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Auszug - Beschluss des Kreistages über die Gültigkeit der Kreiswahl vom 26.05.2013  

 
 
2. Öffentliche Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 4
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2013/119 Beschluss des Kreistages über die Gültigkeit der Kreiswahl vom 26.05.2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Federführend:Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle Bearbeiter/-in: Pape-Boldt, Carola
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Da es keine Wortmeldungen gibt, stellt der Kreispräsident die Vorlage zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Einspruch des WSDV vom 15.06.2013 gegen die Kreiswahl wird als unzulässig zurückgewiesen.
  2. Der Einspruch von Herrn Wilfried-Hassan Siebert vom 03.07.2013 gegen die Kreiswahl wird als unbegründet zurückgewiesen.
  3. Der Einspruch von Herrn Ingo Gunzel vom 06.06.2013 gegen die Kreiswahl wird als unbegründet zurückgewiesen.
  4. Der Einspruch von Herrn Jürgen Kaldewey vom 05.07.2013/01.08.2013 gegen die Kreiswahl wird als unbegründet zurückgewiesen.
  5. Die Kreiswahl vom 26.05.2013 wird gemäß § 39 Ziffer 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) für gültig erklärt. Es liegt keiner der in § 39 Ziffer 1 bis 3 GKWG genannten Fälle vor.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 51Ablehnung: -Enthaltung: 1