Bürgerinformationssystem
Zusammenfassung: Sachverhalt:
Erläuterungen: In der Zentralen Vergabestelle (ZVS) werden die Verfahren für Liefer- und Dienstleistungsverträge (ab einem Auftragswert von 25.000 €) begleitet bzw. durchgeführt. Zum 01.01.2021 sollten auch die Vergabeverfahren nach der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen; Hochbau und Tiefbau) aus dem FB IV als zusätzliche und neue Aufgabe durch die ZVS mitbegleitet und durchgeführt werden. Hierfür wurde 2019 eine weitere 1,0 VZS für 2020 beschlossen. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen und der Erkenntnis einer effizienteren Aufgabenwahrnehmung durch die Fachabteilungen von Hoch- und Tiefbau sollen diese Aufgaben jedoch auch zukünftig nicht von der ZVS übernommen werden (Vorlage - DrS/2022/164). Für die sich geänderten (gesetzlichen) Rahmenbedingen und Fortentwicklung der Aufgaben der Liefer- und Dienstleistungsverträge für die Kreisverwaltung wird der Stellenanteil von 0,5 VZS der Stelle 0.11150.0006.1 weiterhin benötigt. Der verbleibende Stellenanteil von 0,5 VZS kann hingegen aufgegeben werden.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag die Abgabe des Stellenanteils von 0,5 VZS der Stelle 0.11150.0006.1 zum Stellenplan 2023.
Finanzielle Auswirkungen:
Steuerliche Relevanz
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
Anlage/n:
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