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Vorlage - DrS/2006/005  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung des Jugendamtes des Kreises Segeberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Stankat, Manfred
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Fait-Böhme, Sandra
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
17.05.2006 
20. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
26.06.2006 
48. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses (offen)   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
29.06.2006 
16. Öffentliche Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Mit Wirkung zum 01.01.2006 ist der Artikel 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen (WeitEntwKiTaG) in Kraft getreten.

 

Artikel 2 beinhaltet eine Änderung des Jugendförderungsgesetzes. Das Jugendförderungsgesetz vom 5. Februar 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 158, ber. S. 226), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 1. Februar 2005 (GVOBI. Schl.-H. S. 66), Zuständigkeit und Ressourcenbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 12. Oktober 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 487), wird wie folgt geändert:

 

1.      § 48 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

“(2) Dem Jugendhilfeausschuss gehören mit beratender Stimme an

1.      ein Mitglied, das die Belange ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner wahrnimmt und

2.      ein Mitglied auf Vorschlag der Kreiselternvertretung für Kindertageseinrichtungen.

Die Satzung des Jugendamtes regelt Näheres über die Bestellung des Mitgliedes nach Satz 1 Nr. 1.”

 

Die Satzung des Jugendamtes des Kreises Segeberg entspricht mit dem Beschluss den Anforderungen des § 48 Abs. 2 Jugendförderungsgesetz.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Satzung des Jugendamtes des Kreises Segeberg wird wie folgt geändert:

 

Unter § 3 Jugendhilfeausschuss wird als Nr. 3 eingefügt:

“Ein Mitglied auf Vorschlag der Kreiselternvertretung für Kindertageseinrichtungen mit beratender Stimme.”

 

Die bisherigen Absätze Nr. 3 und Nr. 4 werden Nr. 4 und Nr. 5.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Im Verwaltungshaushalt 2005

Haushaltsstelle:

 

Im Vermögenshaushalt 2005

Haushaltsstelle:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderausgaben bei Haushaltsstelle:

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle:

 

 

Anlage/n:

Anlage/n: