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Auszug - E-Mail von Herrn Kaldewey  

 
 
73. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Erweiterung der Tagesordnung um diesen Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung beschlossen.

 

zu Punkt 1)

 

Übergabe der Dienstanweisung nebst Anlagen vom 19.03.2013 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung.

 

Herr Kaldewey bemängelt, dass die Dienstanweisung an die Mitarbeiter/innen, wonach alle Anfragen an die Kreisverwaltung über das Büro der Landrätin zu stellen seien, den Politiker/innen unbekannt sei. Er möchte diese erhalten. Sollte dort eine derartige Aussage getroffen sein, sei dies so nicht hinnehmbar. Eine derartige Regelung mache die politische Arbeit unmöglich. Er erkenne -  vor dem Hintergrund der Verschwiegenheitspflicht der Abgeordneten-  nicht, warum die Mitarbeiter/innen keine Informationen geben sollen. Er stelle daher den Antrag, dass die Anweisung an die Abgeordneten zugesandt wird. Das Antwortschreiben, das er von der Landrätin erhalten habe, enthalte hierzu nämlich keine Angaben.

 

Herr Wulf schlägt vor, die Anweisung an das Protokoll anzuhängen.

 

Frau Hartwieg stellt klar, dass es sich bei dem besagten Schreiben nicht um eine Dienstanweisung sondern um ein Rundschreiben handele, das lediglich an geltendes Recht erinnere. Herr Kaldewey habe den Inhalt des Schreibens in der Antwortmail zu Kenntnis erhalten.

 

Herr Kaldewey äußert, dass die ihm übermittelte Antwortmail keine Anweisung enthalte. Er möchte Kenntnis von dem Rundschreiben erlangen.

 

Frau Hartwieg besteht darauf, dass ihm das Schreiben auszugsweise übersandt wurde. Die wesentlichen Inhalte seien darin enthalten.

 

Herr Zylka berichtet, dass sich die Runde der Fraktionsvorsitzenden direkt vor der Hauptausschusssitzung mit der Thematik befasst habe. Die Antwortmail liege vor und enthalte die Aufforderung, sich mit Fragen zunächst an das Büro der Landrätin zu wenden. Im Alltag müssten Fragen an die Fachabteilungen möglich  sein. Jeder Bürger könne dies. Er könne das Anliegen von Herrn Kaldewey daher nachvoll-ziehen. Er sehe es kritisch, dass lediglich die Mitarbeiter/innen einseitig  zur Verhaltensänderung aufgefordert wurden. Hierdurch würden die Mitarbeiter/innen in eine unglückliche Situation gebracht. Die Runde der Fraktionsvorsitzenden hätte  eben nicht genügend Zeit für eine abschließende Klärung gehabt. Ggf. könne in dieser Runde  später eine  in der Praxis händelbare Vorgehensweise gefunden werden.  Er könne zwar verstehen, dass Frau Hartwieg informiert sein möchte und kein Informationswirrwarr entstehen lassen möchte. Um dies zu vermeiden, gäbe es nach seiner Auffassung jedoch andere Lösungsmöglichkeiten.

 

Frau Lessing vertritt die Auffassung, dass sich der Hauptausschuss nicht mit dem verwaltungsinternen Schreiben zu befassen habe. Lediglich das Schreiben an Herrn Kaldewey könne vom Hauptausschuss diskutiert werden.

 

Herr Mohr sieht in dem Rundschreiben eine ungünstige Entwicklung und fragt sich welches Vertrauen Frau Hartwieg zu den Fachbereichs- und Fachdienstleitungen habe. Er fühle sich nicht an die Anweisung gebunden und werde sich weiterhin direkt an die Fachbereiche und Fachdienste wenden. Er halte die Fachbereichsleitungen und Fachdienstleitungen für fähig zu differenzieren, welche Auskünfte sie geben können. 

 

Herr Wulf versteht das Rundschreiben ebenfalls nicht als Anweisung an die Abgeordneten. Er befürchte, dass durch diese Aufforderung kleine Anfragen aufgrund des vorgeschriebenen Weges zu unendlich langen Vorgängen werden, die die Mitarbeiter/innen im Zweifel stärker in Anspruch nehmen werden. Er erkundigt sich bei Frau Hartwieg, ob ihr eine nachträgliche Information durch die Mitarbeiter/innen nicht ausreiche. Er möchte nochmals wissen, ob sie bereit sei das Rundschreiben auszuhändigen.

 

Frau Hartwieg betont als Antwort auf die Frage von Herr Mohr, dass dem Rundschreiben gute Absichten zu Grunde liegen. Anlass hätte eine, insbesondere seit Januar, zu beobachtende Häufung von Irritationen und Störfällen gegeben. Die Mitarbeiter/innen hätten sich bedrängt gefühlt und hätten sie um Schutz gebeten. Die nun vorgeschriebene Vorgehensweise diene daher dem Schutz und der Fürsorge der Mitarbeiter/innen. Zudem sei zu beobachten gewesen, dass Mitarbeiter/innen aufgrund von Anfragen aus der Politik keine Zeit mehr für ihre eigentlichen Aufgaben hätten. Eine weitere Ursache, seien mehrfache Anfragen in verschiedenen Fachdiensten- durch den Weg über 10.20 können diese Anfragen koordiniert werden. Letztlich fänden durch die direkten Anfragen bei den Mitarbeiter/innen zwei Entwertungen statt. Zum einen fehle ihr dadurch ein Indikator „wo es brennt“ und zum anderen werde die Ausschussarbeit entwertet, da ein gleicher Wissenstand aller Abgeordneter durch die direkte Anfrage einzelner Abgeordneter gefährdet sei. Ähnliches liege der Überlegung zugrunde auch schriftliche Anfragen in Allris zu erfassen. Ausdrücklich ausgenommen von der Vorgehensweise seien die Vorsitzenden der Fachausschüsse. Diese informieren sich nach wie vor bei der/n für Ihren Ausschuss zuständigen Fachbereichsleitung/en. Die eingeforderte Vorgehensweise habe eine Vertrauensstärkung zum Ziel.

 

Herr Wulf dankt für die umfangreichen Ausführungen und betont die Rechte der Selbstverwaltung ernst zu nehmen und wiederholt die Frage der Aushändigung.

 

Frau Hartwieg kündigt an, sich hierzu noch mal mit Herrn Kaldewey austauschen zu wollen.

 

Herr Wulf äußert sein Unverständnis und stellt fest, dass er und Herr Kaldewey keine Antwort auf die Frage erhalten haben.

 

zu Punkt 2)

 

Stellungnahme, ob bei Abfassung der Dienstanweisung und der Zusammenstellung der Anlagen berücksichtigt wurde, dass Kreistagsabgeordnete, die Bezogene der Anordnung sind, vom Kreispräsidenten rechtsgültig und förmlich auf ihre Verschwiegenheit nach § 27 Abs. 3 KrO unter Verweis auf § 21 Abs.2 bis 5 Gemeindeordnung verpflichtet worden sind.

 

Frau Hartwieg teilt mit, dass die Adressaten des Rundschreibens die Mitarbeiter/innen seien. Die o. g. Vorschriften hätten daher nicht berücksichtigt werden müssen.

 

Zu Punkt 3)

 

Ergänzende Informationen nach dem Abschlussbericht zum Konjunkturpaket II im Hauptausschuss am 14.02.2013: Das Innenministerium hat mit Schreiben vom 14.12.2012 mitgeteilt, dass „bei Verwaltung der Mittel des Gesundheitsfonds § 98 der Gemeindeordnung zu beachten“ sei.

 

Wegen des „Erörterungsbedarfs mit dem Kreis“ in dieser Sache hatte die Antwort des IM fast 4 Monate auf sich warten lassen. Es ist davon auszugehen, dass der Kreis die Rechtsvorschrift nicht beachtet hatte.

 

Frage: hat der Kreis seine Zusage, „eine Jahresrechnungslegung nach § 98 GO aufzunehmen“, umgesetzt und wann ist diese den Abgeordneten zugänglich gemacht worden?

 

Frau Hartwieg erklärt, dass der FBL V nicht im Dienst sei. Sie werde die Antwort nachreichen.

 

Herr Kaldewey wiederholt noch mal seinen unter Punkt 1) gestellten Antrag auf Hergabe des Rundschreibens.

 

Herr Wulf hält auch dieses Ergebnis für unbefriedigend, schlägt jedoch vor den Punkt nun zu beenden.

 

Herr Kittler verweist zur Klärung auf die Geschäftsordnung.  Diese enthalte eine Regelung, damit nicht einzelne Fraktionen einen Informationsvorsprung erlangen und Mitarbeiter/innen durch Anfragen von der Arbeit abgehalten werden.

 

Frau Olef stellt dar, dass sie das Rundschreiben als Einengung empfinde. Sie sei weder Ausschussvorsitzende noch erhalte sie anderweitig Kenntnis. Jeder Bürger hätte nun ein größeres Auskunftsrecht gegenüber den Mitarbeiter/innen als sie.

 

Pause von 20:00 Uhr bis 20:10 Uhr.

 

Herr Wulf erinnert Frau Hartwieg an den Diskussionsstand.

 

Frau Hartwieg wiederholt ihr Angebot mit Herrn Kaldewey nochmal darüber zu sprechen.

Nachdem das Gespräch mehrfach zu Punkt 1) zurückgekehrt ist, bietet Herr Zylka an, zu dieser Thematik in der Runde der Fraktionsvorsitzenden eine Sprachregelung zu finden.

 

Herr Wulf bittet ihn, diese Diskussion zu initiieren.