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Sachverhalt: Die
ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
(Innenministerkonferenz) beschloss am 21.11.2003 die Reform des
Gemeindehaushaltsrechtes von der Kameralistik zur Doppelten Buchführung in
Konten (Doppik). Daraufhin verständigten sich die Landräte aller Kreise in
Schleswig-Holstein im Rahmen einer Landrätekonferenz am 09.08.2004, bis zum
Jahre 2008 die Kreisverwaltungen auf die Doppik umzustellen. Der
Kreistag bestätigte die Umstellung für die Kreisverwaltung Segeberg mit Wirkung
ab 01.01.2008 per Beschluss vom 05.07.2007. Gem. § 54
Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) hat der Kreis Segeberg zum
Umstellungsstichtag eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Gem. § 95 n
Gemeindeordnung (GO) prüft das Rechnungsprüfungsamt die Eröffnungsbilanz und
erstellt einen Schlussbericht. Eröffnungsbilanz und Schlussbericht sind
daraufhin dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. Die
Eröffnungsbilanz des Kreises Segeberg wurde im Rahmen des
Doppikeinführungsprojektes mit Hilfestellung durch ein externes
Wirtschaftsprüfungsunternehmen erstellt. Im Rahmen der
Überprüfung, die seit Mitte Dezember 2008 gemeinsam von Prüfern des
Landesrechnungshofes und des Rechnungsprüfungsamtes erfolgte, ergab sich
teilweise erheblicher Änderungsbedarf insbesondere bei der Bewertung des
Anlagevermögens. Die
endgültige Fassung der Eröffnungsbilanz mit Datum vom 24.06.2009 weist einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 3.307.496,99 Euro
aus. Die
Eröffnungsbilanz einschließlich Anhang ist dieser Vorlage beigefügt. Der
Schlussbericht über die Prüfung
liegt in der endgültig unterzeichneten Fassung derzeit noch nicht vor und wird
nach Vorliegen unverzüglich nachgesandt. Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die am 24.06.2009 aufgestellte Eröffnungsbilanz des Kreises
Segeberg mit einer Bilanzsumme von 145.838.883,49 Euro sowie einem nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 3.307.496,99 Euro. Finanzielle
Auswirkungen:
Bezug
zum strategischen Management:
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