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Sachverhalt: Zusammenfassung: Die Verwaltung des Jugendamtes legt den aktuellen Bedarfsplan gemäß § 10 KiTaG zur Kindertagesbetreuung im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) vor.
Sachverhalt: Gemäß § 10 Kindertagesförderungsgesetz - KiTaG hat der Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Pflicht, einen Bedarfsplan zu erstellen und kontinuierlich fortzuschreiben. Hierzu ist der Bestand an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen zu erheben sowie der Bedarf an Plätzen zu ermitteln.
Die erhobenen Werte gründen erstmals auf den Daten der Kita-Datenbank (Stichtag: 16.03.2022) und berücksichtigen nicht den Bedarf der Stadt Norderstedt. Um einen aktuellen Stand, insbesondere bei der Berechnung der Quoten (und der sich daraus ableitenden tatsächlichen Platzbedarfe) herzustellen, wird auf die Bevölkerungszahlen des Statistikamts Nord zurückgegriffen. Diese liegen (mit Stand 31.12. des Vorjahres) in der Regel im August/September vor.
Im Herbst fanden mit allen Städten, amtsfreien Gemeinden und Amtsverwaltungen im Kreis Segeberg Gespräche zur Kindertagesbetreuung statt. Dabei wurde erneut festgestellt, dass die Platzkapazitäten im Vergleich zu den Vorjahren nicht mehr ausreichend sind.
Die wichtigsten Aussagen aus der Erhebung 2022/2023 lauten:
- Stand August 2022: 667 fehlende U3 Plätze und 492 fehlende Ü3 Plätze - Prognose: Durch erwartete hohe Zuzüge wird sich der Platzbedarf zusätzlich erhöhen. - Hier besteht dringender Handlungsbedarf. In vielen Regionen wird sich die bereits jetzt bedrohliche Lage weiter verschärfen.
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan 2022/23 zur Kindertages-betreuung im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) gemäß §10 KitaG S-H. Gleichzeitig wird der bis 2025 zu erwartende Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den einzelnen Kommunen wie folgt festgestellt:
Finanzielle Auswirkungen:
Steuerliche Relevanz
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
Anlage/n:
Bedarfsplan 2022/23 zur Kindertagesbetreuung im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) gemäß §10 KitaG S-H
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