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Auszug - Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg (WKS)-Konsolidierung  

 
 
19. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 18
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 10.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Buthmann (CDU-Fraktion) als Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Regionales und Infrastruktur äußert sich positiv zu diesem guten Fundament, auf welchem die WKS aufgebaut werden könne. Der Hauptausschuss habe mit seinem geänderten Beschluss Grundpfeiler festgelegt, die nun vom WRI-Ausschuss konkretisiert werden müssten. Entscheidend sei, dass die WKS eine autonome Gesellschaft bleiben würde, welche mit Unternehmen aus der freien Wirtschaft auf Augenhöhe agieren würde. Nachdem Herr Buthmann den Beschluss erläutert, dankt er auch dem Aufsichtsrat für die Zusammenarbeit.

Bevor der Kreispräsident die Vorlage zur Abstimmung stellt, führt er aus, dass sich die Fraktionen geeinigt hätten, eine entsprechende Anzahl externer Berater für den Aufsichtsrat nicht explizit zu erwähnen, da sich die Möglichkeit aus der Mindestanzahl an Kreistagsabgeordneten ergebe. Anschließend stellt er den Beschlussvorschlag des Hauptausschuss mit dieser Änderung zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

In Umsetzung der Beschlussfassung zu Nr. 2 und Nr. 4 der DrS/2015/311 werden folgende planerische Grundsatzbeschlüsse getroffen.

 

Der Kreistag beschließt:

 

Zu Nr. 2 (Finanzierung der WKS GmbH ab 1.1.2017)

 

  1. Die WKS GmbH soll auch nach Verschmelzung mit der KSB GmbH weiterhin die bisher betrauten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

(DawI-)Leistungen für den Kreis Segeberg erbringen.
 

  1. Zur Umsetzung der Sparte „Netzwerkbildung“ soll auch in 2017 das strategische Konzept für ein „Haus der Wirtschaft“ aufrechterhalten werden. Im ersten Quartal 2017 ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 (TP 5712 / Wirtschaftsplan der WKS GmbH) über eine Verlängerung der Mietverträge über den 30.09.2017 hinaus zu entscheiden.
     
  2. Die verschmolzene KSB/WKS GmbH soll zur Erbringung der in Ziffer 1. genannten Leistungen eine jährliche Zahlung aus dem Kreishaushalt in Höhe von 527.000,- Euro erhalten. Die finanziellen Auswirkungen sind im Teilplan 5712 darzustellen.
     
  3. Die Budgetkalkulation gem. Ziffer 3. erfolgt ab 1.1.2017 unter Einbeziehung der kalkulatorischen Abschreibungen; die Abrechnung auf Basis der GuV.
     
  4. Die Finanzierung der verschmolzenen KSB/WKS GmbH wird wie in 1. und 3. beschrieben bis zum 31.12.2021 abgesichert.

 

Zu Nr. 4 (Verschmelzung der WKS GmbH auf die KSB GmbH

 

  1. Die KSB GmbH soll ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung die Satzung der WKS GmbH übernehmen.
     
  2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung erforderlicher redaktioneller und rechtlicher Anpassungen der WKS-Satzung zur Beschlussfassung im HA/KT am 10./12.5. beauftragt.

 

  1. Die Satzung der heutigen WKS GmbH erhält folgende inhaltliche Änderungen:
     
    1. Die Vermittlung von Liegenschaften/Immobilien und vorhandener Gewerbeflächen der Kommunen soll wie bisher als DaWI-Leistung möglich sein. Die konzeptionelle Betreuung des Touristik-Standortes Kreis Segeberg wird ergänzend in die Satzung aufgenommen.

 

  1. Auf einen Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung wird verzichtet. Gesellschaftervertreter ist nach der Verschmelzung kraft Amtes der Landrat.
     
  2. Es erfolgt eine Stammkapitalerhöhung um 123 Teuro auf nach der Verschmelzung 250 Teuro.
     
  3. Organe der Gesellschaft sind
    1. Gesellschafterversammlung
    2. Geschäftsführung
    3. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat soll sich künftig aus 7 Personen zusammensetzen; Zusammensetzung: Landrat (kraft Amtes) und mindestens 4 Kreistagsabgeordnete

 

  1. Zu den Kompetenzen der Organe und deren Geschäftsordnung / Geschäftsanweisung wird von der Verwaltung ein Vorschlag erarbeitet.

 

  1. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Hauptausschuss.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 51Ablehnung: -Enthaltung: 2