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Auszug - Informationen und Anfragen  

 
 
17. Öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 7.1
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
 
Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Frau Glage nach einem runden Tisch in Sachen Mietobergrenzen entgegnet Herr Giesecke, dass der Ausschuss in seiner April-Sitzung beschlossen habe, diese Angelegenheit bis Anfang nächsten Jahres auszusetzen. Die Grenzen würden aber weiterhin gelten.

Zu einer eventuellen Rückerstattung der mit der Vorlage DrS/2015/168 „Antrag der FDP-Fraktion: Übernahme der Kosten von Deutschkursen für Flüchtlinge an der VHS“ bewilligten Mittel durch das Land, erklärt Frau Andrasch, dass noch keine Antwort des Landes vorliege.

Des Weiteren weist Frau Glage darauf hin, dass die Stadt Norderstedt bereits einen Erfassungsbogen für Asylbewerber entwickelt habe. Sie könne diesen der Verwaltung zur Verfügung stellen.

Frau Andrasch berichtet in diesem Zusammenhang, dass in Kooperation mit der Volkshochschule Kaltenkirchen-Südholstein GmbH ein Konzept „Deutsch-als-Zweitsprache-Schulung“ für die ehrenamtlichen Flüchtlingslotsen entwickelt werde. Die Mittel stünden durch den Sozial- und Hauptausschuss zur Verfügung. Dem Konzept sei zugestimmt worden.

 

Frau Algier erkundigt sich nach den langen Bearbeitungszeiten bei Anträgen zur Hilfe zur Pflege, da die Einrichtungen auf das Geld angewiesen seien. Frau Voss erklärt, dass die missliche Lage bekannt und die Verwaltung bemüht sei, diese abzubauen. In der kommenden Sitzung werde es einen Bericht zur Rückstandssituation im Bereich der stationären Pflege geben. Zwei (für 2 Jahre befristete) Stellen für den Rückstandsabbau seien bereits ausgeschrieben und besondere Fälle hätten Vorrang. Frau Grandt erläutert, dass in der Vergangenheit die Möglichkeit der Abschlagszahlungen bereits geprüft wurde, allerdings habe die Kommunalaufsicht festgestellt, dass es sich bei einer Auszahlung ohne Prüfung um eine sog. ungerechtfertigte Bereicherung handeln würde. Eine Ermittlung, ob generell ein Anspruch bestehe sei bereits so aufwendig, dass auch gleich eine abschließende Prüfung stattfinden könne.

 

Die Frage von Herrn Jäger, ob der Staat private Gebäude beschlagnahmen dürfe, beantwortet Frau Grandt dahingehend, dass das Land hierfür einen außerordentlichen Notstand deklarieren müsse. Der Kreis dürfe dieses nicht, da er keine örtliche Ordnungsbehörde darstelle. Durch die Erweiterung der Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf und dem Erwerb eines weiteren Gebäudes nehme der Kreis den Kommunen bereits bestimmte Flüchtlingsgruppen ab.

 

Der Vorsitzende weist auf die Regionale Pflegekonferenz am 23.11.2015 hin und bittet um Mitteilung der Themenschwerpunkte. Frau Voss erklärt daraufhin, dass derzeit die Auswertung der vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte stattfinde. Eine offizielle Einladung wird rechtzeitig an die Teilnehmer der Pflegekonferenz erfolgen.

 

Abschließend erklärt der Vorsitzende, mit der Formulierung der Vorlage DrS/2015/219 „2. Nachtragswirtschaftsplan der ISE“ nicht einverstanden zu sein, da nicht nur der Hauptausschuss, sondern auch weitere Ausschüsse wie der Sozialausschuss eingebunden werden müssten.