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Der Kreistag beschließt ohne Aussprache über den gleichlautenden Beschlussvorschlag des BKS-Ausschusses und Hauptausschusses.
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt folgende Änderungen der „Richtlinien zur finanziellen Förderung des Baus und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten“ mit Wirkung zum 01.01.2015:
In Ziff. 4.1 wird folgender Satz nach dem ersten Satz eingefügt: „Die Höhe der Förderquote für langlebige Sportgeräte beträgt 30 v. H. der als förderfähig anerkannten Kosten.“
Ziff. 4.8.2 wird erhöht auf 650 Euro je Tischtennistisch.
Ziff. 5.12 erhält folgende Fassung: „Maßnahmen mit förderungsfähigen Kosten unter 1.000 € sind nicht zuwendungsfähig.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 51Ablehnung: -Enthaltung: -
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