Home
 
Kreistag
Ausschüsse
Fraktionen
 
Kalender
Übersicht
 
Übersicht
 
Textrecherche


Bürgerinformationssystem

Vorlage - DrS/2022/219  

 
 
Betreff: Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Feuerwehrtechnischen Zentrale
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Frau Ketzner
Federführend:Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst Beteiligt:Finanzen und Finanzcontrolling
Bearbeiter/-in: Zierke, Beate  Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit Vorberatung
07.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2022 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
01.12.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Satzung_FTZ 01.01.2023 Originalfassung.docx  
Satzung_FTZ 01.01.2023 Änderungsmodus  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Die Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungs- und

Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Feuerwehrtechnischen Zentrale ist zum 01.01.2023 anzupassen.

 

Sachverhalt:

Die mit Beteiligung des Kreisfeuerwehrverbandes durchgeführte Gebührenkalku-lation nach Maßgabe des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) hat ergeben, dass eine Anpassung der Gebührensatzung erforderlich ist.

Die Gründe hierfür sind:

- Ab dem 01.01.2023 sind die Gebühren der o.a. Satzung der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

- In § 3 A wurden neue Leistungen aufgenommen.

- Die Gebühren mussten neu kalkuliert werden. Im Bereich der Lehrgänge kommt es aufgrund der Mindereinnahmen während der Corona-Pandemie (kein regulärer Lehrgangsbetrieb möglich) zu Gebührensteigerungen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die in der Anlage 2 beigefügte Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Feuerwehrtechnischen Zentrale.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Da die Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale sowie die Aus- und Fortbildungen überwiegend durch die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises Segeberg in Anspruch genommen werden und für diese in fast allen Positionen eine Gebührenbefreiung besteht (vgl. § 4 Abs. 1 der Satzung), sind durch die Gebührenerhöhungen lediglich geringe Mehreinnahmen zu erwarten.

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

1. Satzungsentwurf (Änderungsdarstellung)

2. Satzungsentwurf (Originalfassung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzung_FTZ 01.01.2023 Originalfassung.docx (120 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Satzung_FTZ 01.01.2023 Änderungsmodus (161 KB)