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Auszug - Informationen und Anfragen  

 
 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 25.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
 
Wortprotokoll

Herr Günther spricht das Thema Geschwindigkeitsbegrenzung in verschiedenen Orten an. Auf der Straße zwischen Schmalfeld und Kaltenkirchen hat die Stadt Kaltenkirchen kurz vor Ortseingang eine Tempobeschränkung auf 60km eingerichtet. Ihm stellt sich die Frage, wieso hier eine andere Handhabung möglich ist als in Fällen wie Winsen oder Kisdorf.
Herr Schröder erläutert, dass bei dieser Regelung Polizei und Verkehrsaufsicht eingebunden waren und es um die Entschärfung des bekannten Unfallschwerpunktes für Motorradfahrer ging. Eine Versetzung des Ortsschildes ist nicht erfolgt. Es wird von ihm vorgeschlagen die weiteren Fragen, insbesondere zu Kisdorf bei der OVG-Ausschuss-Sitzung in Kisdorf zu besprechen und den Experten des Landesbetriebes hinzuziehen.

Herr Wersig fragt, inwieweit bekannt sei, ob im Bereich des Ostkreises auch im Leitungsnetz Bleirohre verlegt sind.
Herr Dr. Warlies erläutert, dass Kataster hierüber nicht bekannt sind. Das Leitungsnetz ist Sache des jeweiligen Wasserversorgers. Innerhalb des Hauses kann es in älteren Bauobjekten noch Bleirohre geben. Bei Beschwerden erfolgen Kontrollen des Trinkwassers auf eventuelle Schadstoffe.

Herr Siebke erkundigt sich nach der Situation im Kreis nach Bekanntwerden des AK-Virus im Kreis Ostholstein und ab wann mit dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest im Kreisgebiet gerechnet werde.
Herr Dr. Warlies weist darauf hin, dass der AK-Virus für Menschen ungefährlich ist und Schleswig-Holstein seit einigen Jahren als AK-freie Region gilt. Es gibt zur Kontrolle ein Monitoring nach dem bestimmte Bestände überprüft werden. Bei erlegten Wildschweinen sind ebenfalls in bestimmter Anzahl (hier z.Zt. 56) Proben zu ziehen. Bisher waren alle Proben im Kreisgebiet negativ. Es gibt bislang nur eine positive Feststellung im Kreis Ostholstein.
Mit der Afrikanischen Schweinepest sind größere Risiken verbunden, es werden mehr Proben erforderlich sein als bisher. Näheres erwartet er von einer Sitzung im Ministerium am 26.02.2014.
Grundsätzlich hat jeder Landwirt zur Verhinderung des Eindringens von Seuchen in seinen Bestand grundlegende hygienische Maßnahmen, d.h. die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen in seinem Betrieb jederzeit zu beachten. Dies gilt besonders, wenn er Jäger ist, aufgrund des höheren Risikos einer Übertragung durch Wildtiere.

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich seit einigen Jahren von Russland nach Westen u.a. über Wildschweine nach Westen aus. In Polen und Mecklenburg-Vorpommern ist die Wildschweindichte höher, so dass die Gefahr der Verbreitung steigt.
Ein größeres Problem könnte aber der Transport von Fleischerzeugnissen aus Russland / Polen und die Verbreitung über Fahrzeuge sein.
Ein Zeitpunkt ist jedoch nicht absehbar, die Vorbeugung wird zur Zeit verstärkt und auch die Jäger werden aktuell sensibilisiert.

Herr Schröder berichtet, dass die bis Ende 2014 befristeten zusätzlichen Stellen in der Waffenbehörde über diesen Zeitpunkt hinaus noch mehrere Jahre benötigt werden, um den Aufgaben hinsichtlich der Prüfung der sicheren Aufbewahrung und der Datenaufbereitung zum Nationalen Waffenregister im gesetzlichen Umfang nachzukommen. In einer der nächsten Sitzungen wird hierzu ein Bericht vorgelegt.