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Auszug - Fortnahme von Tieren - rechtliche Grundlagen - Vorgehensweise der Behörden  

 
 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 25.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Warlies berichtet aufgrund der aktuellen Presseberichterstattung zu den rechtlichen Grundlagen des behördlichen Handelns im Tierschutz. Er weist darauf hin, dass er sich nicht zu Einzelfällen äern wird.
Auf die Inhalte der anliegenden Präsentation wird insofern verwiesen.

Zu dem Bericht gab es mehrere Nachfragen.
Herr Weihe erkundigte sich, ob die Sterblichkeitsquote bei Kälbern tatsächlich bei 10% liege. Dies bestätigte Dr. Warlies.
Herr Wersig erkundigte sich nach den Folgen, wenn es bei Pferden zu einem Medikamenteneinsatz kommt, wobei das Medikament nicht für Lebensmittel liefernde Tiere zugelassenen ist. Dr. Warlies erläuterte, dass dies im Equidenpass eingetragen werden muss und diese Tiere für eine Schlachtung zukünftig ungeeignet sind. Der Pferdehalter kann ein solches Tier nur noch an andere Pferdehalter veräern oder es selbst lebenslang versorgen, da ein Einschläfern aus Kostengründen mit dem Tierschutzrecht unvereinbar ist. Er rechnet mit einer zunehmenden Zahl problematischer Tierhaltungen von alten Pferden.
Herr Ahrens greift die Presseberichterstattung aus der letzten Zeit auf. Die Wegnahme von Tieren kann für den Tierhalter eine Existenzbedrohung darstellen. Er hat den Eindruck, dass die Umstände der Fälle nicht immer eindeutig waren und die Kommunikation besser hätte laufen können. Es besteht unter den tierhaltenden Landwirten eine große Unsicherheit. Er fragt sich insofern, ob das staatliche Handeln angemessen war und Ermessensspielräume ausgeübt worden seien, ob es Nachkontrollen gibt, ob ein Betroffener neutrale Stellen wie den Hoftierarzt hinzuziehen kann und ob die gezeigten Bilder repräsentativ sind.
Dr. Warlies stellt klar, dass er Bilder zur Illustration ausgesucht habe, die die vor Ort vorgefundenen Situationen zeigen, die ein Handeln der Behörden erfordern. Dabei sind weitaus schlimmere Fotos nicht mit aufgenommen worden.
Zur Wegnahme von Tieren macht er deutlich, dass die Sicherstellung von Tieren keinen Eigentumsentzug für den Tierhalter bedeute.
Zu dem Ablauf von Kontrollen legt er dar, dass diese vielfach aus Sicherheitsgründen  von zwei Amtstierärzten gemeinsam durchgeführt werden.
Grundsätzlich wird je nach Feststellung dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben, vorgefundene Mängel bei der Tierhaltung in nach Dringlichkeit abgestimmten Fristen abzustellen. Soweit erforderlich werden Nachkontrollen durchgeführt. Werden weiter Mängel festgestellt, erfolgt die Anordnung der notwendigen Maßnahmen bis hin zum Haltungsverbot. Die den Behörden gesetzlich eröffneten Ermessensspielräume werden damit ausgeübt und entsprechende Maßnahmen / Ordnungsverfügungen sind in der Vergangenheit vom Verwaltungsgericht in aller Regel bestätigt worden.
Bei Kontrollen wird der Hoftierarzt vielfach hinzugezogen, beispielsweise wenn Tiere aufgrund der vorgefundenen Zustände euthanisiert werden müssen.
Wenn die Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt, ist die Ordnungsbehörde nicht mehr Herr des Verfahrens und hat keinen Einfluss auf die weitere Entwicklung.

Herr Wilken stellt fest, dass er froh über eine in ordnungsrechtlichen Angelegenheiten funktionierende Kreisverwaltung ist.

Frau Hahn-Fricke fragt nach, ob sich bei Anzeigen an die Staatsanwaltschaft die Situation so darstellt, wie auf den gezeigten Bildern. Dies bestätigt Dr. Warlies.
r sie sei der Eindruck entstanden, dass sich die Fälle häufen würden. Dem widerspricht Dr. Warlies. Es gebe zwar viele Presseberichte, dabei seien aber auch andere Kreise betroffen. Im Übrigen muss das Kreisveterinäramt Hinweisen / Anzeigen aus der Bevölkerung nachgehen, woraus sich dann entsprechende Vorgänge entwickeln könnten.

Er berichtet in diesem Zusammenhang kurz von einem Verfahren vor dem Amtsgericht bezüglich eines Bahnunfalls mit einem von einer Koppel ausgebrochenen Pferd, bei dem das Amtsgericht zu dem Schluss kam, dass die Behörden andere und weitergehende Maßnahmentten treffen müssen, um den Unfall zu verhindern. Insofern müssen die Amtstierärzte und die zuständigen Ordnungsbehörden sehr genau abwägen, ob die von ihnen getroffenen Mnahmen ausreichend sind, um nicht selbst haftbar gemacht zu werden.

Herr Wersig fragt nach der Zahl der Betriebskontrollen, die lt. Dr. Warlies ca. 300/Jahr betragen.

Frau Jahn berichtet, dass sie auch auf einer Veranstaltung mit landwirtschaftlichen Nutztierhaltern war und eine große Verunsicherung bei den Tierhaltern hinsichtlich der Kontrollen wahrgenommen hat.
Um genauer in die Materie und Problematik einzusteigen und ein größeres Verständnis für die Aufgaben des Kreisveterinäramtes zu erreichen, regt sie an, den Arbeitskreis sich mit dieser Thematik beschäftigen zu lassen.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vortrag Tierschutz_Fortnahme_25 02 2014 (4176 KB)