförderung 2017-2021 zzgl. einmaliger 5 % Dynamisierung, gerundet) für die Jahre 2022-2026 ein erforderlicher Gesamtbetrag in Höhe von 88.340 EUR.

Die Verwaltung hält die gewünschte Korrektur der Strukturfördersumme von der­zeit 80.130 EUR auf 88.340 EUR für nachvollziehbar und begründet. Der Diffe­renzbetrag in Höhe von 8.210 EUR sollte rückwirkend ab 01.01.2022 für das lau­fende Jahr 2022 gezahlt und für die Jahre 2023-2026 bei den Haushaltsansätzen ab 2023 entsprechend berücksichtigt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Aufstockung für 2022 in Höhe von 8.210 EUR durch Minderaufwendun­gen in anderen Bereichen im Fachbereich gedeckt werden kann.

 

Die gemäß DrS/2016/204-1 beschlossenen Beträge für die Fortsetzung der In­tegrationsarbeit (hauptamtliche Volkshochschulen in Bad Segeberg, Kaltenkir­chen, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt als BAMF Schulungsort erhalten eine Summe in Höhe von jeweils 10.000 EUR/jährlich) sowie für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie (hauptamtliche Volkshochschulen in Bad Segeberg, Kal­tenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt erhalten eine Summe in Höhe von jeweils 10.000 EUR/jährlich) bleiben von diesem Beschluss unberührt.

 

Der Haushaltsansatz 2023-2026 setzt sich somit wie folgt zusammen:

040.000 EUR Fortsetzung Integrationsarbeit (4 VHS)

040.000 EUR Umsetzung Digitalisierungsstrategie (4 VHS)

088.400 EUR Strukturförderung (13 VHS)

168.400 EUR statt bisher 160.200 EUR

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gesamtsumme für die Strukturförderung der Volkshochschulen wird rückwir­kend ab 01.01.2022 von derzeit 80.130,00 EUR auf 88.340,00 EUR angehoben.

Die Steigerung i.H.v. 8.210,00 EUR für das laufende Jahr 2022 steht durch Min­derausgaben in anderen Bereichen zur Verfügung und ist bei der Haushaltspla­nung für die Jahre 2023-2026 entsprechend zu berücksichtigen.

Die Verwaltung wird beauftragt die bestehenden Verträge hinsichtlich der Erhö­hung der Strukturfördersummen demgemäß anzupassen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Steigerung von 80.130 EUR auf 88.340 EUR (Steigerung von 8.210 EUR/Jahr)

2022: Nachzahlung i.H.v. 8.210 EUR aus vorhandenem Budget

2023-2026: Ansatz 168.400 EUR/Jahr (statt bisher 160.200 EUR/Jahr), Erhö­hung noch in der Änderungsliste zur HH-Anm. 2023 zu berücksichtigen

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 271 „Volkshochschulen“

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 5317701000 „Zuschüs­se an VHS

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage:

 

Anlage 1: Antrag VHS-Kreisförderung 2022ff vom 27.09.2022

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: Antrag VHS-Kreisförderung 2022ff vom 27.09.2022 (174 KB)      
Stammbaum:
DrS/2016/204   Verlängerung der Verträge mit den Volkshochschulen   Kita, Jugend, Schule, Kultur   Drucksache
DrS/2016/204-1   Finanzielle Förderung der Volkshochschulen im Kreis Segeberg   Kita, Jugend, Schule, Kultur   Drucksache
DrS/2016/204-02   Anpassung der Fördersummen für die Strukturförderung an den Volkshochschulen 2022-2026   Kita, Jugend, Schule, Kultur   Drucksache