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Beschlussvorlage - 2 - HausmeisterFrau Andrasch berichtet, dass bis zum Jahre 2011 der Zustrom der Asylsuchenden rückläufig war, so dass eine Umverteilung in die Kommunen des Kreises nicht erforderlich war. Die Personalsituation in der Gemeinschaftsunterkunft wurde angepasst, so dass eine Hausleitung mit 30 Wochenstunden und ein Hausmeister mit 28,5 Wochenstunden eingesetzt wurden. Entsprechend der Aufgabenzuordnung zwischen GMSE - jetzt ISE - und der Sozialen Sicherung erfolgte die Aufteilung des Personals nach dem Grundsatz: Betreuung gleich Soziales und Gebäude sprich Hausmeister gleich ISE. Das eingesetzte Personal wird ungeachtet der internen Zuordnung zu 70 % aus Landesmitteln finanziert. Unter Berücksichtigung der Unterbringungskapazität in Schackendorf sieht das Land den Einsatz von drei Vollzeitkräften mit höheren Besoldungsgruppen als gerechtfertigt an. Seit 2011 steigt der Zustrom an Asylsuchenden. Es war nicht nur erforderlich, die Asylsuchenden vermehrt auf die Kommunen des Kreises zu verteilen, auch musste das Belegungskonzept der Gemeinschaftsunterkunft geändert werden (höchstmögliche Ausnutzung, mehr Ein- und Auszüge). Dadurch waren die Mitarbeiter/innen der Gemeinschaftsunterkunft in einem nicht mehr vertretbaren Maße belastet. Aktuell steigt die Anzahl der Zuweisungen durch das Land weiter, so dass die Prognose für 2013 auf 300 Personen erhöht werden muss. Zeitlich bis zum 30.06.2013 befristet wurde ein weiterer „Hausmeister“ eingestellt. Die Personalverantwortung und somit die Abbildung im Stellenplan soll gemäß der beschriebenen Aufgabenverteilung zwischen Sozialamt und ISE über die ISE erfolgen. Damit kann flexibel auf Veränderungen in der Gemeinschaftsunterkunft reagiert werden. Die Frage von Herrn Miermeister, ob es nicht möglich und sinnvoll sei, sich aus dem Hausmeisterpool der ISE zu bedienen, beantwortet Frau Andrasch damit, dass es keine freien Kapazitäten in der ISE gäbe und der Mitarbeiter einen Bezug zur GU haben sollte, um ein Vertrauensverhältnis zu den Asylsuchenden aufzubauen. Diskutiert wird vor diesem Hintergrund im Ausschuss, ob die Bezeichnung „Hausmeister“ den Arbeitsinhalten entspricht und ob eine Zuordnung zur ISE sinnvoll ist. Ein Problem sieht der Vorsitzende in der Verlängerung der Befristung, man solle nach Einarbeitung besser eine Entfristung beschließen. Er bittet im Protokoll festzuhalten, dass der Teil des Beschlussvorschlages zwar intensiv, aber teilweise unter falschen Voraussetzungen diskutiert wurde. Es wird der Antrag gestellt, diesen Teil der Vorlage zurück zu geben, um weitere Informationen zu dieser Stelle anzufordern und zu vertagen. Beschlussvorschlag: Weitere Nutzung der GU in Schackendorf –Teil 1 –
Der Sozialausschuss sieht die fachliche Notwendigkeit, auch künftig für die Menschen im Asylverfahren eine Gemeinschaftsunterkunft vorzuhalten. Der Kreis leistet damit einen Beitrag im Rahmen seiner Ausgleichsfunktion für die Kommunen des Kreises. Diese Unterkunft soll vom Standard den Empfehlungen des Flüchtlingsbeauftragten weitgehend entsprechen. Eine Betreuung der Asylsuchenden, insbesondere nach der Zuweisung durch das Landesamt in den Kreis Segeberg, ist nur durch eine zentrale Einrichtung möglich.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -
Auf Anfrage des Vorsitzenden berichtet Frau Gaßner von folgenden alternativen Standorten für die Gemeinschaftsunterkunft: Im Lettow-Vorbeck-Gewerbepark ist eine Nutzung für Asylbewerber nicht zulässig, da in dem Gebiet eine Nutzung für Wohnungszwecke nicht gestattet ist. Die Fabrik Lüttmer (Inhaber Fa. Kraft), hier wären größere Umbauten nötig. Das Kreiskrankenhaus Kaltenkirchen, (Eigentümer Paracelsius Klinik), das Gebäude ist in einem äußerst desolaten Zustand. Das Sport- und Waldhotel Trappenkamp und der Friesenhof in Leezen, diese Objekte sind bisher noch nicht geprüft worden. Herr Miermeister möchte die Alternative Sporthotel Trappenkamp geprüft haben und berichtet, dass das Sporthotel über 30.000 qm , 58 Zimmer und Appartements, ca. 180 Betten, einen 300-Personen-Saal, 4 Tagungsräume und 2 zusätzliche Einfamilienhäuser mit Garagen verfügt. Auf Antrag von Herrn Köpke wird vor Ende der Legislaturperiode für den 11.06.2013 eine weitere Sitzung des Sozialausschusses zu dem Punkt 3.1 anberaumt. Der Vorsitzende stellt den folgenden Beschlussvorschlag (Teil 2) zur Abstimmung:
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