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Vorlage - DrS/2006/025  

 
 
Betreff: Zukunft des Jugendaufbauwerkes
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Herr Dr. Hoffmann
Federführend:FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit Beteiligt:Gleichstellungsbeauftragte
Bearbeiter/-in: Zierke, Beate  Personalrat Kreis
   Finanzen und Finanzcontrolling
   FB Zentrale Steuerung
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
27.03.2006 
44. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses (offen)   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
30.03.2006 
15. Öffentliche Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Ausgangslage:

Nach § 6 des Landesgesetzes über das JAW vom 13.12.1949 in der Fassung vom 31.12.1971 sind die Kreise und kreisfreien Städte Träger der JAW. Eine Übertragung an kreisangehörige Städte ist mit Landeszustimmung möglich. Die Trägerschaft der Kreise beruht auf der ursprünglichen Zuständigkeit der Kreise als “Träger der Arbeit”. Die JAW sind Einrichtungen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation/Berufsein-stiegssituation für Jugendliche.

Der Kreis Segeberg ist seit Oktober 1978 Träger des JAW Norderstedt, das seinerseits Mitglied im JAW-Verbund mit landesweit zurzeit 19 Einrichtungen ist. Die Leitung des JAW-Verbundes obliegt dem Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein.

Seit 1994 steuert das Arbeitsministerium des Landes die Maßnahmen der JAW nicht mehr selbst, sondern im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Landesarbeitsamt und Arbeitsministerium ist die Steuerungsfunktion von den Agenturen für Arbeit übernommen worden. Seit Übertragung dieser Regiefunktion, also seit 1994, beteiligen sich die JAW am Vergabewettbewerb bzw. werden, wo es keine Mitbewerber gibt, freihändig mit der Maßnahme-Durchführung beauftragt.

 

Durch die Entwicklung des Wettbewerbsrechtes sind diejenigen JAW, die unmittelbar von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft getragen werden, vom Vergabewettbewerb gemäß der Verdingungsordnung für Leistungen Teil A (VOL A) ausgeschlossen. Der Wettbewerbsausschluss begründet sich aus der zu diesem Themenkomplex ergangenen Rechtsprechung heraus vorrangig mit der Benachteiligung der freien Träger gegenüber den kommunalen Einrichtungen ohne Insolvenzrisiko.

Allein durch freihändige Vergaben seitens der Auftraggeber ist nicht mit einer Auslastung/befriedigenden Aufgabenerfüllung der JAW zu rechnen.

Geschickt am Markt aufgestellte JAW können zukünftig mit einem Aufgabenzuwachs gegenüber der originären Aufgabe der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit rechnen, denn wenn sich die Bundesagentur für Arbeit aus der beruflichen Qualifizierung benachteiligter Jugendlicher mit dem Argument zurückziehen sollte, dieses seit Bildungsaufgabe und damit Ländersache.

In diesem Feld wird sich eine Zusammenarbeit mit den Schulen/Beruflichen Schulen entwickeln müssen.

 

Interessenlage des Kreises Segeberg

An dem im Herbst 2005 eingeleiteten Markterkundungsverfahren haben sich neun Institutionen beteiligt.

In das Markterkundungsverfahren hat sich die Stadt Norderstedt/Volkshochschule Norderstedt relativ spät eingeklinkt. Sie hat sich als der Träger erwiesen, der den Interessen des Kreises am weitestgehendsten entgegenkommt. Diese sind:

·         Das JAW soll am Standort Norderstedt mit seinen Dienstleistungen für noch nicht berufsausbildungsfähige und berufssuchende junge Menschen erhalten bleiben.

·         Die Trägerschaft des JAW muss langfristig in die Hand eines Trägers gelangen, der entsprechende Bildungsangebote in Reaktion auf öffentliche Ausschreibungen, insbesondere der Agenturen für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften (ALG II), leisten kann.

·         Der für das Klientel und die Zusammenarbeit mit der Berufsschule und anderen Bildungsinstitutionen günstige Standort auf dem Gelände der Kreisberufsschule Norderstedt soll erhalten bleiben.
Zugleich soll der Berufsschule ermöglicht werden, innerhalb ihres Baukörpers sich soweit auszudehnen, dass An- oder Neubauten, die auf dem Gelände der Berufsschule ohnehin nur schwer möglich wären, erfolgen können.
Die von Seiten des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa (MJAE) gewährten Fördermittel sollen rückzahlungsfrei investiert bleiben; zukünftige Förderfähigkeit für das JAW, insbesondere auch am jetzigen Standort soll erhalten bleiben.

·         Das vorhandene Personal soll zu den bestehenden Bedingungen des öffentlichen Tarifs weitest möglich übernommen werden. Auf dieses Personal legt die Stadt Norderstedt wert.

·         Ausgelagerte und neu hinzuzuwählende JAW-Lehrgangsinhalte sollen angeworben werden können, um den Bildungsstandort Norderstedt zu verstärken.

 

Die von der Stadt Norderstedt zu gründende Trägerschaft bietet dieses Voraussetzungen in höherem Maße als andere am Markterkundungsverfahren beteiligte Träger. Insbesondere übernimmt sie weitgehend das in Rede stehende Personal, trägt sie künftig das wirtschaftliche Risiko des JAW vollständig. Sie wird auch, wie ein Gespräch im MJAE ergeben hat, als förderfähig für Neu- und Umbauten sowie inhaltliche Ausstattungen des JAW betrachtet.

 

Hervorzuheben ist, dass die Stadt Norderstedt bereit ist, den JAW-Betrieb mittelfristig – teilweise – in andere Räume zu verlagern. Dies könnte einerseits durch einen weiteren Zubau mit Förderung des MJAE auf dem kreiseigenen Grundstück mit einer entsprechenden Übertragung von Nutzungsrechten im Bereich des jetzigen JAW-Neubaus (sogenannter Pavillon) erfolgen, ohne dass die Berufsschule in ihren jetzigen und ihren Erweiterungsmöglichkeiten tangiert wäre, zum anderen durch Inanspruchnahme eines stadteigenen Grundstückes am Langenharmer Weg.

Hinsichtlich der konzeptionellen Überlegungen wird Bezug genommen auf die Vorlage B 06/0084 für den Hauptausschuss der Stadt Norderstedt vom 27.02.2006 (Anlage).

 

2. Verfahrensstand

Da die Gründung einer wettbewerbsfähigen Gesellschaft (voraussichtlich: gemeinnützige GmbH) durch die Stadt Norderstedt zum Zwecke der Übernahme und des Betriebs des JAW noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, zugleich aber die Leistungsträger, insbesondere die Agentur für Arbeit, in diesen Tagen Ausschreibungen vornehmen werden, beteiligt sich das JAW in der Trägerschaft des Kreises, je nach strategischer Notwendigkeit im Zusammenwirken mit anderen JAW-Leistungsanbietern, an diesen Ausschreibungen. Damit wird sichergestellt, dass das JAW nicht vom Marktgeschehen verschwindet und Personal und Räumlichkeiten weitest möglich eingesetzt werden können sowie ein möglichst reibungsloser Übergang auf die von der Stadt zu gründende Betreibergesellschaft erfolgen kann.

 

Die Kreisverwaltung wird einen inhaltlich den oben genannten Bedingungen entsprechenden Vertrag ausarbeiten und abschließen und dabei auf die beim MJAE bestehenden Erfahrungen und Vorstellungen zurückgreifen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertrag auszuarbeiten, durch den die Stadt Norderstedt die Trägerschaft des Jugendaufbauwerkes in Norderstedt zum nächstmöglichen Zeitpunkt – gegebenenfalls rückwirkend zum 01.04.2006 – übernimmt. Die Übertragung soll auf eine Städtische Gesellschaft erfolgen, die am Ausschreibungsmarkt beteiligungs- und wettbewerbsfähig ist.

Die Arbeit des JAW Norderstedt wird im Einklang mit den für die Einrichtung geltenden Vorschriften und den Förderbedingungen des Landes Schleswig-Holstein fortgeführt.

Von dem vorhandenen Personal werden die drei festangestellten pädagogischen Kräfte übernommen.

Die Arbeit des JAW wird mittelfristig zumindest teilweise aus dem mit der Berufsschule verbundenen Gebäudekomplex im Zusammenhang mit den JAW-Einrichtungen zu errichtende Räumlichkeiten oder in andere von der Stadt Norderstedt bereitzustellende Räumlichkeiten umgesetzt, so dass notwendige Erweiterungskapazitäten für die Berufsschule Norderstedt zur Verfügung gestellt werden können.

Die Verwaltung stellt sicher, dass das JAW Norderstedt sich- gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Bewerbern – an den dieser Tage beginnenden Ausschreibungsrunden der Agentur für Arbeit/des Leistungszentrums beteiligt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

Es wird eine für den Kreis kostenneutrale Vertragsgestaltung angestrebt. Absehbar ist jedoch, dass ein festangestellter Mitarbeiter (57 Jahre alt, Personalkosten p. a. ca. 50.900,-- €) an dem Betriebsübergang nicht teilnehmen wird. Ggf. müsste für diesen Mitarbeiter eine andere Einsatzmöglichkeit innerhalb der Kreisverwaltung gefunden werden.

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Im Verwaltungshaushalt 2005

Haushaltsstelle:

 

Im Vermögenshaushalt 2005

Haushaltsstelle:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderausgaben bei Haushaltsstelle:

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle: