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Auszug - Mitwirkung junger Menschen in der Kreispolitik; Bildung einer "Kreisjugendkommission"   

 
 
2. Öffentliche Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 5
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2013/123 Mitwirkung junger Menschen in der Kreispolitik; Bildung einer "Kreisjugendkommission"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Herr Zylka, Winfried
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Harder, Frederike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nachdem das Mitglied der Kreisjugendkommission, Svenja Polonji, sich und die Absichten der Kommission vorgestellt hat, gibt der Kreispräsident zu Verstehen, dass alle Fraktionen sich für die Kreisjugendkommission aussprechen und diese auch unterstützen wollen. Ansprechpartner für die Kommission sind der Kreispräsident, Herr Lauff als Vorsitzender des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport (BKS) sowie Herr Wenzel und Herr Heinze aus der Kreisverwaltung. Als Ausschüsse, in denen die Kommission mitarbeiten möchte, werden Haupt-, BKS-, Sozial-, Jugendhilfe- und OVG (Ordnung, Verkehr und Gesundheit)-Ausschuss genannt.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1.                Beim Kreistag wird eine Kreisjugendkommission (KJK) aus jungen Menschen (bis zu 25 Jahre alt) gebildet. Die Kommission ist überparteilich; ihr können jederzeit junge Menschen unbeschränkt beitreten, Mitglieder können jederzeit auf eigenen Wunsch ausscheiden. Die aktuelle Mitgliederliste ist dem Kreis auf Wunsch offen zu legen.
     
  2.                Die KJK verwaltet sich in dem vom Kreistag gegebenen Rahmen selbst. Sie wählt ihre eigene Leitung und benennt gegenüber dem Kreistag und der Kreisverwaltung einen oder mehrere verantwortliche Sprecher.

 

  1.                Der Kreis unterstützt die KJK. Die KJK hat Zugang zu allen öffentlichen Sitzungen und Unterlagen. Ihre Mitglieder erhalten nach vorheriger Absprache mit den Ausschuss­vorsitzenden im abgesprochenen Umfang das Rederecht zu einzelnen Tagesordnungs­punkten. Anregungen aus der KJK (die i.d.R. schriftlich gegeben werden) fließen in die Arbeit der Ausschüsse ein. Die KJK erhält nach Absprache mit dem Kreispräsidenten die Möglichkeit, eigene Themen auch im Kreistag vorzustellen und dort beraten zu lassen.

 

  1.                Die KJK erhält keine gesonderten Einladungen zu Sitzungen der Kreisgremien. Sie hat – wie alle Bürger/innen auch – elektronischen Zugang zum Bürgerinformationsystem des Kreistages. Als zusätzlicher Service der Kreisverwaltung wird die KJK in die Mail-Liste des Kreistagsbüros aufgenommen und erhält so Hinweise auf Termine und neue Unterlagen.
     
  2.                Mitglieder der KJK erhalten für die Teilnahme an Kreistagssitzungen und Ausschuss-Sitzungen auf Antrag und gegen Nachweis die Erstattung der Fahrtkosten wie andere ehrenamtlich Tätige. Sitzungsgeld wird nicht gezahlt.

 

  1.                Der Kreis weist in seiner Internetpräsentation auf die KJK hin. Ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung steht als Ansprechpartner für die KJK zur Verfügung. Auf politischer Ebene ist der Kreispräsident/ die Kreispräsidentin Ansprechpartner/in der KJK. Zuständiger Ausschuss für Angelegenheiten der KJK ist der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport. Er begleitet die Arbeit der KJK und sorgt bei Bedarf für eine Überarbeitung der getroffenen Bestimmungen. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 52Ablehnung: -Enthaltung: -