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Auszug - Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und des Jugend-Kunst- und Kulturpreises des Kreises Segeberg  

 
 
20. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 07.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2014/119 Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und des Jugend-Kunst- und Kulturpreises des Kreises Segeberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Frau Marks
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende stellt den Beschluss mit den Anpassungen des BKS-Ausschusses vom 09.09.2014 zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die neue Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und des Jugend- Kunst- und Kulturpreises des Kreises Segeberg mit folgenden Anpassungen:

 

  • 3. Preisträgerinnen und Preisträger

3.1. Der Preis soll vorrangig an Personen bzw. Gruppen verliehen werden, die durch Geburt, Leben oder Wirken mit dem Kreis Segeberg verbunden sind. Der Preis kann auch an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich durch ihren langjährigen persönlichen Einsatz um das kulturelle Leben im Kreis in herausragender Weise verdient gemacht haben.

Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

3.2. Der Jugend - Kunst- und Kulturpreis wird an Jugendliche verliehen, die nicht älter als 25 Jahre sind und durch Geburt, Leben oder Wirken mit dem Kreis Segeberg verbunden sind.

 

3.3. Der Kunst- und Kulturpreis kann derselben Person oder Gruppe ein einziges Mal als Jugend- Kunst- und Kulturpreis sowie in der anderen Kategorie verliehen werden. Er kann nicht postum verliehen werden.

 

  • Im Punkt 5 wird „Die Tätigkeit der Jurymitglieder ist ehrenamtlich.“ ersetzt durch „Die Sitzungsgelder für die Sachrichter richten sich nach der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg. Die Aufwendungen der Fachrichter werden entsprechend den Vorgaben der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg für bürgerliche Fraktionsmitglieder entschädigt. Die Fahrtkosten werden auf Grundlage der tatsächlich gefahrenen Kilometer erstattet.“

 

  • Das Wort „Parteien“ im Punkt 5 wird abgeändert in „Fraktionen“.

 

  • Geeignete Personen für die Besetzung der Fachrichter werden vom Fachbereich Soziales, Jugend, Bildung vorgeschlagen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -