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Auszug - Prüfbericht Landesrechnungshof zur Eingliederungshilfe in den Kreisen Schleswig-Holsteins  

 
 
1. Öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 5.4
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 22.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2013/112 Prüfbericht Landesrechnungshof
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Rohwer, Annett
Federführend:Eingliederungshilfe für Erwachsene Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
 
Wortprotokoll

Frau Rohwer erklärt, dass der Landesrechnungshof die Hilfeplanung des Kreises geprüft habe und gibt den Bericht anhand einer Präsentation wieder.

Der Landesrechnungshof hat zu den einzelnen Themenfelder der Eingliederungshilfe konkrete hilfreiche Verbesserungsvorschläge gemacht. Einer bezieht sich auf die Steuerungsmöglichkeiten der Eingliederungshilfe, die in der Übernahme der Erstberatung durch den Kostenträger liegt.

Gleichzeitig hat der Landesrechnungshof die personelle Ausstattung in den Städten und Kreisen ermittelt. Auf Seite 80 des Prüfberichts wird festgestellt, dass der Kreis Segeberg einen Fehlbedarf von 5,41 Stellen hat und damit zusammen mit Pinneberg und Stormarn die größte Personalunterdeckung hat.

Frau Rohwer erläutert, dass sie zunächst für 2014 einen Bedarf von zusätzlich 4 Hilfeplanerstellen und 3 Verwaltungsstellen sieht, wobei die Hilfeplanerstellen mit 50.000,-- € vom Land in einem gedeckelten Gesamtbudget bezuschusst werden.

 

Der Kreis hat in 2012 für 12,58 Stellen (davon 7 Stellen Sozialpädagogik) eine Erstattung von 585.400 € vom Land erhalten.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen zum Prüfbericht und stellt die Frage, ob die Verwaltung hinter den Ergebnissen des Berichtes und den Zielen, die Frau Rohwer extrahiert hat, steht. Frau Rohwer beantwortet dieses positiv.

 

Herr Kümmel wirft die Frage auf, ob die Meinung des Landesrechnungshofes, dass die Ambulantisierung Kosten spart richtig ist. Frau Rohwer entgegnet, dass es durch einen hohen Hilfebedarf in der ambulanten Pflege auch zu sehr hohen Kosten kommen kann und dass das Wunsch- und Wahlrecht  der Betroffenen eingehalten werden muss.