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Zusammenfassung: Im Haushaltsjahr 2022 ist aufgrund mehrerer Entwicklungen mit gravierenden Haushaltsauswirkungen eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.
Sachverhalt: Die Haushaltssatzung des Kreises Segeberg zum Ergebnis- und Finanzplan 2022 wurde am 02. Dezember 2021 vom Kreistag beschlossen. Seither sind Entwicklungen eingetreten, die eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 80 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein erforderlich machen. Mit der Nachtragssatzung wird das Ergebnis um rd. 3,4 Mio. EUR auf - 3.319.100 EUR Fehlbetrag verschlechtert, der Saldo aus Investitionstätigkeit wird um rd. 22,2 Mio. EUR und die Kreditermächtigung um rd. 19,4 Mio. EUR reduziert. Die Nachtragshaushaltssatzung ist als Anlage 1 beigefügt. In der Anlage 2 sind der Nachtragsergebnisplan, der Nachtragsfinanzplan, die Änderungsliste mit allen Positionen des Nachtrages sowie die Erläuterungen zu finden.
Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Segeberg für das Haushaltsjahr 2022 in der beigefügten Fassung (Anlage 1).
Finanzielle Auswirkungen:
Veränderung div. Teilpläne im Ergebnis- und Finanzplan.
Steuerliche Relevanz
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Anlage 1: 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Segeberg für das Haushaltsjahr 2022
Anlage 2: Nachtragsergebnisplan, Nachtragsfinanzplan, Änderungsliste und Erläuterungen
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