Bürgerinformationssystem
Zusammenfassung: Im anhängenden Aktionsplan werden alle für das Jahr 2023 im Rahmen der Veraltungsdigitalisierung geplanten Basisdienste, fachlichen Projekte und Rahmenbedingungen aufgeführt.
Sachverhalt: Am 25.11.2021 hat der Hauptausschuss der neuen E-Government-Strategie ab 2022 mit der Vorlage 2021/241-1 zugestimmt. Wie dargestellt, handelt es sich bei der neuen Strategie nicht mehr um ein Projekt, sondern eine dauerhafte Ausrichtung. Aus diesem Grund ist die derzeit gültige Strategie nicht mehr zeitlich begrenzt, wird im Bedarfsfall aber selbstverständlich angepasst.
Um die Ziele und die Strategie zu konkretisieren und mit Maßnahmen zu versehen, werden jährlich gemeinsam mit den Fachdiensten und Fachbereichen Aktionspläne erstellt. Der Aktionsplan für das Jahr 2022 enthält zunächst die im Laufe der ersten Strategie begonnenen und noch nicht beendeten Projekte. Darüber hinaus werden Rahmenbedingungen wie Kommunikation, New Work oder Führungskräfteentwicklung mitberücksichtigt. An diese Ausrichtung knüpft jetzt der Aktionsplan 2023 an. Einige Basisdienste und fachliche Projekte werden fortgeführt und die Rahmenbedingungen weiter ausgebaut. Hinzu kommen neue Aspekte und Anhaltspunkte aus den regelmäßigen Austauschen mit den Fachbereichen und Fachdiensten, so dass weitere Basisdienste und fachliche Projekte in den Aktionsplan 2023 aufgenommen wurden.
Finanziell hervorzuheben ist hier das Projekt „Bestandsaktendigitalisierung“, das durch externe Scandienstleister begleitet wird. Allein für dieses Projekt sind 75% der finanziellen Mittel vorgesehen.
Insgesamt ist die Anzahl der Themen für das Jahr 2023 weiter angestiegen und komplexer geworden, weshalb davon auszugehen ist, dass viele Themen auch in 2024 noch weiter behandelt werden müssen.
Durch die Arbeiten aus den Aktionsplänen 2022 und 2023 wird eine gute Grundlage für die eine flächendeckende Verwaltungsdigitalisierung in der Kreisverwaltung Segeberg geschaffen, durch welche Übergangslösungen abgeschafft, Medienbrüche verhindert und zukunftsweisende Entscheidungen getroffen werden.
Gegenüber dem Haushaltsentwurf 2023 entstehen finanzielle Auswirkungen, die über die Änderungsliste des FB I, FD 10.50, eingeworben werden.
Beschlussvorschlag: Der Aktionsplan E-Government 2023 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin die Inhalte der E-Government-Strategie ab 2022 und des Aktionsplans 2023 umzusetzen und über den Verlauf der Umsetzung zu berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Steuerliche Relevanz
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
Anlage: - Aktionsplan E-Government 2023
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||