Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: 1. Ausgangslage: Nach § 6
des Landesgesetzes über das JAW vom 13.12.1949 in der Fassung vom 31.12.1971
sind die Kreise und kreisfreien Städte Träger der JAW. Eine Übertragung an
kreisangehörige Städte ist mit Landeszustimmung möglich. Die Trägerschaft der
Kreise beruht auf der ursprünglichen Zuständigkeit der Kreise als “Träger der
Arbeit”. Die JAW sind Einrichtungen zur Verbesserung der
Arbeitsmarktsituation/Berufsein-stiegssituation für Jugendliche. Der Kreis
Segeberg ist seit Oktober 1978 Träger des JAW Norderstedt, das seinerseits
Mitglied im JAW-Verbund mit landesweit zurzeit 19 Einrichtungen ist. Die
Leitung des JAW-Verbundes obliegt dem Ministerium für Justiz, Arbeit und
Europa des Landes Schleswig-Holstein. Seit 1994
steuert das Arbeitsministerium des Landes die Maßnahmen der JAW nicht mehr
selbst, sondern im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen
Landesarbeitsamt und Arbeitsministerium ist die Steuerungsfunktion von den
Agenturen für Arbeit übernommen worden. Seit Übertragung dieser Regiefunktion,
also seit 1994, beteiligen sich die JAW am Vergabewettbewerb bzw. werden, wo es
keine Mitbewerber gibt, freihändig mit der Maßnahme-Durchführung beauftragt. Durch die
Entwicklung des Wettbewerbsrechtes sind diejenigen JAW, die unmittelbar von
einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft getragen werden, vom
Vergabewettbewerb gemäß der Verdingungsordnung für Leistungen Teil A (VOL A)
ausgeschlossen. Der Wettbewerbsausschluss begründet sich aus der zu diesem
Themenkomplex ergangenen Rechtsprechung heraus vorrangig mit der
Benachteiligung der freien Träger gegenüber den kommunalen Einrichtungen ohne
Insolvenzrisiko. Allein
durch freihändige Vergaben seitens der Auftraggeber ist nicht mit einer
Auslastung/befriedigenden Aufgabenerfüllung der JAW zu rechnen. Geschickt
am Markt aufgestellte JAW können zukünftig mit einem Aufgabenzuwachs gegenüber
der originären Aufgabe der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit rechnen, denn
wenn sich die Bundesagentur für Arbeit aus der beruflichen Qualifizierung
benachteiligter Jugendlicher mit dem Argument zurückziehen sollte, dieses seit
Bildungsaufgabe und damit Ländersache. In diesem
Feld wird sich eine Zusammenarbeit mit den Schulen/Beruflichen Schulen
entwickeln müssen. Interessenlage des Kreises Segeberg
An dem im
Herbst 2005 eingeleiteten Markterkundungsverfahren haben sich neun
Institutionen beteiligt. In das
Markterkundungsverfahren hat sich die Stadt Norderstedt/Volkshochschule
Norderstedt relativ spät eingeklinkt. Sie hat sich als der Träger erwiesen, der
den Interessen des Kreises am weitestgehendsten entgegenkommt. Diese sind: ·
Das
JAW soll am Standort Norderstedt mit seinen Dienstleistungen für noch nicht
berufsausbildungsfähige und berufssuchende junge Menschen erhalten bleiben. ·
Die
Trägerschaft des JAW muss langfristig in die Hand eines Trägers gelangen, der
entsprechende Bildungsangebote in Reaktion auf öffentliche Ausschreibungen,
insbesondere der Agenturen für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften (ALG II),
leisten kann. ·
Der
für das Klientel und die Zusammenarbeit mit der Berufsschule und anderen
Bildungsinstitutionen günstige Standort auf dem Gelände der Kreisberufsschule
Norderstedt soll erhalten bleiben. ·
Das
vorhandene Personal soll zu den bestehenden Bedingungen des öffentlichen Tarifs
weitest möglich übernommen werden. Auf dieses Personal legt die Stadt
Norderstedt wert. ·
Ausgelagerte
und neu hinzuzuwählende JAW-Lehrgangsinhalte sollen angeworben werden können,
um den Bildungsstandort Norderstedt zu verstärken. Die von der
Stadt Norderstedt zu gründende Trägerschaft bietet dieses Voraussetzungen in
höherem Maße als andere am Markterkundungsverfahren beteiligte Träger.
Insbesondere übernimmt sie weitgehend das in Rede stehende Personal, trägt sie
künftig das wirtschaftliche Risiko des JAW vollständig. Sie wird auch, wie ein
Gespräch im MJAE ergeben hat, als förderfähig für Neu- und Umbauten sowie
inhaltliche Ausstattungen des JAW betrachtet. Hervorzuheben
ist, dass die Stadt Norderstedt bereit ist, den JAW-Betrieb mittelfristig –
teilweise – in andere Räume zu verlagern. Dies könnte einerseits durch einen
weiteren Zubau mit Förderung des MJAE auf dem kreiseigenen Grundstück mit einer
entsprechenden Übertragung von Nutzungsrechten im Bereich des jetzigen
JAW-Neubaus (sogenannter Pavillon) erfolgen, ohne dass die Berufsschule in
ihren jetzigen und ihren Erweiterungsmöglichkeiten tangiert wäre, zum anderen
durch Inanspruchnahme eines stadteigenen Grundstückes am Langenharmer Weg. Hinsichtlich
der konzeptionellen Überlegungen wird Bezug genommen auf die Vorlage B 06/0084
für den Hauptausschuss der Stadt Norderstedt vom 27.02.2006 (Anlage). 2. Verfahrensstand
Da die
Gründung einer wettbewerbsfähigen Gesellschaft (voraussichtlich: gemeinnützige
GmbH) durch die Stadt Norderstedt zum Zwecke der Übernahme und des Betriebs des
JAW noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, zugleich aber die Leistungsträger,
insbesondere die Agentur für Arbeit, in diesen Tagen Ausschreibungen vornehmen
werden, beteiligt sich das JAW in der Trägerschaft des Kreises, je nach
strategischer Notwendigkeit im Zusammenwirken mit anderen
JAW-Leistungsanbietern, an diesen Ausschreibungen. Damit wird sichergestellt,
dass das JAW nicht vom Marktgeschehen verschwindet und Personal und
Räumlichkeiten weitest möglich eingesetzt werden können sowie ein möglichst
reibungsloser Übergang auf die von der Stadt zu gründende Betreibergesellschaft
erfolgen kann. Die
Kreisverwaltung wird einen inhaltlich den oben genannten Bedingungen entsprechenden
Vertrag ausarbeiten und abschließen und dabei auf die beim MJAE bestehenden
Erfahrungen und Vorstellungen zurückgreifen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Vertrag auszuarbeiten, durch den die Stadt Norderstedt die Trägerschaft des
Jugendaufbauwerkes in Norderstedt zum nächstmöglichen Zeitpunkt –
gegebenenfalls rückwirkend zum 01.04.2006 – übernimmt. Die Übertragung soll auf
eine Städtische Gesellschaft erfolgen, die am Ausschreibungsmarkt beteiligungs-
und wettbewerbsfähig ist. Die Arbeit des JAW Norderstedt wird im
Einklang mit den für die Einrichtung geltenden Vorschriften und den
Förderbedingungen des Landes Schleswig-Holstein fortgeführt. Von dem vorhandenen Personal werden
die drei festangestellten pädagogischen Kräfte übernommen. Die Arbeit des JAW wird mittelfristig
zumindest teilweise aus dem mit der Berufsschule verbundenen Gebäudekomplex im
Zusammenhang mit den JAW-Einrichtungen zu errichtende Räumlichkeiten oder in
andere von der Stadt Norderstedt bereitzustellende Räumlichkeiten umgesetzt, so
dass notwendige Erweiterungskapazitäten für die Berufsschule Norderstedt zur
Verfügung gestellt werden können. Die Verwaltung stellt sicher, dass das
JAW Norderstedt sich- gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Bewerbern – an
den dieser Tage beginnenden Ausschreibungsrunden der Agentur für Arbeit/des
Leistungszentrums beteiligt. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird eine für den Kreis
kostenneutrale Vertragsgestaltung angestrebt. Absehbar ist jedoch, dass ein
festangestellter Mitarbeiter (57 Jahre alt, Personalkosten p. a. ca. 50.900,--
€) an dem Betriebsübergang nicht teilnehmen wird. Ggf. müsste für diesen
Mitarbeiter eine andere Einsatzmöglichkeit innerhalb der Kreisverwaltung
gefunden werden.
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