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Auszug - Aufgabenübertragung im Bereich der Kindertagespflege, hier: Ausschreibungspflicht für neue Verträge für die Regionen Nord und West  

 
 
18. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.05.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2016/083 Aufgabenübertragung im Bereich der Kindertagespflege,
hier: Ausschreibungspflicht für neue Verträge für die Regionen Nord und West
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Schernau, Klaus
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Schernau, Klaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nachdem Herr Wenzel die Vorlage zusammenfasst, erkundigt sich Frau Hahn-Fricke nach dem Ausschreibungsvolumen in Höhe von rd. 100.000 Euro. Herr Stankat und Herr Wenzel erklären hierzu, dass bei jeder Betrachtung ein freihändig zu vergebender oder beschränkt auszuschreibender Betrag überschritten würde: Über alle drei Standorte, über die Dauer des Vertragszeitraums sowie über die zusammengefassten Förderbeträge vom Kreis und der Kommunen. Auf die Nachfrage von Frau Schulz sagt Herr Wenzel zur nächsten regulären Sitzung eine Vorlage mit Zahlen zu den Ergebnissen und Perspektiven zu.

Anschließend lässt der Vorsitzende über die Vorlage abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Ausschreibungen neuer Verträge über den Betrieb regionaler Vermittlungsstellen für Kindertagespflege in der Region Nord ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt und in der Region West ab dem 01.01.2017 vorzubereiten und durchzuführen.

 

Zur Sicherstellung des Übergangs ist bis zu einem Neuabschluss nach Ausschreibung, der bisherige Träger in der Region Nord, die Diakonische Werk Altholstein GmbH, ab dem 01.06.2016 mit den bisherigen Konditionen sowie unter der Voraussetzung, dass sich die Stadt Bad Bramstedt und die Ämter Bad Bramstedt-Land, Boostedt-Rickling und Bornhöved  weiterhin  an der Finanzierung der Vermittlungsstelle beteiligen mit der Fortführung der Aufgabe vertraglich zu betrauen. Dieser Vertrag endet bei Neuabschluss eines entsprechenden Vertrages mit einem Träger der freien Jugendhilfe, der die Vergabe dieses Aufgabenbereichs für sich entscheiden konnte, spätestens aber zum 31.12.2016.             

 

Die Finanzierung der Aufgabenübertragung erfolgt weiterhin im Verhältnis 50 % (Kreis) zu 50 % (Kommunen) entsprechend des Beschlusses des Kreistages vom 08.10.2009. Die Kosten für den Kreis Segeberg belaufen sich bei der längst möglichen Vertragsdauer von sieben Monaten im Jahr 2016 auf  EUR 8.337 EUR.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 15Ablehnung: -Enthaltung: -