Bürgerinformationssystem
Ein von einer Tierbeschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft betroffener Landwirt stellt an die Verwaltung die Frage, wieso er bei der bei ihm durchgeführten Tierschutzkontrolle eine Mängelliste zum Abarbeiten erhalten habe und am nächsten Tag durch die Staatsanwaltschaft der Tierbestand beschlagnahmt wurde. Herr Dr. Warlies weist darauf hin, dass er in einer öffentlichen Sitzung keine Einzelheiten zu einem laufenden staatsanwaltlichen Verfahren nennen kann. Jedoch besteht die Verpflichtung bei der Feststellung von Straftaten die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
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