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Zusammenfassung: Gem. Organisationsatzung der ZSR AöR ist bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans die Zustimmung aller Träger einzuholen. Die Beschlussfassung im Verwaltungsrat erfolgte am 10.11.2022. Die Finanzierung des Kostenanteils erfolgt für den Kreis Segeberg zunächst über die RKiSH und wird entsprechend über den Kosten- und Leistungsnachweis durch die RKiSH bei den Krankenkassen zur Refinanzierung eingereicht.
Sachverhalt: Die Zentrale Stelle Rettungsdienst Anstalt öffentlichen Rechts (ZSR AöR) ist ein durch alle Rettungsdienstträger (die Kreise und kreisfreien Städte) im Land Schleswig-Holstein zum 01.03.2022 errichtete Kommunalunternehmen im Bereich des Rettungsdienstes. Der Zweck des Unternehmens ist die Umsetzung der Aufgabe der zentralen Qualitätssicherung im Rettungsdienst. Diese Aufgabe ist allen Rettungsdienstträgern durch § 10 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes übertragen worden. Ein Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts hat gemäß § 16 Abs. 1 der Landesverordnung über Kommunalunternehmen (KUVO) vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 der Organisationssatzung obliegt dem Verwaltungsrat die Aufgabe der Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans der ZSR AöR. Der Verwaltungsrat der ZSR AöR hat für seine Sitzung am 10.11.2022 die Feststellung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2022 geplant. Ferner sieht die Organisationsatzung der ZSR AöR in § 9 Abs. 4 Nr. 3 bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans einschließlich des fünfjährigen Finanzplans neben der Beschlussfassung des Verwaltungsrats die Zustimmung aller Träger der AöR vor. Der vorgelegte Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 stellt aufgrund des Umstandes, dass derzeit noch kein Personal in der ZSR AöR angestellt ist und noch keine Sachmittel beschafft wurden, die Planung dar, in der die zu erwartenden Kosten bei vollumfänglichem Betrieb abgebildet sind, das heißt mit der Besetzung aller Stellen und Ausgaben für die erforderliche Ausstattung. Dieser Wirtschaftsplan bildet insoweit den geplanten Betrieb ab. Der Kreistag wird um Kenntnisnahme und Erteilung der Zustimmung zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 des gemeinsamen Kommunalunternehmens Zentrale Stelle Rettungsdienst Anstalt öffentlichen Rechts gebeten.
Beschlussvorschlag: Der Kreistag nimmt den Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 des gemeinsamen Kommunalunternehmens Zentrale Stelle Rettungsdienst Anstalt öffentlichen Rechts (ZSR AöR) zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Steuerliche Relevanz
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Anlage 1 Wirtschaftsplan 2023 der ZSR AöR vom 01.11.2022
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