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Vorlage - DrS/2023/084  

 
 
Betreff: Wahl der Stellvertreterin / des Stellvertreters des Landrates
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Krüger, Tanja
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Krüger, Tanja
Beratungsfolge:
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
12.06.2023 
1. Sitzung des Kreistages - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Es sind stellvertretende Landrät*innen zu wählen.

 

Sachverhalt:

Der Kreistag wählt aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlzeit bis zu drei Stellvertretende der Landrätin oder des Landrates (§ 48 Abs. 1 KrO).

 

Es ist das Verfahren der Meiststimmenwahl anzuwenden. Auf Verlangen einer Fraktion erfolgt die Wahl entsprechend § 28 Abs. 2 KrO (gebundenes Vorschlagsrecht).

 

Die Landrätin oder der Landrat darf mit den Stellvertretenden nicht in der Weise des § 22 Abs. 1 GO verbunden sein (§ 48 Abs. 4 KrO).

 

Die Stellvertretenden werden für die Dauer ihrer Wahlzeit zu Ehrenbeamtinnen oder -beamten ernannt (Ernennungsurkunde).

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Kreises Segeberg wählt in seiner konstituierenden Sitzung am 12.06.2023 zur 1. stellvertretenden Landrätin/ zum 1. stellvertretenden Landrat:

 

N.N.

 

zur 2. stellvertretenden Landrätin/ zum 2. stellvertretenden Landrat:

 

N.N.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlage/n: