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Auszug - Änderung der Satzung des Kreises Segeberg vom 03.03.2011 in der Fassung vom 23.06.2011 über die Anerkennung der notwendigen Kosten der Schülerbeförderung  

 
 
34. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 6
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 07.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2013/014 Änderung der Satzung des Kreises Segeberg vom 03.03.2011 in der Fassung vom 23.06.2011 über die Anerkennung der notwendigen Kosten der Schülerbeförderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Jankowski, Rüdiger
Federführend:Schulangelegenheiten (Schulverwaltung) Beteiligt:Finanzen und Finanzcontrolling
Bearbeiter/-in: Schleicher, Susanne  FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
   Personalrat Kreis
   FB Zentrale Steuerung
   Gleichstellungsbeauftragte
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Kreispräsident weist daraufhin, dass der vorliegende Beschlussvorschlag dahingehend geändert werden müsse, dass nicht die Änderung der vorhandenen Satzung beschlossen werde, sondern die vorliegende Änderungssatzung beschlossen werde.

 

Herr Mohr (CDU) führt aus, dass sich der Kreistag heute zum wiederholten Male mit dem Thema Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten befassen müsse. Denn aus der bisherigen Muss-Bestimmung habe das Land nun eine Kann-Bestimmung gemacht. Der BKS-Ausschuss habe sich bereits im vergangenen Jahr damit befasst und die Verwaltung gebeten, eine Satzungsänderung zu erarbeiten, welche bewirke, dass die Eltern ab Beginn des neuen Schuljahres am 01.08.13 von einer Beteiligung an den Schülerbeförderungskoten freigestellt werden. Mit diesem Vorschlag hätten sich der BKS-Ausschuss und der Hauptausschuss in ihren letzten Sitzungen befasst und dem Kreistag den heutigen Beschluss empfohlen.

Der Verzicht auf die Elternbeteiligung ab 01.08. sei bereits in den Haushaltsberatungen 2013 entsprechend berücksichtigt worden. Ein früherer Verzicht auf die Elternbeteiligung, wie von der SPD-Fraktion beantragt, sei aus rechtlichen und finanziellen Gründen nicht möglich.

Der zukünftige Verzicht auf die Elternbeteiligung werde sich negativ auf den Kreishaushalt auswirken. Dies müsse bei der Neufestsetzung der Kreisumlage ab 2014 berücksichtigt werden.

Eine Kostenbeteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten sei insbesondere für die Zukunftsentwicklung der ländlichen Gemeinden schädlich. Dieser Nachteil werde jetzt beseitigt.

 

Frau Würfel (SPD) betont, dass die SPD-Fraktion sich stets gegen eine Elternbeteiligung ausgesprochen habe und die Eltern sofort entlasten wolle, nicht erst ab 01.08.13. Zu dem Beitrag von Herrn Mohr führt sie aus, dass dieser heute inhaltlich ihren Beitrag zu diesem Thema von 2011 wiederholt habe. Ihre Fraktion werde der heute vorliegenden Beschlussempfehlung zustimmen, auch wenn ihr Antrag im BKS-Ausschuss keine Mehrheit gefunden habe.

 

Herr Schnabel (FDP) erklärt, dass seine Fraktion der vorliegenden Änderungssatzung nicht zustimmen werde. Sie lenke die knappen Finanzen des Kreises in die falsche Richtung. Aus seiner Sicht werde hier von Teilen des Kreistages Bildungspolitik mit Sozialpolitik verwechselt. Die Änderung werde dem Ziel der Schaffung von Chancengleichheit durch Bildung nicht gerecht. Die betroffenen Familien würden diese Entlastung gerne annehmen, lautstark gefordert hätten sie diese jedoch nicht. Daneben sehe die bisherige Satzung eine maßvolle Eigenbeteiligung vor und die sozialen Schutzregelungen seien überdurchschnittlich fair und großzügig. Die Änderung trage nichts zur Verbesserung des Zuganges zu Bildung bei. Im Gegenteil, es würden Mittel für wirksame und zielführende Strategien zur Verbesserung der Chancengleichheit gebunden. Der Zugang zu Bildung sehe anders aus als eine subventionierte Busfahrkarte. Besserer Zugang zu Bildung bedeute die gezielte pädagogische Förderung aller Kinder schon im Vorschulalter. Die heute vorliegende Änderungssatzung sei der Ausdruck altmodischer Bildungspolitik.

 

Herr Hansen (B90/Die Grünen) führt aus, dass er über die von der FPD-Fraktion entfachte bildungspolitische Debatte erstaunt sei. Die heutige Entscheidung habe nichts mit Bildungspolitik zu tun. In der Vergangenheit sei es den Kreisen freigestellt worden, ob es eine Elternbeteiligung geben solle und da habe die FDP-Fraktion keine Vorreiterrolle für die Beibehaltung der Elternbeteiligung übernommen. In diesem Zusammenhang kritisiert er die vorherige Landesregierung, welche den Kreisen vorgeschrieben hätte, dass es eine Elternbeteiligung geben müsse. Damit sei in das Selbstbestimmungsrecht der Kreise eingegriffen worden.

Heute gehe es um die Strukturförderung des ländlichen Raums. Es sei richtig, die Elternbeteiligung wieder abzuschaffen. Dafür gebe es viele Gründe, aber wie von Herrn Schnabel bereits ausgeführt, keine bildungspolitischen Gründe. Es sei eine sozialpolitische Frage.

 

Anschließend stellt der Kreispräsident die Änderungssatzung zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Änderungssatzung in der vorliegenden Form.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 51Ablehnung: 7Enthaltung: 1