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Auszug - Behandlung der Pressemitteilung Berufung des Jugendamtsleiters  

 
 
73. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Wulf berichtet über die Diskussion hierzu im Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses und beanstandet, dass die Information nicht vorab im  Jugendhilfeausschuss und im Unterausschuss verbreitet wurde, sondern dass Kenntnis über die Absicht Herrn Stankat als Jugendamtsleiter einzusetzen erst über die Pressemitteilung erlangt wurde. Hierdurch seien die Beteiligungsrechte der Abgeordneten verletzt worden.

 

Frau Hartwieg verweist auf ihre Erläuterungen zu der Thematik im Jugendhilfe-ausschuss und im Ältestenrat. Die Einstellung in Allris am Freitag erfolgte vor der Pressemitteilung am Montag. Sie bedauere, dass  die Pressemitteilung so verstanden worden sei, dass sie bereits entschieden habe. Sie habe nur das Interesse der Öffentlichkeit stillen wollen und Herrn Dr. Hoffmann vor Mutmaßungen schützen wollen.

 

Herr Wulf hält dies für irrelevant. Maßgeblich sei die Wahrung der Selbstverwaltungs-rechte. Er persönlich beanstande dieses Verhalten der Landrätin ausdrücklich als fachlichen Fehler.

 

Herr Mohr verweist auf Entschuldigung von Frau Hartwieg im Jugendhilfeausschuss. Es müsse mehr Sorgfalt angewandt werden, damit keine Vorlage frühzeitig der Presse zugänglich wird. Der Jugendhilfeausschuss hätte vorher gehört werden müssen. Zudem seien persönliche Daten zum Werdegang des zu bestellenden Jugendamtsleiters bekannt geworden.

 

Frau Hartwieg gibt an, mit der FBL III und dem FDL 51.10 besprochen zu haben, dass die Vorlage öffentlich eingestellt wird. Der Datenschutz sei demnach nicht verletzt worden.

 

Herr Wulf fasst zusammen, dass also vorliegend der Sozial- und Personaldaten-schutz mit Zustimmung des Betroffenen aufgehoben worden sei.

 

Er bitte die Landrätin ausdrücklich darum, zukünftig die Rechte der Selbstverwaltung zu beachten.