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Der Vorsitzende stellt den Beschluss mit den Anpassungen des BKS-Ausschusses vom 09.09.2014 zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die neue Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und des Jugend- Kunst- und Kulturpreises des Kreises Segeberg mit folgenden Anpassungen:
3.1. Der Preis soll vorrangig an Personen bzw. Gruppen verliehen werden, die durch Geburt, Leben oder Wirken mit dem Kreis Segeberg verbunden sind. Der Preis kann auch an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich durch ihren langjährigen persönlichen Einsatz um das kulturelle Leben im Kreis in herausragender Weise verdient gemacht haben. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
3.2. Der Jugend - Kunst- und Kulturpreis wird an Jugendliche verliehen, die nicht älter als 25 Jahre sind und durch Geburt, Leben oder Wirken mit dem Kreis Segeberg verbunden sind.
3.3. Der Kunst- und Kulturpreis kann derselben Person oder Gruppe ein einziges Mal als Jugend- Kunst- und Kulturpreis sowie in der anderen Kategorie verliehen werden. Er kann nicht postum verliehen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -
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